Klausurenkurs im Arbeitsrecht II. Matthias Jacobs

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Klausurenkurs im Arbeitsrecht II - Matthias Jacobs Schwerpunkte Klausurenkurs

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aus betriebsbedingten Gründen zum 31. Januar 2010 zugeht.

      Bereits am 5. November 2009 geht der Personalabteilung der B-AG folgendes Schreiben der F zu: „Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich im dritten Monat schwanger bin und übersende Ihnen anbei eine Bescheinigung meiner Ärztin, Frau X. Ich betrachte Ihre Kündigung vom 2. November 2009 damit als hinfällig, zumal mir eine Zustimmung der zuständigen Behörde nicht bekannt ist.“ Da Personalleiter P allerdings bis zum 29. November 2009 im Urlaub ist, liest er den Brief erst am 30. November 2009. Mit Schreiben vom 1. Dezember 2009 erklärt er gegenüber F, dass er den ganzen Vorfall sehr bedauerlich finde, an der betriebsbedingten Kündigung angesichts der schlechten wirtschaftlichen Lage aber dennoch festhalten wolle. Da F die B-AG von ihrer Schwangerschaft nicht unterrichtet habe, sei man gar nicht auf den Gedanken gekommen, dass eine behördliche Zustimmung erforderlich sein könne. F reicht daraufhin am Freitag, dem 11. Dezember 2009, Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein; die Klageschrift wird der B-AG am 15. Dezember 2009 zugestellt. Außerdem begehrt sie – vorerst für das Jahr 2009 – Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen Bruttomonatsgehalts. Ihr Anwalt führt aus, dass es gegen AGB-Recht verstoße, wenn ihr Anspruch einfach einseitig gekürzt werde, ohne dass sie hierin in irgendeiner Weise erkennbar eingewilligt hat.

       Frage 2: Ist die Kündigungsschutzklage der F begründet?

Frage 3: Hat F für 2009 Anspruch auf Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttomonatsgehalts?

      Anmerkungen

       [1]

      Die Klausur wurde im Wintertrimester 2009 als Aufsichtsarbeit im Schwerpunktbereich Arbeitsrecht an der Bucerius Law School in Hamburg gestellt.

      2Klausur 3 Ärger im Callcenter › Gliederung und Schwerpunktsetzung

      204

       Frage 1: Kündigungsschutzklage des A

       A.Begründetheit der Klage des A

       I.Arbeitsverhältnis zwischen A und der T-GmbH

       1.Betrieb oder Betriebsteil

       2.Zuordnung des Arbeitsverhältnisses des A

       3.Identitätswahrender Übergang

      Standardproblem: Callcenter als Dienstleister; Betriebszweckänderung

       4.Durch Rechtsgeschäft

      Standardproblem: Bündel von Rechtsgeschäften

       5.Kein wirksamer Widerspruch

       a)Form- und fristgerechter Widerspruch

       b)Verwirkung des Widerspruchsrechts

       aa)Umstands- und Zeitmoment

      Mittleres Problem: Verschiedene Anknüpfungspunkte

       bb)Wirkung auch gegenüber der B-AG

      Schwieriges Problem: Verwirkung auch gegenüber B-AG

       II.Kündigungserklärung

       III.Auslegung der Kündigungserklärung: Eintritt der Kündigungswirkung

       1.Dauer der Frist

       a)Erforderlichkeit eines Verstoßes gegen Primärrecht

      Mittleres Problem: Dogmatische Verortung des Diskriminierungsverbots

       b)Verstoß gegen europäisches Primärrecht

       aa)Verbot der Altersdiskriminierung als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts

       bb)Eröffnung des Anwendungsbereichs des Verbots der Altersdiskriminierung

      Schweres Problem: Anwendung Art. 51 I GrCh

       cc)Diskriminierung aufgrund des Alters

       dd)Rechtfertigung

      Standardproblem: Prüfung der Verhältnismäßigkeit

       ee)Rechtsfolge

       2.Lauf der Frist

       3.Möglichkeit der Auslegung bzw. Umdeutung

       IV.Keine Wirksamkeitsfiktion

       V.Fehlende Anhörung oder fehlende Zustimmung des Betriebsrats

      Schweres Problem: Rechtsgeschäftliches Zustimmungserfordernis unwirksam

       VI.Soziale Rechtfertigung

       1.Kündigungsgrund

       2.Sozialauswahl

       B.Ergebnis

       Frage 2: Kündigungsschutzklage der F

       A.Begründetheit der Klage der F

       I.Kündigungserklärung

       II.Wirksamkeitsfiktion

       1.Lauf der Frist nach § 4 S. 1 KSchG

       2.Hemmung nach § 4 S. 4 KSchG

      Schweres Problem: Teleologische Reduktion

       B.Ergebnis

       Frage 3: Anspruch auf Weihnachtsgeld

       A.Anspruch der F auf Weihnachtsgeld

       I.Voraussetzungen der betrieblichen Übung

      Standardproblem: Wirksamkeit des Freiwilligkeitsvorbehalts (AGB)

       II.Wegfall durch gegenläufige betriebliche Übung

      Schweres Problem: Neubewertung wegen § 308 Nr. 5 BGB

       B.Ergebnis

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