Der große Plan. Arthur Fisch

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zu zahlen.

      2 Auf die Renten sind Beiträge zur Pflegeversicherung zu entrichten.

      3 Der Prozentsatz der Rente wurde mehrfach gekürzt.

      4 Die Renten sind steuerpflichtig geworden.

      5 Das Renteneintrittsalter wurde angehoben – bei Frauen von 63 auf 67 Jahre, bei Männern von 65 auf 67 Jahre.

      6 Das gesamte Lohnniveau wurde abgesenkt. Dadurch fallen natürlich die Renten niedriger aus.

      7 Bei Arbeitslosigkeit werden die Beiträge zur Rentenversicherung nicht mehr vom Staat weitergeführt.

      Die Maßnahmen sorgen dafür, dass künftig immer mehr Rentner auf staatliche Hilfe angewiesen sein werden.

      Die Bürger werden dazu aufgefordert, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung privat vorzusorgen z.B. durch den Abschluss einer Riesterrente. Hierzu ein Beispiel: Eine Frau – geschieden – hat sich jahrelang um die Erziehung ihrer beiden Kinder bemüht. Sie kommt mit ihrer Rente nicht aus und nimmt staatliche Hilfe in Anspruch, indem sie diese auf das Existenzminimum aufstocken lässt. Eine private Zusatzversicherung hatte sie nicht. Stattdessen gönnte sie sich ab und zu Dinge, die sie sich quasi vom Munde absparen musste. Einer anderen Frau erging es ähnlich. Anstatt sich aber das Leben ein wenig zu versüßen, entschied sie sich für eine private Altersversorgung. Als sie dann in Rente ging, wurde ihre staatliche Hilfe um den Betrag der privaten Rentenzahlung gekürzt. Beide beziehen unter dem Strich die gleiche Rente. Wer hat jetzt mehr aus seinem Leben machen können? Dies ist nur ein Beispiel dafür, dass derjenige, der die Ratschläge der Politik, der Finanz- und Rentenberater kritiklos befolgt, am Ende häufig der Dümmere ist. Gewinner sind in solchen Fällen die Rentenversicherer und die Versicherungsmakler. Man kann dies auch als Geschenk der Regierung an die Versicherungsbrache bezeichnen.

      Krankenversicherung: Hier wurde der Arbeitgeberanteil auf 7,3% eingefroren, d.h. erhöht eine Krankenkasse ihren Beitragssatz auf über 14,6%, trägt der Versicherte den Anteil allein. Alles, was oberhalb 14,6% liegt, wird nicht mehr zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt.

      Allgemein ist es so, dass die Kosten zur medizinischen Versorgung rapide steigen, woran die verschreibungspflichtigen Medikamente einen hohen Anteil haben. Es steht permanent der Vorwurf im Raum, die Ärzte würden leichtfertig und teilweise fahrlässig Rezepte ausstellen. Die Deutschen gehen gerne zum Arzt und sie sind erst dann zufrieden, wenn sie die Arztpraxis mit einem Rezept in der Hand wieder verlassen können. Fakt ist aber auch, dass jährlich Tonnen von Tabletten und anderen Medikamenten im Müll landen. Ein anderer Fakt besteht aber auch darin, dass die Medikamente in Deutschland meist zu wesentlich höheren Preisen als in anderen Staaten auch innerhalb der EU verkauft werden. An den Bemühungen, an dieser Situation etwas zu verändern, sind bisher alle Gesundheitsminister Deutschlands kläglich gescheitert. Die Macht der Pharmakonzerne ist einfach zu groß, deren Lobbyarbeit aber sehr erfolgreich.

      Einen weiteren immensen Kostenfaktor bildet die medizinische Versorgung in den Krankenhäusern. Wie bei den Medikamenten sind es hier Dinge, wie künstliche Hüftgelenke, Herzschrittmacher usw., die die Kosten explodieren lassen. Zudem werden allzu häufig überflüssige Operationen durchgeführt, Eingriffe, die weder das Leben des Patienten verlängern, noch ihm mehr Lebensqualität bringen.

      Pflegeversicherung: Sie ist die zuletzt eingeführte Sozialversicherung und dient dem Zweck, dass Menschen, wenn sie alters- oder krankheitsbedingt zu Pflegefällen werden, mit dem nötigsten versorgt werden können. Dies betrifft sowohl die häusliche Pflege als auch die Unterbringung in einem Seniorenheim. Obwohl die Zahl der Alten- und Pflegeheime immer weiter zunimmt, werden immer noch ca. 70% der alten Menschen in häuslicher Umgebung von ihren Angehörigen gepflegt und versorgt. Hier lauern große soziale Ungerechtigkeiten. Für die Pflegekassen sind die Kosten der häuslichen, privaten Pflege wesentlich niedriger als die, die bei der Unterbringung in Heimen anfallen. Wird aber eine Seniorin z.B. von ihrer Tochter zuhause gepflegt, kann diese keiner weiteren Arbeit nachgehen, kann also während dieser Zeit kein Geld verdienen und opfert sozusagen neben ihrem Einkommen auch noch einen Teil ihrer Rente. Die viel zitierte Altersarmut ist ihr damit sicher. Für ihr gesellschaftliches Engagement, dass diese Frauen (oder Männer) teilweise über Jahre hinweg zeigen, werden sie in keiner Weise belohnt. Die Situation, in der sie sich befinden, ist ihnen in den meisten Fällen durchaus bewusst, wodurch sie sich aber trotzdem nicht von ihrer Einstellung abbringen lassen, dass Vater oder Mutter bei ihnen besser aufgehoben sein werden, als in irgendeinem Altersheim. Solche Menschlichkeit und Gefühle der Zusammengehörigkeit sind in unserer schnelllebigen Gesellschaft leider nicht mehr gefragt.

