Internationales Kauf-, Liefer- und Vertriebsrecht. Martin Rothermel

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Internationales Kauf-, Liefer- und Vertriebsrecht - Martin Rothermel Betriebs-Berater Schriftenreihe/ Wirtschaftsrecht

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       c) ICC

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      Besonders zu erwähnen sind:

       – Incoterms®2020,62 basierend auf (siehe unten Kap. K) den Incoterms®2010) und deren Vorgängern (diese gehen zurück bis ins Jahr 1936);63 sie beinhalten eine Sammlung von im internationalen Handelsverkehr weit verbreiteten Klauseln mit einer Erläuterung der für jede Klausel geltenden Rechtsfolge; sie haben keinen Gesetzesrang, sondern werden als Allgemeine Geschäftsbedingungen qualifiziert, so dass ihre Geltung auf der Vereinbarung durch die Parteien beruht;64

       – ICC Rules of Arbitration vom 1.3.201765 – neu seit 1.1.2021.

       d) Haager Konferenz für internationales Privatrecht

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       – Übereinkommen vom 1. März 1954 über den Zivilprozess;

       – Übereinkommen vom 15. Juni 1955 betreffend das auf internationale Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen anzuwendende Recht;

       – Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen;

       – Convention of 25 November 1965 on the Choice of Court;

       – Convention of 1 February 1971 on the Recognition and Enforcement of Foreign Judgments in Civil and Commercial Matters;

       – Supplementary Protocol of 1 February 1971 to the Hague Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Judgments in Civil and Commercial Matters;

       – Übereinkommen vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen;

       – Convention of 2 October 1973 on the Law Applicable to Products Liability;

       – Convention of 14 March 1978 on the Law Applicable to Agency;

       – Convention of 22 December 1986 on the Law Applicable to Contracts for the International Sale of Goods;

       – Übereinkommen vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen (siehe unten Rn. 336), das nun im Zuge des Brexit interessant wird;

       – Prinzipien über die Rechtswahl in internationalen kommerziellen Verträgen;

       – Übereinkommen vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- oder Handelssachen (bisher nicht in Kraft getreten, da erst von wenigen Nationen (Ukraine und Uruguay) unterzeichnet (siehe unten Rn. 352)).67

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       e) Lando Principles bzw. PECL

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      Die Lando-Prinzipien oder Lando-Grundregeln sind dazu gedacht, als allgemeine Regeln des Vertragsrechts in der Europäischen Union angewandt zu werden (Art. 1:101 Abs. 1 Lando Principles). Sie kommen in Betracht, wenn sich die Parteien darauf geeinigt haben, sie in den Vertrag aufzunehmen; sie werden – angeblich – ebenfalls angewendet, wenn die Parteien vereinbart haben, dass ihr Vertrag „allgemeinen Rechtsgrundsätzen“, der lex mercatoria oder ähnlichen Regeln unterliegen soll (Art. 1: 101 Abs. 2 und 3 Lando-Prinzipien). Da in der lex mercatoria Ähnliches steht, ist die Abgrenzung, welches von beiden Werken vereinbart worden ist, nicht ganz klar.

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       f) Draft Common Frame of Reference – Europäisches Vertragsrecht

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       g) Lex mercatoria – CENTRAL bzw. TRANS-LEX

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