in Lumpen einhergehen. Er verzehrte viel, namentlich in Wein und andern berauschenden Getränken, hatte aber dafür jene Anlage des geborenen Soldaten, welche bis ins vorgerückte Alter keine Furcht kannte und keine Anstrengung mied. Man meinte, dies hänge mit seiner kräftigen Blutfülle zusammen und verglich ihn mit jenen magern, verkommenen Südländern, welche zwar mit einer Zwiebel des Tages ihren Hunger stillen, dagegen im Krieg ihr Blut sparen, dessen sie so wenig übrig haben Veget., De re milit. I, 2.. Auch die gallischen Weiber, blonde, gewaltige Figuren, scheuten den Streit nicht; sie waren furchtbar, wenn sie die weissen Arme aufhoben und ihre Schläge und Fusstritte »gleich Katapult-Schüssen« austeilten Ammian. Marc. XV, 12.. Eine solche Bauerschaft lässt sich nicht zuviel bieten, und ein gewisser Grad von Elend wird unvermeidlich den Ausbruch herbeiführen, wie damals geschah. – Allein auch in den Städten herrschte Not und Dürftigkeit; der wichtigste Besitz des Stadtbewohners in diesem fast ausschliesslichen Agrikulturlande war der ausgeliehene oder durch Knechte bewirtschaftete Boden, dessen Unglück der Eigentümer in vollem Masse mitempfand. Sodann erdrückte der Staat hier wie im ganzen Reiche durch das Dekurionenwesen auch die Wohlhabenden, insofern er die Besitzer von mehr als fünfundzwanzig Morgen Landes insgesamt für die fixen, oft noch willkürlich erhöhten Steuern des Bezirkes haftbar machte; eine Lage, welcher sich der einzelne bisweilen durch ganz verzweifelte Schritte, später selbst durch Flucht zu den Barbaren, zu entziehen suchte. Wenn man nun doch noch Beispiele von ausserordentlich reichen Leuten und einem grossen Luxus findet, so erklärt sich dies fürs erste durch das Fortbestehen der sogenannten senatorischen Familien, welche durch erbliche Verleihung Mitglieder des römischen Senates gewesen sein müssen und ausser ihrem Titel clarissimi und andern Ehrenrechten auch die Befreiung von dem Ruin der übrigen Städter, dem Dekurionat, für sich hatten. Ein anderer Grund liegt wohl in einem merkwürdigen Zuge des alten gallischen Nationalcharakters, welcher aus Liebe zu Parteiungen aller Art, später dann natürlich aus Not, beständig auf Verhältnisse der Klientel, des Schutzes Geringerer durch Mächtige, hindrängt. Schon Caesar Bellum Gall. VI, 13. fand in dieser Beziehung einen ganz ausgearteten Zustand vor; die Masse war bereits in die Knechtschaft des Adels geraten. Aber ein halbes Jahrtausend nach ihm kehrt dieselbe Klage fast unverändert wieder; Salvian De vero iudicio et provid. dei, l. V. bejammert das Los der kleinen Grundbesitzer, welche aus Verzweiflung über den Beamtendruck und die ungerechten Richter den Grossen des Landes sich und ihre Habe zu eigen überlassen. »Dann ist ihr Grundstück die Landstrasse Wenn fundos viarum quaerunt so zu übersetzen ist. und sie sind die Kolonen der Reichen! Der Sohn erbt nichts, weil der Vater einmal Schutz nötig gehabt hat!« – Auf diese Weise war es schon möglich, dass der einzelne Vornehme, der einzelne Grosspächter von Staatsländereien usw. ganz endlose Latifundien zusammenbrachte und dann wieder in antiker Weise gegen seinen Wohnort oder seine Provinz freigebig sein, zum Beispiel prächtige öffentliche Gebäude errichten konnte, während alles um ihn her darbte oder von seiner Gnade lebte. Ist dies im einzelnen für Gallien nicht nachzuweisen, so bleibt es doch die einzige Erklärung des Kontrastes zwischen der äussern Pracht der Städte (soweit dieselbe nicht kaiserliche Munifizenz war) und dem notorischen Elend. An Tempeln, Amphitheatern, Theatern, Triumphbögen, Fontänen, Thermen, Doppelpforten konnten namentlich die südgallischen Städte es mit den meisten italienischen aufnehmen, wie ihre Ruinen beweisen – noch jetzt die Zierden jedes betreffenden Ortes, wie sie einst als unversehrtes Ganzes den Dichter Ausonius entzückten. Abgesehen von Schenkungen mussten ohne Zweifel auch oft die Dekurionen aus ihrem eigenen und aus dem Stadtgut dergleichen Ausgaben bestreiten helfen. Von den Lehranstalten Galliens wird weiterhin die Rede sein; durch sie erhielt sich das Land seine bedeutende Stellung im Verhältnis zum römischen Geistesleben, auf welche es so stolz war. Denn man wollte ja nicht mehr zum alten Keltentum zurückkehren, sondern nach Kräften Römer sein; mit einem wahren Eifer muss das Volk zum Beispiel seine alte Sprache L. Dieffenbach, Celtica II, 84. Noch Anfang des dritten Jahrhunderts werden einzelne Urkunden keltisch abgefasst. – Vgl. besonders Panegyr. IX, c. 1. zu vergessen gesucht haben, die durch blosse römische Kolonisation und Verwaltung nicht so völlig zurückgedrängt worden wäre. Vielleicht gibt bis zu einem gewissen Grade der Sprachenzustand des Elsass eine Vorstellung des damaligen gallischen; die alte