      Wenn wir schon beim Thema Altenpflege sind, soll hier nicht unerwähnt bleiben, dass es gerade hier einen sehr großen Fachkräftemangel gibt. Die ausbildenden Betriebe und Schulen kommen der Nachfrage nach Pflegekräften nicht hinterher. Die Attraktivität dieses Berufes ist für viele allein aus ethischen Gründen zwar sehr hoch, wer sich jedoch näher mit der momentanen Situation auseinandersetzt, dem wird schnell bewusst, dass der körperliche aber auch der psychische Verschleiß ziemlich groß ist. Fachkräftemangel führt hier schnell zur Überlastung der Pflegekräfte.

      Arbeitslosenversicherung: Dies ist die Versicherung, die zu Zeiten guter Beschäftigungslage auf stabilen Füßen steht. Erhält man von seinem Arbeitgeber die Kündigung, sollte man sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden und den Antrag auf Arbeitslosengeld 1 (ALG1) stellen. Die Höhe des ALG1 beträgt 60 % vom bisherigen Nettolohn. Die Bezugsdauer richtet sich nach dem Zeitraum der letzten Beschäftigung und nach dem Alter. Nähere Einzelheiten erfahren Sie unter dem folgenden Link: http://www.steuerschroeder.de/steuerlexikon/153949/Arbeitslosengeld

      Wer nach Ablauf der Bezugsdauer immer noch ohne Arbeit ist, muss Arbeitslosengeld 2 (ALG2 = Hartz4) beantragen. Die Regelsätze richten sich nach Familienstand, nach Anzahl und Alter der Mitglieder in der sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Darüber hinaus werden die Kosten für Miete gewährt, für die es aber Obergrenzen gibt, die regional unterschiedlich sind. Auch hier verweise ich auf den nachfolgenden Link: http://www.hartziv.org/regelbedarf.html

      Vielfach werden die Bezieher von Hartz4 als Sozialschmarotzer bezeichnet, als solche, die dem Staat auf der Tasche liegen und sich auf Kosten der Allgemeinheit auf die faule Haut legen. Sicher sind unter ihnen einige, die mit ihren Bezügen vielleicht sogar mehr als zufrieden sind und keinerlei Anstrengungen unternehmen, eine Arbeit anzunehmen. Dies zu verallgemeinern wäre aber den anderen gegenüber nicht fair. Hinter vielen Arbeitslosen verbergen sich Schicksale, Dinge, die sie nicht selbst zu verantworten haben. Stellen wir uns vor, da arbeitet jemand seit 35 Jahren in ein und demselben Betrieb. Plötzlich, so heißt es, sei der Betrieb nicht mehr rentabel, und so beschließt sein Arbeitgeber, den Standort ins Ausland zu verlegen. Von der Schließung sind 350 Menschen betroffen, die sich jetzt um eine neue Arbeitsstelle zu bemühen haben. Unser Mann ist 55 Jahre alt und nach allen Erfahrungen nur ganz schwer oder gar nicht mehr vermittelbar. Er hat nun für 18 Monate Anspruch auf ALG1 und fällt anschließend in Hartz4.

      Nun versetzen wir uns einmal in die Lage desjenigen. 35 Jahre hat er brav seine Beiträge zur Arbeitslosen- und auch zur Rentenversicherung bezahlt. Er hat sich mit seiner Frau ein Häuschen angeschafft und sich einen mäßigen Lebensstandard erarbeitet. Und nun dies. Sein Haus ist noch nicht bezahlt, und seine monatlichen Hypothekenraten übersteigen die ihm für eine angemessene Wohnung zustehenden Beträge. Zudem gilt die Wohnfläche seines Hauses als zu groß. Man gewährt ihm 6 Monate, in denen alle laufenden Kosten vom Jobcenter übernommen werden, in denen er aber auch für den Verkauf seines Hauses sorgen muss. Er muss dann in eine maximal 56m² große Wohnung umziehen, bei der die Monatsmiete aber auch nicht höher als 520€ (warm) sein darf. Nun kann er erst einmal vom Verkaufserlös seines Hauses leben. Das Jobcenter rechnet ihm genau vor, für wie lange das Geld reichen muss, ehe er wieder Anspruch auf Hartz4-Bezüge

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