Klausurenkurs im Arbeitsrecht II. Matthias Jacobs

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Klausurenkurs im Arbeitsrecht II - Matthias Jacobs Schwerpunkte Klausurenkurs

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3.Verstoß gegen § 612a BGB

       a)Anwendbarkeit

       b)Benachteiligung

       c)Verhältnis zwischen Rechtsausübung und Nachteil

      Mittleres Problem: Anwendungsbereich von § 612a BGB

       IV.Rechtsfolge der Teilunwirksamkeit von § 3 des Sozialplans

      Mittleres Problem: Ergänzende Auslegung bei Teilnichtigkeit

       V.Ergebnis

       B.Anspruch auf die Sonderprämie nach § 5 BV-O

       I.Anwendbarkeit

       II.Erfüllung der Voraussetzungen aus der Betriebsvereinbarung

       III.Unwirksamkeit des Erfordernisses eines Klageverzichts

       1.Verstoß gegen § 75 I BetrVG

      Schweres Problem: Differenzierung zwischen BV-O und Sozialplan

       a)Ungleichbehandlung

       b)Keine Rechtfertigung

       c)Zwischenergebnis

       2.Verstoß gegen § 612a BGB

       3.Keine unzulässige Umgehung

      Schweres Problem: Verhältnis der Dotierung von BV-O und Sozialplan

       IV.Unangemessenheit der Frist zur Verzichtserklärung

       V.Ergebnis

       C.Ergebnis zu Frage 1

       Frage 2: Erstattung der Schulungskosten

       A.Erstattungsanspruch aus § 40 I BetrVG i.V.m. § 37 VI 1 BetrVG

       I.Schulungsteilnahme als Betriebsratstätigkeit

       1.Schulungsteilnahme als Betriebsratstätigkeit

      Standardproblem: Ersatz von Schulungskosten

       2.Beschluss als Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Schulungsteilnahme

      Schweres Problem: Zeitliche Reihenfolge von Beschluss und Maßnahme

       a)Vorliegen eines Betriebsratsbeschlusses

       b)Erforderlichkeit eines vorhergehenden Beschlusses

       3.Erforderlichkeit von Kenntnissen zu § 1a KSchG

       II.Verhältnismäßigkeit des Kostenaufwands

      Standardproblem: Verhältnismäßigkeitsaspekte bei Schulungskosten

       1.Teilnahme von sieben der neun Mitglieder des Betriebsrats

       2.Mehrtägige Schulung

       3.Auswahl eines zu teuren Angebots?

       III.Teleologische Reduktion für gewerkschaftliche Schulungen?

      Schweres Problem: Besondere Grenzen für gewerkschaftliche Schulungen

       B.Ergebnis

      2Klausur 2 Alles klar mit 1a! › Lösung

      Frage 1: Ansprüche auf Abfindung

      129

      Hinweis zur Bewertung:

      A. Anspruch auf Abfindung nach § 3 des Sozialplans (i.V.m. § 75 I BetrVG)

      130

      A könnte gegen die V-GmbH einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr aus § 3 des Sozialplans (i.V.m. § 75 I BetrVG) haben.

      I. Anwendbarkeit

      131

      II. Erfüllung der Voraussetzungen aus dem Sozialplan

      132

      Allerdings hat A Kündigungsschutzklage erhoben und somit die Voraussetzungen, die gem. § 3 des Sozialplans für einen solchen Anspruch vorliegen müssen, nicht erfüllt.

      III. Unwirksamkeit der Beschränkung auf nicht klagende Arbeitnehmer

      133

      In Betracht kommt jedoch, dass diese Vorschrift in Bezug auf diese Einschränkung unwirksam ist, so dass A trotz Erhebung der Kündigungsschutzklage ein Abfindungsanspruch zusteht.

      1. Überschreitung der Regelungsbefugnis

      134

      135

      Bei der zwischen dem Betriebsrat und der V-GmbH geschlossenen Vereinbarung handelt es sich um einen Sozialplan i.S.d. § 112 I 2 BetrVG, der dem Ausgleich oder der Abmilderung der mit einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 S. 1 BetrVG für die Arbeitnehmer verbundenen wirtschaftlichen Nachteile dient.

      136

      

      Hinweis zur Klausurtechnik:

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