Lizenzgebühren. Michael Groß

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Lizenzgebühren - Michael Groß Recht Wirtschaft Steuern - Handbuch

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%–Zündeinrichtung für Minen0–Ring-KathodeEZMaschinenbau-Ersatzteile*1–5Maschinenbau-Gebrauchsmuster*0,5–2Maschinenbau-Zubehör*5Medizinische Erzeugnisse – Analysegeräte*4–5Medizinische Erzeugnisse – Analysemethoden*3–5Medizinische Katheter1–6Mess- und Regelgeräte*2–7,5–Aerosol7–Anemometer10–Akustik5–Bauelem. z. Bestück. v. LeiterplattenEZ–Bohrhärte5–Elektrische SpannungSL, St–Faseroptik5–FolienEZ–Interferometer1–Kamera5, EZ–Leckortung2–10–Leitfähigkeit8–LysimeterEZ–Magnetometer5, EZ–Messrad3–7,5–MikroEZ–Oberflächen5–Objektive5–Optische AufzeichnungEZ–Radiosonde8–Sensoren–Abstand5–7–BildArbEG–CO20Fördergeräte*2–3Galvanoanlagen*–5–Wirbelstrom3–8–Staub5–7–Ultraschall2–10–Wechselrichter5, EZMembran, Membranpumpe1,5–5Metallschläuche*1–3Mikrowellentrockner2Mineralölverarbeitung*0,2–0,7Mörtelmasse*4–6Nachrichtentechn. Geräte*0,1–4,5Nachrichtentechn. Nachbaulizenz*1–10Nachrichtentechnik – Baugruppen*1–3Nahrungsmittel*2–4Optische Messgeräte*5Organ. niedermolekul. Massenprodukte*0,3–0,8Organ. niedermolekul. Spezialprodukte*1Panzer*1,8–2,5Papier – kunststoffbeschichtet*1,4–2Pharma*7,5–10–Chem.Verfahren2–3–Diagnostika*2–7–Testverfahren2–Verfahrenserfindungen*0,5–5Pharmazeutika*5–15Polymere Massenprodukte*0,2–0,4Polymere Spezialprodukte*– 2Pressen – mechanische*2–5Rundfunkempfänger*0,2–0,5Schalter, Steckdosen*0,1–2Schwarzweiß-Fernsehempfänger*0,5–0,6Schwingungsdämpfer*2–5Sicherungsgurtaufrolltechnik0,05–0,10 DM/StckSolare Energiesysteme Energiespeicher0,5–Kollektorspeicher5–Rollosystem2,5–5, EZ–Solarkocher1, EZSpinnereimaschinen*2–5Stähle – einfache Qualitäten*0,5–1Stahllegierungen*1,5–4Tankgeräte m. Elektronik*2–3Tankgeräte u. Armaturen*1–2Tanks, Großbehälter, Silos*1–10Textilmaschinen*–Feinmechanik/Nähmaschinen*3–5–Feuchtemessgeräte*9–Legemaschinen*3–Maschinensteuerung*9–oder deren Teile*0,1–10Topographie10Trafosteuerung1–8, EZ,PKUhrenherstellung*2–5–elektronische Uhr1,75–2Verpackungsbehälter – Blech*0,4Warenzeichen*Chemie*1–Designer-Mode6–8Wasch- u. Körperpflegemittel*2–4Wellendichtringe*2Werkzeuge/Werkzeugteile–Flexible MontageSL–FunkenlichtquelleEZ–Glastrennung4–HaltevorrichtungArbEG–Halbautomat. Programmieren von RoboternEZ, SL–Handhabung/Speicher1,5–5, EZ, St–KabelbaummontageEZ–Ordnungseinrichtung4, EZ–Positioniervorrichtung4, EZ–Prüfeinrichtung2–6Schaumstoff-Formteile*1,5Schiffslager*3,5–4,5–Rasenmäher6, EZ–SchleifscheibengrundkörperPKV, ArbEG–Schraubendreher0,02–0,06 DM/Stck.–SortiervorrichtungPKV, PK, ArbEG–Spann-/WechselvorrichtungenEZ, St, ArbEG–VerbindungsvorrichtungPKV, EZWiderstände*0,5Zylinderkopfdichtungen*3

      8 Diese Übersicht aus dem Absatz von Groß, Aktuelle Lizenzgebühren in Patenlizenz-, Know-how- und Computerprogrammlizenz-Verträgen, BB 1995, 885ff., 889ff. über Lizenzgebühren für Produkte und Verfahren berücksichtigt zunächst einmal Lizenzgebührenhöhen, die aus einem leider relativ unbekannten Aufsatz von Herrn Dipl.-Finanzwirt Betriebswirt (VWA) Hartmut Böcker stammen. Dieser Aufsatz trägt den Titel: „Steuerliche Prüfung und Behandlung von Lizenzzahlungen an verbundene ausländische Unternehmen“ und wurde in der Zeitschrift „Die steuerliche Betriebsprüfung“ 1991, 73ff. veröffentlicht. Hintergrund dieses Aufsatzes sind Erfahrungen der Betriebsprüfung, die darin bestehen, dass im Hinblick auf mit Gewinn arbeitende Unternehmen die Vermutung nahe liegt, dass Lizenzverträge von diesen Unternehmen dazu benutzt werden, steuerliche Gewinne in ausländische Staaten zu transferieren. Die jeweiligen Lizenzsätze aus dem vorgenannten Aufsatz sind in der folgenden Übersicht jeweils mit einen „*“ gekennzeichnet. Die anderen aufgelisteten Lizenzsätze stammen aus der Untersuchung des Verfassers über die ihm bekannt gewordenen 328 Verträge. Diese Lizenzsätze erfassen jedoch nicht Lizenzsätze aus den untersuchten 118 Computerprogrammlizenzverträgen und 26 Verträgen über Gemeinschaftserfindungen. Mit Spiegelstrich versehene Lizenzsätze, die nicht mit „*“ gekennzeichnet sind, gehören zu den vom Verfasser untersuchten Lizenzgebührensätzen (z.B. „Sprengstoffe“). Einmalzahlungen (lump sum, down payment) werden in der Übersicht als „EZ“ bezeichnet und betreffen Zahlungen,

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