AGB-Recht. Martin Schwab

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу AGB-Recht - Martin Schwab страница 26

AGB-Recht - Martin Schwab Recht in der Praxis

Скачать книгу

[13]

      BayObLG NJW-RR 1992, 83, 84; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 1708, 1709; OLG Hamburg FGPrax 1996, 132, 133.

       [14]

      So aber Ulmer/Brandner/Hensen/Ulmer/Habersack AGB-Recht, § 305 Rn. 12; dagegen wie hier BeckOGK/Lehmann-Richter BGB, Stand 1.6.2018, § 305 Rn. 94.

       [15]

      BGH NJW 2002, 3240, 3244; OLG Hamburg FGPrax 1996, 132, 133.

       [16]

      Zutreffend LG Leipzig WM 2014, 1341, 1342.

       [17]

      BGH NJW 2016, 3015 Rn. 28 ff.

       [18]

      Graf von Westphalen NJW 2017, 2237, 2239.

      35

      Tipp

      Wenn einseitige Erklärungen einer Vertragspartei von der anderen vorformuliert werden, handelt es sich immer um „Vertragsbedingungen“; dies auch dann, wenn jene Erklärungen gesondert zu unterschreiben sind.

      36

      Beispiel 5

      37

      38

      39

      Beispiel 6

      Eine Bank verwendet im Geschäftsverkehr mit ihren Kunden Formulare. An deren Ende findet sich ein vom Kunden gesondert zu unterschreibender Passus: „Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Bank mich telefonisch zum Zwecke der Beratung anspricht. Dieses Einverständnis umfasst die Werbung für die Produkte der Bank. Es ist jederzeit widerruflich.“

      40

      

      41

Скачать книгу