Aus der frühen Geschichte Pommerns - die Pomoranen, Liutizen und Obodriten - der 30kährige Krieg - Stralsund 1678. Johann Ludwig Quandt

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Aus der frühen Geschichte Pommerns - die Pomoranen, Liutizen und Obodriten - der 30kährige Krieg - Stralsund 1678 - Johann Ludwig Quandt gelbe Buchreihe

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in der U. mit dem Zehnten des castrum Gdansk verbunden erwarten. Aber damals ward der Tribut noch an den polnischen Oberherzog abgeführt, von ihm hatte der Bischof den Zehnten zu empfangen, nicht von den Zahlern in Pommern.), — wie 946 die Havelberger, 965 die Magdeburger Kathedrale den Zehnten vom Tribut, vom Silberzins wendischer Völker erhielten, — und dieser, noch 1198 so benannt muss sein als Geldsteuer die Geldabgabe von 1217, die monota. Dass in der U. von 1198 die damit verschwindende und die neuere Benennung zugleich vorkommen, ist nicht dagegen; auch findet ein Unterschied statt, der Bischof erhielt seinen Zehnten nur bar, als moneta, der Zahlungspflichtige konnte überall im MA. auch durch äquivalente Naturalien zahlen.

      Für Anweisungen auf die Münte halte ich nun in unserm Herzogtum die Verleihungen bleibender Jahrgelder, wo es bloß heißt in, de moneta (wie in, de taberna, theloneo, in aqua), dagegen für Anweisungen auf die herzoglichen Münzstätten, wo es heißt: marcas denariorum in moneta (Stettin z. B. oder Stetinensi) persoluendas, per-, ac-cipiendas, die älteste ist von 1236 (C. P. 840 (1018 über die Zeit). Münzer erscheinen zuerst c. 1200 im Fürstentum Rügen, 1220 zu Stettin (C. P. 202, 331), hier Echiherd, nach der Namensform (= Eckard) ein Süddeutscher, Bamberger.); wo possidendas, possidendas et recipiendas steht, kann auch das erste stattfinden, nämlich dass der Berechtigte die Summe von der Münte seines Eigentums selbst erheben (recipere) soll. Diese Zahlungen aus den Münzstätten können nun nicht von dem Profit beim Prägen und Umprägen geleistet sein (Dazu war derselbe zu gering und schwankend, die Zahlungen zu groß; aus die Stettiner moneta z. B. finden sich aus den Jahren 1240 f. s. jährliche Zahlung von 16, 6, 5, 4, 2, 2, 10, 10, 30 Mk. Pf. nach vorhandenen U. gelegt, wie viel kann das Unbekannte sein! Die Annahme: die Müntepenninge seien eine Auflage, damit gemünzt werden könne, supponiert eine Art Schwabenstreich. Auflagen sind im MA. stets nur durch die Not erzwungen und bewilligt.), sondern diese fungieren als fürstliche Hauptkassen, — daher auch, wenigstens später, als „wessel“, — die aber, weil neben den Zahlungen aus ihnen die von Krügen, Märkten, Zöllen, Wassern vorkommen (17), ihren Zufluss zunächst und vornehmlich von den Müntepenningen gehabt haben müssen (Im MA. sank der Silbergehalt und Wert der Münzen beständig und verhältnismäßig rasch; die Geldabgaben wurden o. Z. in Münzen der verschiedensten Art und Zeit, auch in arabischen Dirhems entrichtet; so erklärt sich die Abführung an die Münzstätten leicht; das Umprägen der älteren mehr silberhaltigen Münzen in currente warf auch etwas ab.). Dies bestätigt sich daraus, dass Belbuk 1263 von der Münze in Camin 15 Mk. Pf erheben soll, auch wenn etwa diese Münze an einen andern Ort verlegt werden sollte, überall wo sie im Lande Camin sein wird (Dreger 471; conferimus aummam de moncta colligendam [da bei Dr.]; also sollen die 15 Mk. in mehreren Posten erhoben werden.); die Münzen waren also an die Hauptdistrikte gebunden, wofür kein andrer Grund ersichtlich ist, als weil sie daraus ihre Zuflüsse hatten, und ist auch hier Camminer Land = Tempelgau. Dafür ist auch, dass monetae nur von Tempelfesten vorkommen, zwar nicht von allen aus Urkundenmangel, z. B. nicht von Demmin, wo sie doch zweifellos. — Aus dem dargelegten folgt aber nicht, dass nur Münzstätten die Kassen waren, in welche die Münte abgeführt ward; für Stargard namentlich möchte ich das Gegenteil daraus erschließen, dass 1248 das Kloster Marienfließ im Lande Stargard als Zeugnis, dass es mit 500 wüsten Hufen in demselben dotiert sei, eine Kanne Honig jährlich empfangen solle in der moneta der Stadt Pyritz, also in der Münzstätte daselbst, die es also in Stargard wohl nicht gab.

