Lizenzgebühren. Michael Groß

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Lizenzgebühren - Michael Groß Recht Wirtschaft Steuern - Handbuch

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%des Verkaufspreises der patentierten Baugruppe2435oder0,6 %des Endverbrauchspreises der ges. Maschine2441Herst. v. Kraftwagen und Kraftwagenmotoren2441KFZ2/5 %2441Fahrzeugbau1,5/3 %2441Panzer1,8/2,5 %2444Herst. v. Teilenf. Kraftwagen u. Kraftwagenmotoren2444KFZ-Teile 0,5/3,5/5 % (1,5 %)2444Autozubehör1,2/2,5 %2444Fahrzeugheizung5 %2444Kolbenringe1/2 %2444Wellendichtringe2 %2444Zylinderkopfdichtungen3 %2444Schwingungsdämpfer2/5 %250Elektrotechnik250Elektr. Steuerung im KFZ2/5 %250Elektr. Schaltungsgeräte im KFZ2/4 %250Elektrogeräte1/5/2,5 %250Elektr. Maschinenbauteile3/11 %Schwerpunkt 5 %250Schalter, Steckdosen0,1/0,5–2 %2506Herst. v. Zählern, Fernmelde-, Mess-, Regel- und elektromediz. Geräten, best. Bauelementen2506Fernsprechtechnik1,5/2,5 %2506Nachrichtentechn. Geräte1,5/4,5 %2506Nachrichtentechn. Geräte bei komplexen Anlagen und Geräten mit mehreren (bis zu 50) Patenten, ohne Know-how0,1/1 %vom Verkaufspreis pro Patent2506Nachrichtentechn. Nachbaulizenz (Know-how und Patente)1/10 %meist 2–4 %2506Einzelnes systembestimmendes Patent1/10 %sehr unterschiedlich2506Mess- und Regelgeräte2/4/5/7,5 %2506Optische Messgeräte5 %2506Elektr. Regler3/5 %2506Baugruppen1/3 %2506Widerstände0,5 %2506Halbleiterbauelemente0,5/3/3,5 %2506Kondensatoren1/2 %2506Instrumente, Verfahren3/6 %2507Herst. v. Rundfunk-, Fernseh- und Phonotechn. Geräten und Einrichtungen2507Herst. v. Rundfunkempfängern0,2/0,5 %2507SW-Fernseher0,5/0,6 %2507Farbfernsehempfänger0,3–0,5/5,5 %v. WAPΣ max.1,6 %2521Optik2521Elektro.-opt. Gerätef. KFZ1,5/3,5 %2527Herst. v. mediz. und orthopädiemech. Erzeugn.2527Analysegeräte4/5 %2527Analysemethoden3/5 %254Herst. v. Uhren2/5 %2561Herst. v. Schlössern, Beschlägen2561Beschläge, Kleinteile1/2 %2652Herst. v. Spezialpapieren2652kunststoffbeschichtete Papiere1,4/2 %2761Herst. v. Oberbekleidung2761DOB5 %des Nettoumsatzes28Nahrungsmittel2/4 %302Spezialbau302Backöfen2/3 %302Galvanoanlagenmax. 5 %

      5 Volmer/Gaul, Arbeitnehmererfindungsgesetz, 2. Aufl., München 1983, § 9 RL Nr. 10, Rn. 397.

      2.6 Fischer6

      146

      Umfrage der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände im Herbst 1985: Entwicklung der Lizenzsätze für Patentlizenzen von 1960–1985

Elektroindustrie:
a)heute1,5–2,0 %
vor 20 Jahren3,0–3,5 %
b)heute1,0–1,5 %
vor 20 Jahren3,0–3,5 %
Maschinenbau:
a)heute3,0–4,0 %
vor 20 Jahren5,0–7,0 %
b)heute3,0 %
vor 20 Jahren5,0–8,0 %
Chemie:
a)heute
vor 20 Jahren2,5–3,5 %
b)heute
vor 20 Jahren
Sonstige Industrien:
a)heute3,0–5,0 %
vor 20 Jahren4,0–6,0 %
b)heute3,0 %
vor 20 Jahren3,0–5,0 % und mehr

      6 Mitt. 1987, 104ff., 107f.

      2.7 Kuebart7

      147

      Kuebart hat in seiner Arbeit „Verrechnungspreise im internationalen Lizenzgeschäft“ die Grundlagen der Ermittlung steuerlich angemessener Lizenzgebühren bei Verträgen zwischen international verbundenen Unternehmen dargestellt und versucht, ein ganzheitliches Preisermittlungsmodell zu entwickeln.

      Es werden in erster Linie die steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen an eine Methode zur Ermittlung der Lizenzgebühr veranschaulicht. Nur am Rande wird eine Technologiebewertung in nichtsteuerlichen Rechtskreisen vorgenommen. Kuebart stellt selbst die Ungeeignetheit vorhandener, insbesondere steuerrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Modelle fest. Kuebart zeigt, dass die Standardmethoden des Fremdvergleichs im Lizenzgeschäft selten anwendbar sind und arbeitet heraus, dass ein ertragsorientierter Ansatz dem Grundsatz des Fremdvergleichs entspricht. Unter „ertragsorientiert“ versteht er einen Ansatz, der die Höhe der angemessenen Lizenzgebühr vom aufgrund des Lizenzgeschäfts zu erwartenden Gewinn abhängig macht. Das von Kuebart vorgestellte Modell ist ein derartiger ertragsorientierter Ansatz. Einer Ertragsberechnung folgt die Isolierung des auf die Lizenz zurückzuführenden Teils des Ertrags. Um den Anforderungen der Praxis gerecht zu werden, hat Kuebart einen modularen Modellaufbau gewählt. So werden mehrere Teilmodelle zur Mengenprognose angeboten, die situationsspezifisch angewendet werden können. Dies gilt auch für Modelle der Preisverhandlung. Aus der Sicht von Kuebart wird dieses Modell nicht nur den Anforderungen aus Recht, Verwaltung und der Praxis, sondern auch den betriebswirtschaftlichen Anforderungen gerecht. Es handelt sich um ein dynamisch aufgebautes Modell. Eine Ertragsberechnung über mehrere Perioden wird verlangt. Das Modell berücksichtigt die Unsicherheit durch einen Prozess mehrerer Simulationen. Durch die Schritte der Wertfindung und der Preisfindung wird ein mehrstufiger Entscheidungsprozess nachgebildet.

      Kuebart schlägt selbst eine empirische Überprüfung als Ergänzung seiner Arbeit vor. Diese Überprüfung sollte insbesondere die Erfolgsfaktoren im Lizenzbereich und ein Modell der Verhandlungsmacht berücksichtigen.

      Da es sich um ein ganzheitliches Modell handelt, wird vorgeschlagen, die Umsetzung dieses Modells durch ein Team aus Experten der verschiedenen Bereiche der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften vorzunehmen.

      7 Kuebart, S. 1ff., 403f. mit vielen lesenswerten betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Nachweisen; vgl. auch Kasperzak/Nestler, passim.

2.8 Groß

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