Der geschäftliche Betrieb als "Dritter" im Sinne des § 299 StGB. Maximilian Menn

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Der geschäftliche Betrieb als

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href="#ulink_55b26709-56ea-5a93-bd51-393e92c43048">Die Ansicht v. Tippelskirchs

       b)Kritik an den Lösungsansätzen

       aa)Die Ansätze Winkelbauers und Rönnaus

       bb)Die Ansätze Altenburgs und v. Tippelskirchs

       (1)Mangelnde Tatbestandsqualität

       (2)Unterschiedliche Anknüpfungspunkte für die Unlauterkeit aus wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Sicht

       (3)Beschränkung auf die gesetzlich verankerten Neutralitätspflichten

       cc)Zwischenergebnis

       5.Weitere generalisierende Lösungsansätze

       a)Darstellung der Ansätze

       aa)Die Ansicht Danneckers

       bb)Die Ansicht Francuskis

       cc)Die Ansicht Wollschlägers

       b)Kritik an den Lösungsansätzen

       6.Ergebnis

       C.Entwicklung eines eigenen Lösungsvorschlags

       I.Dogmatische Verankerung der bedingten Wettbewerbsakzessorietät im Tatbestand des § 299 StGB

       1.Bedeutungshalt und Voraussetzungen der teleologischen Reduktion

       2.Übertragung auf § 299 StGB

       a)Erfassung durch den Wortlaut der Norm

       b)Überschreitung der Möglichkeiten einschränkender Auslegung

       c)Gebotenheit einer teleologischen Reduktion

       aa)Sinn und Zweck des strafrechtlichen Bestechungsverbots

       bb)Schädigung des freien Wettbewerbs in den fraglichen Sachverhaltskonstellationen

       cc)Hinzufügung eines einschränkenden Merkmals

       d)Zwischenergebnis

       3.Weitere Argumente für den vorgeschlagenen Lösungsansatz

       a)Gleichlauf mit der Beurteilung von Drittmitteleinwerbungen

       aa)BGH, NJW 2002, 2801 – „Drittmittel“

       bb)BGH, NJW 2003, 763

       cc)Reaktionen der strafrechtlichen Literatur und Bewertung

       dd)Folgerung für den Untersuchungsgegenstand

       b)Größere Normenklarheit durch die teleologische Reduktion gegenüber einer „erzwungenen“ restriktiven Tatbestandsauslegung

       4.Ergebnis der methodischen Überlegungen

       II.

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