Dienstvereinbarungen nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD). Christian Warns
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e. Ausrichtung der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
3. Schutz des einzelnen Arbeitnehmers als Funktion der Mitbestimmung nach § 40 MVG-EKD
a. Wirkungsweise des Mitarbeitervertretungsrechts
b. Unergiebigkeit von Historie und Genese
c. Methodische Überlegungen zur Ermittlung der mutmaßlichen Regelungsabsicht des Gesetzgebers
a. „Non liquet“ als Ergebnis einer Analyse der Einzeltatbestände des § 40 MVG-EKD
d. Fazit zur Ausgleichsfunktion
IV. Ergebnis zur Reichweite der Regelungsbefugnis in den Angelegenheiten des § 40 MVG-EKD
B. Folgerungen für die allgemeine Regelungsbefugnis der Dienstvereinbarungsparteien
Viertes Kapitel: Die Grenzen der Regelungsbefugnis
§ 11 Grenzziehung zur Sicherung der Individualfreiheit des Arbeitnehmers
A. Bedeutung des Günstigkeitsprinzips
B. Keine gegenständliche Begrenzung der Dienstvereinbarung auf generelle Regelungen
C. Keine Grenzziehung durch eine gerichtliche Billigkeitskontrolle
D. Zwingendes Recht als Grenze der Regelungsbefugnis
I. Unanwendbarkeit der Schranken rechtsgeschäftlicher Freiheit
1. Keine AGB-Kontrolle der Dienstvereinbarung
a. Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur
b. Stellungnahme zur AGB-Kontrolle kirchlicher Dienstvereinbarungen
2. Unzulässigkeit des Rückgriffs auf die privatrechtlichen Schranken rechtsgeschäftlicher Freiheit
II. Bindung an „Recht“ und „Billigkeit“ nach Maßgabe des § 33 Abs. 1 S. 3 MVG-EKD
1. Bindung an die „Billigkeit“
b. Im Einzelnen: einfachgesetzlich vermittelter Individualschutz im staatlichen Recht
III. Ergebnis: Individualschutz durch umfassende Bindung an das geltende Recht
§ 12 Grenzziehung zur Sicherung der Koalitionsfreiheit
A. § 36 Abs. 1 S. 2 MVG-EKD: Vorrang der auf koalitionären Rechtsvorschriften beruhenden Regelungen
I. Voraussetzungen der Sperrwirkung
1. „Rechtsvorschrift“ im Sinne des § 36 Abs. 1 S. 2 MVG-EKD
2. „Regelungen“ im Sinne des § 36 Abs. 1 S. 2 MVG-EKD