Der geschäftliche Betrieb als "Dritter" im Sinne des § 299 StGB. Maximilian Menn

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Der geschäftliche Betrieb als

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den Eintritt eines Vermögensschadens für das Unternehmen unverhältnismäßig.[111] Des Weiteren bezwecke die geplante Änderung die Anpassung an §§ 331 ff. StGB, wo in vergleichbarer Weise auf pflichtwidrige Diensthandlungen abgestellt werde. Die Delikte seien jedoch keinesfalls miteinander vergleichbar, da ein von §§ 331 ff. StGB geschütztes „Vertrauen der Allgemeinheit in die Unkäuflichkeit von Trägern staatlicher Funktionen“ keinesfalls und auch nicht sinngemäß auf ein entsprechendes durch § 299 StGB geschütztes Rechtsgut wie etwa eines „Vertrauens in die Lauterkeit der geschäftlichen Tätigkeit von Angestellten“ übertragbar sei.[112]

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      Anmerkungen

       [1]

      Haasis Schmiergeldunwesen, S. 2; Altschüler Schmiergeldunwesen, S. 1.

       [2]

      Sievers Bestechung und Bestechlichkeit, S. 4; Lütge Deutsche Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, S. 19.

       [3]

      Lieberich/Mitteis Deutsche Rechtsgeschichte, S. 18.

       [4]

      Lütge Deutsche Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, S. 18.

       [5]

      Eine verwandtschaftlich zusammengehörige Gruppierung von Menschen.

       [6]

      Sievers Bestechung und Bestechlichkeit, S. 4.

       [7]

      Lobe Die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, S. 73.

       [8]

      Haasis Schmiergeldunwesen, S. 4.

       [9]

      Ulbricht Bestechung und Bestechlichkeit, S. 6.

       [10]

      Haasis Schmiergeldunwesen, S. 5.

       [11]

      Ulbricht Bestechung und Bestechlichkeit, S. 6; Haasis Schmiergeldunwesen, S. 4.

       [12]

      Ulbricht Bestechung und Bestechlichkeit, S. 6.

       [13]

      Sievers Bestechung und Bestechlichkeit, S. 4; Lobe Unlauterer Wettbewerb, S. 76.

       [14]

      Haasis Schmiergeldunwesen, S. 6.

       [15]

      Lobe Unlauterer Wettbewerb, S. 115.

       [16]

      Lobe Unlauterer Wettbewerb, S. 116; Neuburg Zunftgerichtsbarkeit und Zunftverfassung, S. 132 f.

       [17]

      Ulbricht Bestechung und Bestechlichkeit, S. 7; Lobe Unlauterer Wettbewerb, S. 116.

       [18]

      Zu alledem ausführlich Neuburg Zunftgerichtsbarkeit und Zunftverfassung, S. 134 ff.

       [19]

      Sievers Bestechung und Bestechlichkeit, S. 5.

       [20]

      Schmelzeisen Polizeiordnung und Privatrecht, S. 303.

       [21]

      Schmelzeisen Polizeiordnung und Privatrecht, S. 304.

      

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