      Dem Tribut waren natürlich auch die Güter der Swantiboritzen unterworfen; ist er die moneta, so ist die Beziehung gefunden, nach welcher dieselben dem Bischofe 1240 untergeben werden konnten. Ich schließe mit der Bemerkung, dass der Bischof, war die moneta nicht die Münte, ein schlechtes Tauschgeschäft gemacht hätte, da die Güter Swantibors, der Abtei Colbatz, der Johanniter frei von sonstigen Abgaben und Leistungen waren, ebenso o. Z. das zu Stargard gesessene Herrengeschlecht (21); ein Teil war schon alter Besitz des Stifts, der Rest meist wüste (Ist moneta, Münte = Geldabgabe, speziell die durch die Münzstätten vereinnahmte, so kann sie in andern Ländern einen ganz anderen Ursprung, mit der in Pommern, Mecklenburg etc. nur den Namen gemein haben.).

Grafik 53

       Karte vor 1945: Swinemünde – Wollin

      7. Zum Wolliner Tempelgau gehörte selbstverständlich die Insel Wollin, auf ihr zunächst das castrum Lebbin. Es stand 1124 unter Stettin, S. Otto predigte dort, machte den Anfang einer Kirche, stellte Geistliche an; Kasemir I verlieh es mit Zubehör der Kirche S. Nicolai im Schloss, Boguslaw I legte diese damit Ende 1186 der Dompropstei bei, es gehörten dazu [zu Kasemirs Vergabung] (Alles angeführte pertinent ad locum, auch Lauen, Brietzig in Pyritz, Vitense in Gützkow, das konnte erst nach der Vergabung gesagt werden.): die Wiek vor dem Schlosse, die Dörfer Trestingowe (Stengow , Soramtzt [bei Viezig?] (2) Lasca (Lazig), Kampenze (Werder), Szulomino (Soldemin), Selaszo [Karzig?] (zrambiz = Aushau (im Walde), zlasu = aus dem Walde sind zufolge der Reihenfolge, die local, für die angegebenen Propsteidörfer genommen; wy‘zke = hoch belegnes, karszke = ausgerodeles.), die Schiffe und Krüge [d. h. Fischereistätten, Bitten, stationes] zwischen Swina und Swantuntz [dem ehemaligen Ausfluss bei Swantust d. h. heilige Mündung], die Wehre in diesem (Notwendig in ipso mit dem zweiten Transsumt, da „alle in der Swine“ folgen.), Uszt [d. h. Mündung], die Lauensche Becke] mit dem [zugehörigen Fischer-] Dorfe Lewen (Lauen, c. 1600 Lowen), eine Hufe im Dorf Szolbino [Swantust) (Keinenfalls Scholvin, sondern, weil es von den Dörfern und Zehntnern ganz getrennt steht, gleichfalls Zubehör von Uszt und Schwantuntz.) mit dem Zehntbauern Szolbitz, alle in der Swina befindlichen Wehre, die ganze Wüste, die sich erstreckt von der Swina bis jenseits des Sees Gardino [Jordan auf der G. St. K., aber Gordan bei den Umwohnern] (Wie töricht daher, dass jemand hier des Tacitus See der Hertha [Nerthus richtig] gesucht hat, weil Erde = nordisch Jord.) und des Dorfs Charnetiz [vgl. den Berg Granick, N. von Wolmerstädt] mit Beutnerei und Jagd, die Zehntbauern Pletsenitz (C. P. 142 mit der Anm. dort und 991; wo ich hier abweiche, habe ich scharfe Klammern.) [bei Plötzin, vermutlich zu Soldemin geschlagen] (Plötzin selbst war 1288 adlig, kam hernach ans Wolliner Nonnenenkloster. Die Zehntner heißen vom Dorf, wie der Szolbitz von Szolbino. Zwischen vematione und decime ist ein Punkt zu setzen, denn was sollte in der so ausgedehnten Wildnis Honig- und Jagdrecht eines Bauern bedeuten?). — Die Lauensche Beck und Swantust erscheinen später als Grenze des Camminschen, gehörten offenbar auch 1180 dazu mit den Zubehörungen Lauen und Szolbino, der Zehntbauer nach unserer Auffassung, zur Camminschen Tempelfeste, wie die Pletsenitz zur Wollinschen.

