Dienstvereinbarungen nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD). Christian Warns

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Dienstvereinbarungen nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD) - Christian Warns Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht

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rel="nofollow" href="#u427fcfc5-e2ef-4590-b94e-73f9867f6c35">I. Abschluss durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung

       II. Schriftform und Bekanntgabe

       III. Freiwilligkeit des Abschlusses

       C. Geltungsbereich der Dienstvereinbarung

       D. Beendigung der Dienstvereinbarung

       E. Rechtsschutzmöglichkeiten

       Zweites Kapitel: Die normative Wirkung

       § 4 Legitimationsbedürfnis für die normative Wirkung

       § 5 Rückführung der normativen Wirkung auf die freiheitliche Selbstbestimmung der Arbeitsvertragsparteien

       A. Begünstigende Regelungen – Vertrag zugunsten Dritter

       B. Zurechnung fremden Handelns – rechtsgeschäftliche Unterwerfung unter ein Dritthandeln

       I. Keine rechtsgeschäftliche Unterwerfung unter das Handeln der Mitarbeitervertretung

       II. Keine rechtsgeschäftliche Unterwerfung unter das Handeln der Dienststellenleitung

       1. Keine ausdrückliche rechtsgeschäftliche Unterwerfung

       2. Keine konkludente rechtsgeschäftliche Unterwerfung

       III. Keine rechtsgeschäftliche Unterwerfung unter das Handeln der Dienstvereinbarungsparteien

       C. These von der Arbeitsvertragsrechtsakzessorietät des Betriebsverfassungsrechts

       D. Ergebnis zur Rückführbarkeit der normativen Wirkung auf die freiheitliche Selbstbestimmung der Arbeitsvertragsparteien

       § 6 Rückführung der normativen Wirkung auf die staatliche Rechtsetzungsmacht

       A. Staatlich-demokratische Legitimation der normativen Wirkung der Betriebsvereinbarung

       I. Übertragung staatlicher Rechtsetzungsmacht auf die Betriebsparteien

       II. Kritik der Vorstellung einer übertragenen Rechtsetzungsmacht

       III. Staatliche Anerkennung der privatrechtlichen Regelbildung

       IV. Folgerungen

       B. Staatlich-demokratische Legitimation der normativen Wirkung der kirchlichen Dienstvereinbarung aufgrund eines staatlichen Geltungsbefehls

       I. Geltung aufgrund einer Analogie zu § 77 Abs. 4 BetrVG?

       1. Staatlicher Geltungsbefehl für kirchliche Arbeitsrechtsregelungen – § 4 Abs. 1 TVG analog?

       2. Staatlicher Geltungsbefehl für kirchliche Dienstvereinbarungen – § 77 Abs. 4 BetrVG analog?

       II. Geltung aufgrund der §§ 118 Abs. 2 BetrVG, 112 BPersVG?

       III. Geltung aufgrund von Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV?

       C. Ergebnis zur Rückführbarkeit der normativen Wirkung auf die staatliche Rechtsetzungsmacht

       § 7 Rückführung der normativen Wirkung auf die kirchliche Rechtsetzungsmacht

       A. Standpunkt des 1. Senats des Bundesarbeitsgerichts

       B. Überblick zu den Standpunkten im Schrifttum

       C. Ansatz von Thüsing: Normative Wirkung aufgrund staatlicher „Pflicht zur Gleichbehandlung“

       D. Eigener Standpunkt zur normativen Wirkung der Dienstvereinbarung

       I. Grundsatz – Wirkung kirchlichen Rechts im staatlichen Rechtskreis

       II. Unerheblichkeit des Einwands bindender Rechtswahl

       1. Wahl der Privatrechtsordnung – Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

       2. Wahl der Privatrechtsordnung und Ausgestaltung des Mitarbeitervertretungsrechts als einheitliche Ausübung des Selbstbestimmungsrechts

       III. Normative Wirkung der Dienstvereinbarung als Ergebnis einer Kollisionsauflösung

      

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