Sprache dauert im täglichen Leben fort, sobald aber ein Interesse höherer Bildung berührt wird, oder sobald man sich irgendwie offiziell zu gebärden hat, tritt die neue in ihr Recht, auf deren wenn auch mangelhafte Kenntnis alle Welt sich etwas zugute tut. Auch die alte Religion der Gallier hatte sich bequemen müssen, ein römisches Gewand anzuziehen, und die Götter haben sich nicht bloss (wo es anging) im Namen, sondern auch in der plastischen Darstellung dem römischen Stil gefügt, mag er auch nicht wenig provinziell verwildert erscheinen, sobald er sich über die alten, kunstverständigen Städte des Südens hinauswagt. In einem Falle mindestens hat aber der klassische Bildhauer auch ein rein keltisches Götterideal verwirklichen müssen, nämlich die geheimnisvollen Matronen Vgl. H. Schreiber: Die Feen in Europa, Freibg. 1842. – Auch diese ausgezeichnete Monographie hätte nebst mehrern andern dringend wünschen lassen, dass der seither verewigte Verfasser, welchem einst die erste Auflage dieses Buches gewidmet war, der deutschen Wissenschaft eine Gesamtdarstellung des Keltentums geschenkt haben möchte., welche in ihrem wunderlichen Kopfputz, Fruchtschalen auf dem Schoss, zu dreien nebeneinander zu thronen pflegen. Von einer ganzen Menge zumal lokaler Gottheiten, deren Namen sich schon deshalb nicht ins Lateinische übersetzen liessen, haben wir bloss die Weiheinschriften Orelli, Inscr. Lat. sel. I, cap. IV § 36 u. 37. – S. den V. Abschnitt. ohne Bildwerke.
Wie stand es aber mit dem einst so mächtigen Priestertum, welches diese Religion verwaltete, mit den Druiden? Vor Zeiten hatten sie mit den Adligen einen herrschenden Stand ausgemacht; diesen blieb Herrschaft und Kriegsmacht, ihnen das Richteramt und die Pflege der geheimen Wissenschaften, der gewaltigen Superstitionen, womit sie das ganze Leben des Volkes umsponnen hielten. Ihr Bann war die schrecklichste Strafe; wen sie von den Opfern ausschlossen, der galt als unrein und rechtlos. Als Geweihte der Gottheit waren sie frei von Abgaben und Kriegsdienst. Vielleicht gehörten zu ihren Heiligtümern (oder Tempeln, wenn man so sagen darf) beträchtliche Domänen, jedenfalls aber Schätze in edeln Metallen, deren Fülle sprichwörtlich geworden war.
Aus dieser hohen Stellung waren jedoch die Druiden längst verdrängt, ohne dass man genau sagen könnte, seit wann und wie. Schon die unermesslichen Erpressungen Caesars hatten gewiss auch jenen Tempelschätzen gegolten und damit tatsächlich der Macht der Druiden, welche überdies durch die Vermischung des römischen Götterdienstes mit dem ihrigen und durch die Einführung römischer Priestertümer mehr und mehr beeinträchtigt wurden. Unter Augustus und Tiberius verraten sich Zuckungen der Unzufriedenheit; wenigstens soll der letztere sich veranlasst gefunden haben, »die gallischen Druiden und derartige Wahrsager und Ärzte aufzuheben« Plin., Hist. nat. XXX, 4. – Wie weit der Druidismus bei den verschiedenen Aufständen Galliens beteiligt war, bleibt durchaus ungewiss.. Sie dauerten aber doch fort, selbst nachdem Claudius »ihre furchtbar grausame Religion, deren Begehung bereits Augustus den römischen Bürgern untersagt, gänzlich aufgehoben hatte« Sueton., Claud. 25.. Damit sind die Menschenopfer gemeint, wozu bei Claudius noch der Widerwille gegen die gefährlichen Amulette kommen mochte, welche die Druiden im Gebrauch hielten, zum Beispiel Eier gewisser Schlangen, wodurch man sich den Sieg in jedem Streit und den Zugang zu Fürsten gesichert glaubte Plin., Hist. nat. XXIX, 12.. Der Stand als solcher musste jetzt freilich seinen Zusammenhang verlieren, die druidischen Tagsatzungen zwischen Dreux und Chartres allmählich eingehen, das Wandern der Druidenzöglinge nach dem seither ebenfalls römisch gewordenen Britannien aufhören, nachdem die Insel seit unvordenklichen Zeiten als die hohe Schule aller druidischen Weisheit gegolten – aber es gab doch noch fortwährend Druiden bis in die christliche Zeit hinein, ohne Zweifel, weil das Volk des von ihnen gepflegten Aberglaubens im täglichen Leben nicht entbehren wollte. Leicht kann man sich ihre Lage im dritten Jahrhundert vorstellen: die gebildete Welt hat sich längst dem römischen Wesen in die Arme geworfen und steht in keinem Verhältnis mehr zu dem altnationalen Priesterstande; dieser hat darob seine höhere gemeinsame Weihe eingebüsst, und es ist aus dem Priester ein Beschwörer, Quacksalber und Wahrsager geworden, wie teilweise in Ägypten. Vorzüglich machten sich die Druidinnen als die Zigeunerinnen des sinkenden Altertums bemerklich. Aurelian befragte ihrer mehrere – möglicherweise ein ganzes Druidinnenkollegium Wenigstens eine Druis antistita (und damit eine Ihr untergebene Anzahl von Priesterinnen) ist bewiesen durch eine Metzer Inschrift, bei Orelli Nr. 2200.