      Zur Burg Wollin gehörte denn der Rest der Insel, aber 1121 auch Landung jenseits der Divenowbrücke, 1194 das D. Drammin (Ksp. Zebbin). Die Kirchen zu Latzke, Sabin (Zebbin) und Marentin (Martentin) erscheinen 1288 als Filiale der Kirche S. Georgen in Wollin (Vgl. Steinbrück Klöster 161 mit Oelrichs U. V. 18 über das Wolliner Nonnenkloster.), der von S. Otto gestifteten S. Adalberts Kirche, wie es die erste geblieben ist, aber Kirchspiele und Distrikte sind in der ersten christlichen Zeit in Pommern identisch. Conow ist um 1290 im Besitz eines Edeln, der den Wollinern beizuzählen ist, Hohenbrück erscheint in der Teilungs-U. von 1295 als ein Grenzpunkt. Da Jomsburg eine dänische Anlage war, deren Vikinger natürlich zu ihrer Sicherheit auch etwas östlich der Divenow in Besitz nahmen, da Wollin hernach nur Burgherrschaft (11), Cammin aber eine herzogliche Hauptburg war, deren Edle die pomoranischen Besitzungen der Demminer Linie repräsentieren: (Vgl. besonders C. P. 445: quam plures Caminensis et Diminensis provinciarum nobiles.) so wird man das Wolliner Gebiet nicht über jene Kirchspiele und Hohenbrück hinaus setzen dürfen.

      8. Im Jahre 1273 verglich sich Barnim mit den Capiteln zu Cammin und Colberg über die Abgaben, die statt der Zehnten in den Ländern Cammin und Colberg von den in den Wüstungen anzulegenden Dörfern entrichtet werden sollten, von den Hufen der Deutschen einen Schilling an den Bischof, zwei an das betreffende Capitel, von den Haken der Wenden resp, einen halben und einen Schilling (Extrakt der U. bei Wachsen Altstadt Colberg S. 458 und C. P. S. 814 n.). Es sollte also das Domcapitel solche von der Camminer Castellanei beziehen, hatte sie zufolge der Verträge 1318, 1338 im Lande Quarkenburg (dessen südlichste Orte im 15. Jahrhundert Wolchow, Kykker und [ein kleiner Antheil von] Schönhagen), 1277 im Lande Daber, 1338 in den dazu gehörigen Dörfern der v. Wedel zu Mellen, Schwerin etc. (also im Lande Neu-Schwerin), 1297 in

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