Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Ernst-Christoph Meier

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Wörterbuch zur Sicherheitspolitik - Ernst-Christoph Meier

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      Internet:

       www.bundesstiftung-friedensforschung.de

      Deutscher Bundestag (BT)

      Das Parlament der Bundesrepublik Deutschland, das in allgemeinen und freien, gleichen und geheimen und unmittelbaren Wahlen nach einem System einer personalisierten Verhältniswahl hervorgeht. Der ~ hat nach folgenden Artikeln des Grundgesetzes (GG) weit reichende Kompetenzen in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik:

      •Gesetzgebung und Bestellung der Bundesregierung

      •Bundeshaushalt

      •Feststellung des Spannungsfalls (Art. 80a)

      •Feststellung des Verteidigungsfalls (Art. 115a)

      •Teilhabe im gemeinsamen Ausschuss mit zwei Dritteln der Sitze

      •Parlamentarische Kontrolle der Streitkräfte.

      •Die Wahlperiode des ~ beträgt vier Jahre. Verteidigungsausschuss; Wehrbeauftragter

      Deutscher Bundeswehrverband e. V. (DBwV)

      Der 1956 gegründete ~ vertritt die allgemeinen ideellen, sozialen und beruflichen Interessen der Soldaten der Bundeswehr (Bw). Er verfügt über rund 200.000 Mitglieder, aktive und ehemalige Soldaten aller Dienstgrade. Als Spitzenorganisation der Soldaten wird der ~ von Bundestag und Bundesregierung an der Vorbereitung grundsätzlicher Regelungen beteiligt, die die Belange der Soldaten und ihrer Angehörigen berühren. Die Stellungnahmen des ~ in der Sicherheitspolitik, in der Gesellschafts- und Sozialpolitik nehmen konkreten Einfluss auf Entscheidungen von Regierung und Parlament. Der ~ ist politisch und finanziell unabhängig, die Verbandsarbeit wird aus Mitgliedsbeiträgen finanziert.

      Der ~ verfügt über einen dreistufigen Aufbau: Die örtliche Gliederung bilden Kameradschaften, auf Länderebene bestehen Landesverbände, die wiederum in Bezirke gegliedert sind, der Bundesvorstand an der Spitze leitet mit den Bundesgeschäftsstellen in Bonn und Berlin die Verbandsarbeit. Für seine Arbeit stehen ihm Ausschüsse, Arbeitsgruppen, Verbandsbeauftragte für verschiedene Fachgebiete und die Verbandsschiedskommission zur Verfügung.

      Die vier Landesverbände (LV) bestehen aus 27 Bezirken. Auf unterster Ebene stehen Standortkameradschaften, Truppenkameradschaften, Kameradschaften ehemaliger Soldaten/Reservisten/Hinterbliebener sowie selbstständige Truppenkameradschaften zusammen.

      In den Bundes- und Landesgeschäftsstellen betreuen über 200 hauptamtliche Mitarbeiter, die in rund 1.000 Kameradschaften organisierten Mitglieder.

      Höchstes Beschlussorgan des ~ ist die Hauptversammlung, die alle vier Jahre tagt. Die wichtigsten Aufgaben der Hauptversammlung:

      •Festlegung der Aufgaben und Ziele der Verbandspolitik für die nächsten Jahre durch die gewählten Delegierten,

      •Rechenschaftsbericht des Bundesvorstandes,

      •Wahl des Bundesvorstandes.

      Deutscher BundeswehrVerband

      Bundesgeschäftsstelle Berlin

      Stresemannstraße 57

      10963 Berlin

      Tel.: (030) 259260-0

      E-Mail: [email protected]

      Internet: www.dbwv.de

      Deutscher Militärattachédienst

      Der ~ vertritt im Rahmen des Auswärtigen Dienstes die militärpolitischen, militärischen, rüstungspolitischen und wehrtechnischen Interessen des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) im jeweiligen Empfangsstaat.

      Deutsches Rotes Kreuz (DRK)

      Deutscher Verband des Internationalen Roten Kreuzes. Dem ~ gehören der Verband der Schwesternschaften des ~ mit 35 Schwesternschaften und 19 Landesverbänden, die sich in 548 Kreisverbände und ca. 13.000 Ortsvereine und Rotkreuzgemeinschaften gliedern, an. Oberstes Organ des ~ ist die Bundesversammlung. In ihr sind vertreten die Landesverbände, die 125 Stimmen führen, vier Delegierte des Verbandes der Schwesternschaften, der Präsident sowie die Mitglieder des Präsidiums mit beratender Stimme. Präsident, zwei Vizepräsidenten, der Bundesarzt, der Bundesschatzmeister, die Präsidenten des Verbandes der Schwesternschaften, je drei Vertreter der Gemeinschaften und der Generalsekretär. Schirmherr: Bundespräsident.

      DRK – Generalsekretariat

      Carstennstr. 58, 12205 Berlin

      Tel.: (030) 85404-0, Fax: (030) 85404-450

      E-Mail: [email protected]

      Internet: www.drk.de

      Deutsch-Französische Brigade

      Multinationale Großverbände

      Deutsch-Französischer Verteidigungs- und Sicherheitsrat (DFVSR)

      (franz.: Conseil franco-allemand de Défense et de Sécurité – CFADS)

      Höchstes Organ der deutsch-französischen Zusammenarbeit. Grundlage ist das Ergänzungsprotokoll zum Elysée-Vertrag. Der ~ tagt halbjährlich (konstituierende Sitzung am 24. April 1989 in Paris). Der ~ tagt unter Vorsitz der Staats- und Regierungschefs, Außen- und Verteidigungsminister bilden das Ratskomitee, das von den politischen Direktoren der Außenministerien sowie vom Generalinspekteur der Bundeswehr/Generalstabschef der französischen Streitkräfte und den Ratssekretären unterstützt wird. Zu den Hauptaufgaben zählen:

      •Erarbeitung gemeinsamer Konzeptionen auf dem Gebiet der Verteidigung und Sicherheit sowie laufende Abstimmung in diesem Bereich;

      •militärische Zusammenarbeit und Beschlussfassung über gemischte Militäreinheiten;

      •Verbesserung der Interoperabilität beider Streitkräfte;

      •Abstimmung in der Rüstungskooperation;

      •Abstimmung in Rechts- und Vertragsangelegenheiten.

      Ein gemischtes Ratssekretariat ist ständig in Paris eingerichtet, das gleichrangig aus Vertretern der Außen- und Verteidigungsministerien besetzt ist.

      Grundsatzartikel »Deutsch-französische Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik«

      Deutsch-Französischer

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