Der geschäftliche Betrieb als "Dritter" im Sinne des § 299 StGB. Maximilian Menn

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Der geschäftliche Betrieb als

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      Rönnau/Golombek ZRP 2007, 193 (195). In diese Richtung auch Lüderssen in: FS Tiedemann, S. 889 (891 f.).

       [111]

      Rönnau/Golombek ZRP 2007, 193 (194).

       [112]

      Stellungnahme Bundesrechtsanwaltskammer vom Februar 2007, S. 5 f., abrufbar unter: http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2007/februar/stellungnahme-der-brak-2007-02.pdf (abgerufen am 28.7.2013).

       [113]

      BR-Drucks. 548/07(B).

       [114]

      Plenarprotokoll BR 836, S. 294 A.

       [115]

      Gesetzentwurf der BReg BT-Drucks. 16/6558.

       [116]

      ABl. EU Nr. L 192 S. 54 vom 31.7.2003.

       [117]

      Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat gemäß Art. 9 EU-RB, S. 3 ff.; Kom(2011) 309, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-is-new/news/pdf/1_act_part1_v1111_de.pdf (abgerufen am 28.7.2013).

       [118]

      BT-Drucks. 17/6407.

       [119]

      BT-Plenarprotokoll 17/128, S. 15134D. In dem Bericht selbst ist hingegen die Rede davon, dass Deutschland der Kommission mitgeteilt habe, dass neue Rechtsvorschriften zur Erfüllung der Anforderungen aus dem Rahmenbeschluss bereits in Vorbereitung seien.

       [120]

      Vgl. BT-Drucks. 17/1412; 17/5932; 17/8613.

      Teil 2 Grundsätzliche Erwägungen › B. Ökonomische Grundlagen des wirtschaftlichen Wettbewerbs

      48

      Wie schon die Entstehungsgeschichte des § 299 StGB zeigt, weist die Norm einen engen Bezug zum wirtschaftlichen Wettbewerb auf. Dies belegen zudem die jetzige Stellung im 26. Abschnitt des StGB mit der Überschrift „Straftaten gegen den Wettbewerb“ sowie der Wortlaut der Norm, welcher in Abs. 1 ein Handeln „im Wettbewerb“ und in Abs. 2 ein Handeln „zu Zwecken des Wettbewerbs“ verlangt.

      49

      Eine intensive und ausführliche Auseinandersetzung mit den ökonomischen Grundlagen des Wettbewerbs, welche primär dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften zuzuordnen sind, wird in dieser Arbeit dennoch nicht erfolgen. Ziel ist es vielmehr, die wesentlichen Grundbegriffe des wirtschaftlichen Wettbewerbs zu erarbeiten, um so das für den Untersuchungsgegenstand erforderliche Grundverständnis zu schaffen.

      Teil 2 Grundsätzliche ErwägungenB › I. Begriff des wirtschaftlichen Wettbewerbs

      50

      51

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