Dienstvereinbarungen nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD). Christian Warns
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II. Schriftform und Bekanntgabe
III. Freiwilligkeit des Abschlusses
C. Geltungsbereich der Dienstvereinbarung
D. Beendigung der Dienstvereinbarung
Zweites Kapitel: Die normative Wirkung
§ 4 Legitimationsbedürfnis für die normative Wirkung
A. Begünstigende Regelungen – Vertrag zugunsten Dritter
B. Zurechnung fremden Handelns – rechtsgeschäftliche Unterwerfung unter ein Dritthandeln
I. Keine rechtsgeschäftliche Unterwerfung unter das Handeln der Mitarbeitervertretung
II. Keine rechtsgeschäftliche Unterwerfung unter das Handeln der Dienststellenleitung
1. Keine ausdrückliche rechtsgeschäftliche Unterwerfung
2. Keine konkludente rechtsgeschäftliche Unterwerfung
III. Keine rechtsgeschäftliche Unterwerfung unter das Handeln der Dienstvereinbarungsparteien
C. These von der Arbeitsvertragsrechtsakzessorietät des Betriebsverfassungsrechts
§ 6 Rückführung der normativen Wirkung auf die staatliche Rechtsetzungsmacht
A. Staatlich-demokratische Legitimation der normativen Wirkung der Betriebsvereinbarung
I. Übertragung staatlicher Rechtsetzungsmacht auf die Betriebsparteien
II. Kritik der Vorstellung einer übertragenen Rechtsetzungsmacht
III. Staatliche Anerkennung der privatrechtlichen Regelbildung
I. Geltung aufgrund einer Analogie zu § 77 Abs. 4 BetrVG?
1. Staatlicher Geltungsbefehl für kirchliche Arbeitsrechtsregelungen – § 4 Abs. 1 TVG analog?
2. Staatlicher Geltungsbefehl für kirchliche Dienstvereinbarungen – § 77 Abs. 4 BetrVG analog?
II. Geltung aufgrund der §§ 118 Abs. 2 BetrVG, 112 BPersVG?
III. Geltung aufgrund von Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV?
C. Ergebnis zur Rückführbarkeit der normativen Wirkung auf die staatliche Rechtsetzungsmacht
§ 7 Rückführung der normativen Wirkung auf die kirchliche Rechtsetzungsmacht
A. Standpunkt des 1. Senats des Bundesarbeitsgerichts
B. Überblick zu den Standpunkten im Schrifttum
C. Ansatz von Thüsing: Normative Wirkung aufgrund staatlicher „Pflicht zur Gleichbehandlung“
D. Eigener Standpunkt zur normativen Wirkung der Dienstvereinbarung
I. Grundsatz – Wirkung kirchlichen Rechts im staatlichen Rechtskreis
II. Unerheblichkeit des Einwands bindender Rechtswahl
1. Wahl der Privatrechtsordnung – Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
III. Normative Wirkung der Dienstvereinbarung als Ergebnis einer Kollisionsauflösung