Dienstvereinbarungen nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD). Christian Warns

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Dienstvereinbarungen nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD) - Christian Warns Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht

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d. Unvereinbarkeit des Topos der Subjektstellung der Mitarbeitervertretung mit einer abschließenden Aufzählung der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten

       e. Ausrichtung der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

       f. Fazit zur Teilhabefunktion

       3. Schutz des einzelnen Arbeitnehmers als Funktion der Mitbestimmung nach § 40 MVG-EKD

       a. Wirkungsweise des Mitarbeitervertretungsrechts

       b. Unergiebigkeit von Historie und Genese

       c. Methodische Überlegungen zur Ermittlung der mutmaßlichen Regelungsabsicht des Gesetzgebers

       d. Entscheidung gegen eine vertragsimparitätskompensierende Wirkung des Mitarbeitervertretungsgesetzes

       e. Fazit zur Schutzfunktion

       4. Horizontaler Interessenausgleich der Arbeitnehmer untereinander als Funktion der Mitbestimmung nach § 40 MVG-EKD

       a. „Non liquet“ als Ergebnis einer Analyse der Einzeltatbestände des § 40 MVG-EKD

       b. Genese des § 40 MVG-EKD

       c. Systematische Betrachtung: Ausgleichsfunktion im Rahmen der personellen Angelegenheiten – das Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 41 Abs. 1 lit. b) Var. 2 MVG-EKD

       d. Fazit zur Ausgleichsfunktion

       IV. Ergebnis zur Reichweite der Regelungsbefugnis in den Angelegenheiten des § 40 MVG-EKD

       B. Folgerungen für die allgemeine Regelungsbefugnis der Dienstvereinbarungsparteien

       Viertes Kapitel: Die Grenzen der Regelungsbefugnis

       § 11 Grenzziehung zur Sicherung der Individualfreiheit des Arbeitnehmers

       A. Bedeutung des Günstigkeitsprinzips

       B. Keine gegenständliche Begrenzung der Dienstvereinbarung auf generelle Regelungen

       C. Keine Grenzziehung durch eine gerichtliche Billigkeitskontrolle

       D. Zwingendes Recht als Grenze der Regelungsbefugnis

       I. Unanwendbarkeit der Schranken rechtsgeschäftlicher Freiheit

       1. Keine AGB-Kontrolle der Dienstvereinbarung

       a. Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur

       b. Stellungnahme zur AGB-Kontrolle kirchlicher Dienstvereinbarungen

       2. Unzulässigkeit des Rückgriffs auf die privatrechtlichen Schranken rechtsgeschäftlicher Freiheit

       II. Bindung an „Recht“ und „Billigkeit“ nach Maßgabe des § 33 Abs. 1 S. 3 MVG-EKD

       1. Bindung an die „Billigkeit“

       2. Bindung an das „Recht“

       a. Inhaltliche Bestimmung: zwingende Rechtssätze der kirchlichen und staatlichen Arbeitsrechtsordnung

       b. Im Einzelnen: einfachgesetzlich vermittelter Individualschutz im staatlichen Recht

       c. Im Einzelnen: Bindung an die in den Grundrechten zum Ausdruck kommende, im Privatrecht wirksame objektive Werteordnung

       III. Ergebnis: Individualschutz durch umfassende Bindung an das geltende Recht

       § 12 Grenzziehung zur Sicherung der Koalitionsfreiheit

       A. § 36 Abs. 1 S. 2 MVG-EKD: Vorrang der auf koalitionären Rechtsvorschriften beruhenden Regelungen

       I. Voraussetzungen der Sperrwirkung

       1. „Rechtsvorschrift“ im Sinne des § 36 Abs. 1 S. 2 MVG-EKD

       2. „Regelungen“ im Sinne des § 36 Abs. 1 S. 2 MVG-EKD

       II. Reichweite der Sperrwirkung

       III. Bedeutung der Sperrwirkung des § 36 Abs. 1 S. 2 MVG-EKD für die Regelungsbefugnis der Dienstvereinbarungsparteien

      

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