Dienstvereinbarungen nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD). Christian Warns

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Dienstvereinbarungen nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD) - Christian Warns Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht

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href="#u271e9bb4-a0a1-419d-9dcb-792262abe19a">1. Normative Wirkung der Dienstvereinbarung als Ergebnis einer kollisionsrechtlichen Zuordnung des kirchlichen Selbstverständnisses und der Privatautonomie

       2. Normative Wirkung der Dienstvereinbarung zugleich als Ausgleich zwischen der Privatautonomie und dem staatlichen Schutzpflichtauftrag

       3. Zusammenfassung

       IV. Ergänzende Überlegungen zur normativen Wirkung

       1. Regelungsbefugnis des kirchlichen Gesetzgebers und Gestaltung des kirchlichen Dienstes mittels der staatlichen Privatrechtsordnung

       2. Vermeidung von Widersprüchen bei der praktischen Anwendung des Mitarbeitervertretungsgesetzes

       E. Fazit zur normativen Wirkung der Dienstvereinbarung

       Drittes Kapitel: Die Reichweite der Regelungsbefugnis

       § 8 Rechtsvergleichender Ansatz der Literatur

       A. Meinungsspektrum zur Reichweite der Befugnis der Betriebsparteien, Arbeitsbedingungen durch eine Betriebsvereinbarung zu regeln

       I. Rechtsprechung und Teile des Schrifttums: Umfassende Regelungsbefugnis für alle Arbeitsbedingungen

       II. Gegenstimmen in der Literatur: Begrenzte Befugnis zur Regelung von Arbeitsbedingungen

       III. Zusammenfassung des Meinungsspektrums

       B. Bewertung des rechtsvergleichenden Ansatzes

       C. Fortgang der Untersuchung

       § 9 Kirchengesetzliche Vorschriften als Grundlage einer umfassenden Regelungsbefugnis

       A. § 36 MVG-EKD als Grundlage einer umfassenden Regelungsbefugnis?

       B. §§ 33 und 34 MVG-EKD als Grundlage einer umfassenden Regelungsbefugnis?

       C. § 35 MVG-EKD als Grundlage einer umfassenden Regelungsbefugnis?

       D. Ergebnis: Keine generelle mitarbeitervertretungsgesetzliche Anerkennung einer umfassenden Regelungsbefugnis

       § 10 Bestimmung der Reichweite der Regelungsbefugnis in Anlehnung an die Vorschriften über die Beteiligung der Mitarbeitervertretung – §§ 37 ff. MVG-EKD

       A. Reichweite der Regelungsbefugnis in den Angelegenheiten des § 40 MVG-EKD

       I. Wortlautanalyse des § 40 MVG-EKD

       II. Logisch-systematischer Bezugsrahmen des § 40 MVG-EKD

       1. Systematischer Einfluss von § 47 MVG-EKD (Initiativrecht)

       2. Systematischer Zusammenhang von § 40 MVG-EKD und § 38 Abs. 1 MVG-EKD

       a. Implikationen der verschiedenen Begründungsansätze zur Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

       b. Unbestimmbarkeit der kirchengesetzgeberischen Motive für die Anordnung der Unwirksamkeitsfolge

       c. Stellungnahme zur logisch-systematischen Relevanz des § 38 Abs. 1 MVG-EKD

       3. Logisch-systematischer Zusammenhang zwischen dem Günstigkeitsprinzip und der Lesart des § 40 MVG-EKD

       III. Teleologische Erwägungen zu § 40 MVG-EKD

       1. Konkretisierung der möglichen Zwecke anhand der zum Betriebsverfassungsgesetz diskutierten Funktionen betrieblicher Mitbestimmung

       a. Schutzfunktion der betrieblichen Mitbestimmung

       b. Teilhabefunktion der betrieblichen Mitbestimmung

       c. Ausgleichsfunktion der betrieblichen Mitbestimmung

       d. Überlegungen zum weiteren Gang der Untersuchung

       2. Teilhabe des Arbeitnehmerkollektivs als Funktion der Mitbestimmung nach § 40 MVG-EKD

       a. Teilhabe aufgrund der Stellung der Mitarbeitervertretung als gleichberechtigter Partner und Repräsentant?

       b. Genereller Kollektivbezug der Mitbestimmungstatbestände als Konsequenz der Teilhabefunktion?

       c. Stärkung des Individualschutzes und nicht bloß kollektive Teilhabe durch § 40 lit. b) und lit. j) MVG-EKD

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