Juristische Methodenlehre. Mike Wienbracke

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Juristische Methodenlehre - Mike Wienbracke страница 6

Автор:
Жанр:
Серия:
Издательство:
Juristische Methodenlehre - Mike Wienbracke JURIQ Erfolgstraining

Скачать книгу

C. Wirksamkeit und Anwendbarkeit einer Rechtsnorm

       D. Rechtsanwendung

      1

      

      2

      Als A kurz nach Betreten eines Restaurants seinen Mantel ablegen wollte, stieß er gegen eine neben der Garderobe aufgestellte Designerlampe (Wert: 500 €), welche daraufhin zerbarst. Hat I, der Inhaber des Restaurants, einen Anspruch gegen A auf Zahlung von 500 € als Ersatz für die zerstörte Lampe („Restaurant-Fall“)?

      A hat den letzten noch freien Sitzplatz in einer Cocktailbar ergattert. Als er zum Bezahlen sein Portemonnaie aus der Tasche holt, reißt Z ihm dieses gewaltsam aus der Hand. (Wie) Hat sich Z, der hierbei auf „reiche Beute“ hoffte, strafbar gemacht („Cocktailbar-Fall“)?

      A hat sich mit dem Betrieb einer speziell auf Raucher ausgerichteten Eckkneipe selbstständig gemacht. Nunmehr liest A in der Zeitung vom Inkrafttreten eines Gesetzes, wonach das Rauchen in Gaststätten ohne jede Ausnahme verboten ist. A meint, dass dieses Gesetz sein Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG verletze und erhebt daher in zulässiger Weise Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz. Wie wird das hiermit befasste BVerfG entscheiden, falls A mit seiner Meinung Recht haben sollte („Eckkneipen-Fall“)?

      3

      Hinweis

      Anmerkungen

       [1]

      Im Gegensatz zu (subjektiven) Meinungen sind (objektive) – äußere (z.B. § 242 Abs. 1 StGB: „Sache […] wegnimmt“) wie innere (z.B. § 242 Abs. 1 StGB: „Absicht […], die Sache sich […] zuzueignen“) – Tatsachen dem Beweis zugänglich („wahr oder falsch“), siehe Wienbracke, Einführung in die Grundrechte, 2013, Rn. 373, 375 m.w.N. Siehe auch Rn. 90 f.

       [2]

      Butzer/Epping, Arbeitstechnik, S. 32; Mann, Einführung, Rn. 152, 155. Siehe auch Rn. 223.

       [3]

      Nach Wank, Auslegung, S. 3.

       [4]

      Nach Wank, Auslegung. S. 5.

       [5]

      Nach Wienbracke, Einführung in die Grundrechte, 2013, Rn. 275 m.w.N.

       [6]

      Vgl. Muthorst, Grundlagen, § 6 Rn. 5.

       [7]

      Vogel, Methodik, S. 11, 101; Wank, Auslegung, S. 3 f.

       [8]

      Schwacke, Methodik, S. 57; Vogel, Methodik, S. 20 ff. Siehe auch Rn. 227.

      1. Teil Einführung › A. Rechtsquellen

      4

      5

      6

      7

      Hinweis

Скачать книгу