Das BGB für ausländische Studierende - Übungen zu Rechtssprache und Methodik. Lydia Scholz
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1. Übung Das Gutachten
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Was ist ein Gutachten im rechtlichen Sinne? Unterstreichen Sie das Synonym.
(1) Ein Bescheid. | (2) Die rechtliche Prüfung bzw. Würdigung eines Lebenssachverhalts. | (3) Eine Beweisaufnahme. | (4) Eine Klageschrift. | (5) Ein Urteil. |
2. Übung Vorbereitung eines Gutachtens
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a) Lesen Sie, wie Sie ein Gutachten vorbereiten.
Das Gutachten im Jurastudium
Im Jurastudium muss der Jurastudierende Gutachten schreiben. Er bekommt einen Fall. Dieser Fall heißt Sachverhalt. In ihm wird eine Situation aus dem Leben geschildert. Am Ende dieses Sachverhalts steht meist eine Frage, die beantwortet werden muss. Diese Frage heißt Fallfrage.
Zuerst bereitet man die Lösung des Falles vor. Der Studierende muss die anwendbaren Normen finden und prüfen, ob der Tatbestand dieser Normen erfüllt ist. Auf dieser Grundlage kann er feststellen, ob die Rechtsfolge eintritt. Die Notizen hierzu heißen Lösungsskizze.
Nachdem die Lösungsskizze angefertigt wurde, wird die Lösung in einem Text aufgeschrieben. Dieser Text hat eine klare Struktur. Man wendet eine bestimmte Methode an, die Gutachtenstil heißt. Der Gutachtenstil erfordert neben der Arbeit mit dem Gesetz und dem Sachverhalt die Kenntnis bestimmter grammatikalischer Strukturen.
Die Vorbereitung der Falllösung – die Lösungsskizze
1. Schritt: Den Sachverhalt lesen
Zuerst liest man gründlich den Sachverhalt. Die Fakten, die im Sachverhalt geschildert werden, sind die Grundlage für die Falllösung. Es wird nichts hinzuerfunden. Man schaut, was passiert ist und welche Personen beteiligt sind. Manchmal ist es hilfreich, einen Zeitstrahl (eine Chronik) zu erstellen.
Das, was die beteiligten Personen gesagt haben und was sie denken, wird in der Regel im Sachverhalt in der indirekten Rede, d.h. im Konjunktiv I dargestellt. Der Jurastudierende muss daher den Konjunktiv I passiv beherrschen.
Beispiel
T ist der Auffassung, der Vertrag sei nichtig. S sagt, sie werde den Kaufpreis nicht bezahlen.
2. Schritt: Die anwendbaren Normen finden
Dann wird die Fallfrage gelesen, um herauszufinden, was genau zu beantworten ist. Es muss nun eine Norm bzw. die Normen gefunden werden, deren Rechtsfolge zur Frage passt.
Beispiel
Die Fallfrage lautet: „Ist ein Laptop eine Sache?“ Man muss nun die Norm finden, deren Rechtsfolge „Sache“ ist bzw. die das Wort Sache definiert. Dabei stößt man auf § 90 BGB. Dort steht: „Sachen sind körperliche Gegenstände.“ Die Rechtsfolge von § 90 BGB ist daher, dass eine „Sache“ vorliegt. § 90 BGB ist deshalb die Norm, die angewendet werden muss.
3. Schritt: Den Tatbestand der anwendbaren Normen bestimmen
Im nächsten Schritt werden die Tatbestandsvoraussetzungen der Normen herausgearbeitet, die in Schritt 2 gefunden wurden.
Beispiel
Der Tatbestand von § 90 BGB lautet „körperlicher Gegenstand“. Wenn ein körperlicher Gegenstand vorliegt, dann handelt es sich um eine Sache.
4. Schritt: Prüfung, ob der Tatbestand erfüllt ist
Dann untersucht man für alle Normen, ob nach dem Sachverhalt die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, d. h. die Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Der Sachverhalt liefert die notwendigen Informationen. Man erfindet keine neuen Umstände und auch keine Fakten hinzu. Es kann sein, dass ein Sachverhalt Fakten enthält, die für die Falllösung nicht benötigt werden. Es gilt als Fehler, wenn diese überflüssigen Fakten in der Falllösung berücksichtigt werden. Man will prüfen, ob der Studierende das Wesentliche vom Unwesentlichen trennen kann.
Beispiel
Es wird also untersucht, ob ein Laptop ein körperlicher Gegenstand ist. Man stellt fest, dass man einen Laptop anfassen kann, dass er also ein körperlicher Gegenstand ist. Der Tatbestand von § 90 BGB ist mithin erfüllt. Wenn der Tatbestand erfüllt ist, tritt die Rechtsfolge ein. Somit kann festgestellt werden, dass ein Laptop eine Sache ist.
Hinweis
Allerdings verwendet man die Formulierungen „man untersucht“ und „man stellt fest“ im schriftlichen Gutachten nicht.
Die Notizen, die man macht, werden Lösungsskizze genannt.
b) Setzen Sie die richtigen Nomen aus dem Kasten im folgenden Text ein. Manchmal können Sie ein Wort mehrmals verwenden.
die Rechtsfolge – der Tatbestand – die Norm – der Sachverhalt – die Fallfrage – (Tatbestands-)Voraussetzungen (Pl.) – das Gesetz |
Wie kommt man zu einer Lösungsskizze?
Etwas, was tatsächlich geschehen ist, nennt man einen . . . . .(1). Bevor Jurastudierende ein Gutachten schreiben können, brauchen sie einen solchen Lebens . . . . .(2). Ein Synonym für dieses Wort ist auch . . . . .(3). Am Ende steht meist eine Frage. Diese . . . . .(4) muss im Gutachten Schritt für Schritt beantwortet werden. Als Erstes sollte man im . . . . .(5) die . . . . .(6) suchen, die passt. Die . . . . .(7) dieser . . . . .(8) muss zu der Frage passen. Danach sieht man sich ganz genau die . . . . .(9) an und prüft, ob sie erfüllt sind. So hat man am Ende eine Lösungsskizze. Sie ist die Basis für das juristische Gutachten.
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c) Lesen Sie folgenden Text zum Konjunktiv I im Sachverhalt.
Konjunktiv I im Sachverhalt
Der Konjunktiv I ist in der Rechtssprache bei der indirekten Rede unbedingt nötig. Wenn z. B. ein Jurist nach seinem wichtigsten Werkzeug gefragt werden würde und man wiedergeben möchte, was er geantwortet hat, dann würde man schreiben: Er sagte, dass ihm das Gesetz am wichtigsten sei, da er in ihm fast alle Regelungen finden könne. Durch den Konjunktiv I weiß also jeder, dass der Jurist zitiert wird.
In einem Sachverhalt wird man nur die 3. Person Singular und Plural finden. Man bildet den Konjunktiv I mit dem Verbstamm und der Endung -e für die 3. Person Singular.
Beispiel