Compliance Management im Unternehmen. Martin R. Schulz

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Compliance Management im Unternehmen - Martin R. Schulz Recht Wirtschaft Steuern - Handbuch

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etwa das im Sommer 2020 ins Gesetzgebungsverfahren eingebrachte deutsche „Verbandssanktionengesetz“4 werden diese Entwicklung weiter stärken und auch hierzulande vollends unumkehrbar machen.

       II. Unternehmensfunktionen und ihre Interaktion im Sinne der Compliance

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       1. Geschäftsleitung

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      Diese Aufgabe ist nicht einfach und sie birgt auch insofern Konfliktpotenzial, als sie dazu führen kann und wird, die Unternehmensleitung mit Versäumnissen oder Unebenheiten aus der Vergangenheit zu konfrontieren. Auch ist die Befassung mit komplizierten Rechtsfragen und anspruchsvollen Schulungs-, Hinweisgeber- und Reaktionsprozessen nicht jedermanns Sache. Und dennoch: Compliance ist nun tatsächlich alternativlos. Auch wenn die Unternehmensleitung der Auffassung ist, bisher sei doch immer alles gutgegangen und man könne (und wolle?) ja auch nicht immer alles wissen, sollte sie allerspätestens jetzt „die Flucht nach vorn“ ergreifen und Compliance aktiv annehmen, statt sich von ihr fernzuhalten.

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      Das alles nimmt Zeit, Aufmerksamkeit und Geld in Anspruch. Wer nun nur eindimensional-kurzfristig fragt oder – schlimmer noch – das gerade inthronisierte, oft noch etwas unsichere Compliance-Team anherrscht: „Was bringt uns das?“, wird im Allgemeinen keine für ihn befriedigende Antwort erhalten, zumal ja gerade die vorsorgende, schulende und den Eintritt von Compliance-Risiken minimierende Compliance-Arbeit häufig wenig spektakulär ist, kaum nach außen hin sichtbar wird und sich oft auch hinsichtlich ihres Wertbeitrags mit herkömmlichen Mitteln nur schwer quantifizieren lässt.

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      Dass also zumindest langfristig diese ganzheitlich verstandenen „Gesamtkosten“ von Non-Compliance jene von Compliance weit übersteigen, sollte auch den kühlen Rechnern und auch jenen Skeptikern in der Unternehmensleitung und den oberen Führungsebenen einleuchten, die sich mit beleidigter Miene darüber beschweren, dass Compliance – womöglich in typisch deutscher Übertreibung – den Wettbewerb verzerre und „uns“ das Leben unnötig schwer mache, während anderswo Überwachung, Eingriffe und Sanktionen weiterhin eher lax gehandhabt würden. Der Wirtschaftsstandort Deutschland ist unteilbar: Gut ausgebildete und selbstbewusste Mitarbeiter gehören ebenso dazu wie sozialer Friede, eine verlässliche Infrastruktur, ein funktionierendes Rechtssystem – und eben Compliance. Dessen muss sich die Unternehmensleitung im Rahmen ihrer Compliance-Anstrengungen bewusst sein.

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      Taten zählen natürlich noch mehr als Worte. Gleichzeitig bietet sich hier mit vergleichsweise überschaubarem Aufwand die Gelegenheit zur – weithin sichtbaren – Führung durch Beispiel: Wenn also die Mitglieder der Geschäftsleitung bei Online-Schulungen mit gutem Beispiel vorangehen, sich als erste (natürlich selbst) dem computerisierten Fragebogen stellen und die Unternehmensmitarbeiter darüber im Unternehmens-Intranet informieren, wird dies die regelmäßigen Aufrufe zur Compliance unterstützen und mit dabei helfen, dass Compliance zur gelebten Unternehmenswirklichkeit wird.

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