Der geschäftliche Betrieb als "Dritter" im Sinne des § 299 StGB. Maximilian Menn
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b)Eigene Stellungnahme
aa)Argumente aus Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte der Norm
bb)Das Strafantragsrecht des Geschäftsherrn
cc)Europarechtskonforme Auslegung mit Blick auf die Geschäftsherrninteressen
ee)Individuelles Vermögen des Geschäftsherrn
4.Die Rechtsinstitute und Pflichtenbeziehungen zwischen Geschäftsherrn und Angestellten
a)Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung
5.Nichtkäuflichkeit übertragener Entscheidungsmacht und diesbezügliches Vertrauen der Allgemeinheit
6.Schutz der Allgemeinheit oder des Verbrauchers
a)Meinungsstand in der strafrechtlichen Literatur
7.Interesse des einzelnen Staatsbürgers
III.Zusammenfassung und Ergebnis
D.Wettbewerbsakzessorietät des strafrechtlichen Bestechungsverbots
II.Übertragung auf § 299 StGB
2.Bedingte oder asymmetrische Akzessorietät
III.Folgerung für die weitere Untersuchung
E.Überblick zu den Amtsträgerdelikten der §§ 331 ff. StGB
I.Personaler und sachlicher Anwendungsbereich der Amtsträgerdelikte
II.Das geschützte Rechtsgut der §§ 331 ff. StGB
Teil 3 Strafrechtliche Analyse von Vorteilsgewährungen zugunsten der Anstellungskörperschaft des Vorteilsannehmenden
A.Bedenkliche Weite des strafrechtlichen Bestechungstatbestandes
I.Beispielsfall 1: „Der Reifenhändler“
1.Sachverhalt
2.Lösung von Beispielsfall 1 nach herkömmlicher Auffassung