Compliance Management im Unternehmen. Martin R. Schulz

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Compliance Management im Unternehmen - Martin R. Schulz Recht Wirtschaft Steuern - Handbuch

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wurde, zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister sowie der Annahme einer etwaigen Unzuverlässigkeit des Unternehmers mit allen damit verbundenen Konsequenzen führen.

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      Aufgrund der Vielzahl der bestehenden strafrechtlichen Compliance-Risiken je nach Betätigungsfeld des betroffenen Unternehmens beschränkt sich der vorliegende Beitrag auf die Darstellung der gerade angesprochenen Kern-Compliance-Risiken, die auch in der Beraterpraxis den absoluten Schwerpunkt ausmachen.

       1. Korruption

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       – Vorteilsannahme und -gewährung (Amtsträger) gem. §§ 331, 333 StGB;

       – Bestechlichkeit und Bestechung (Amtsträger) gem. §§ 332, 334 StGB;

       – Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr gem. §§ 299, 300 StGB;

       – Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen gem. §§ 299a, b StGB;

       – Wählerbestechung gem. § 108b StGB;

       – Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gem. § 108e StGB;

       – Bestechung ausländischer Abgeordneter gem. § 2 IntBestG;

       – Beeinflussung von Betriebsratswahlen gem. § 119 BetrVG;

       – Vorteilsgewährung in der Hauptversammlung gem. § 405 Abs. 3 Nr. 7 AktG (OWi).

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      Gesellschaftlich und ethisch geht der Begriff der Korruption weit darüber hinaus, so ist etwa an die Beeinflussung journalistischer Berichterstattung über neue Produkte durch ausgiebiges Sponsoring, Einladungen oder auch nur die Verknüpfung journalistischer Berichterstattung mit dem Anzeigenvolumen eines Unternehmens zu denken, die sog. „Schere im Kopf“. Trotz des Bemühens des Gesetzgebers, korruptionsrelevante Strukturen weitestgehend strafrechtlich zu erfassen, drängt sich die Erkenntnis auf, dass die Korruption die dunkle, um nicht zu sagen, inkriminierte Kehrseite einer gesellschaftlichen Vernetzung und eines Systems von Abhängigkeiten darstellt, das wiederum Grundlage der gesellschaftlichen Ordnung ist. Die Überschreitung von Grenzen zum Zwecke der Erlangung eines Vorteils, sei sie strafrechtlich relevant oder nicht, stellt ein globales Phänomen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft dar. So wird die Korruption auch ganz grundsätzlich als „Tausch von Vorteilen unter Regelverstößen“ definiert.

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