Kirchliches Arbeitsrecht in Europa. Florian Scholz

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Kirchliches Arbeitsrecht in Europa - Florian Scholz Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht

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       3. Individualarbeitsrecht

       a) Personalauswahl und Fragerecht des kirchlichen Arbeitgebers

       b) Loyalitätsobliegenheiten

       aa) Rechtslage im „weltlichen“ Arbeitsrecht

       bb) Loyalitätsobliegenheiten kirchlicher Mitarbeiter

       c) Kündigung wegen Verstoßes gegen eine Loyalitätsobliegenheit

       aa) Allgemeiner Kündigungsschutz, § 105 ArbVG

       bb) Sittenwidrigkeit einer Kündigung, § 879 ABGB

       d) Einfluss der Richtlinie 2000/78/EG – Das Gleichbehandlungsgesetz

       aa) Diskriminierung und Rechtfertigungsmöglichkeiten – Grundlagen

       bb) Folgen für die Personalauswahl

       cc) Folgen für die Auferlegung von Loyalitätsobliegenheiten und Kündigung

       4. Kollektives Arbeitsrecht

       a) Betriebliche Mitbestimmung

       aa) Einschränkung durch § 132 Abs. 4 ArbVG

       bb) Abschluss von Betriebsvereinbarungen

       cc) Eigenes Mitarbeitervertretungsrecht

       b) Koalitionsrecht

       aa) Kollektivverträge und die Kirchen

       bb) Alternativen zum Kollektivvertrag

       cc) Zulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen

       dd) Allgemeine gewerkschaftliche Betätigung

       IV. Zusammenfassung und Vergleich

       1. Staatskirchenrechtliche Grundlagen

       2. Grundvoraussetzungen des kirchlichen Arbeitsrechts

       3. Kirchliches Individualarbeitsrecht

       4. Kirchliches Kollektivarbeitsrecht

       5. Fazit

       C. England – Staatskirchentum und Common Law als maßgebliche Faktoren?

       I. Die soziale Stellung der Kirchen und ihre Rolle als Arbeitgeber

       II. Spezifika des englischen Rechtssystems

       III. Staatskirchenrechtliche Grundlagen für das kirchliche Arbeitsrecht

       1. Geschichtliche Entwicklung

       2. Die Stellung der Kirchen im englischen Recht

       a) Grundlagen

       b) Leitprinzipien

       aa) Die anglikanische Kirche (Church of England) als Staatskirche

       bb) Neutralität und Gleichheit / Parität

       c) Der Rechtsstatus anderer Kirchen und Religionsgemeinschaften

       d) Kirchliches Selbstbestimmungsrecht

       aa) Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht im englischen Common Law

       bb) Der Human Rights Act 1998

       (1) Grundlagen

       (2) Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht nach Art. 9 EMRK im englischen Recht

       (3) Die besondere Berücksichtigung der kollektiven Religionsfreiheit – s. 13 HRA

       IV. Kirchliches Arbeitsrecht

       1.

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