Handbuch des Strafrechts. Robert Esser

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Handbuch des Strafrechts - Robert Esser

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inzwischen weltweit beachtet und in manchen Ländern Osteuropas und in Südafrika auch nachgeahmt wird. Auch der vom deutschen Bundesverfassungsgericht häufig herangezogene Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird im Ausland zunehmend rezipiert.

       [155]

      Dazu auch → AT Bd. 1: Eric Hilgendorf, Strafrechtswissenschaft, § 18.

       [156]

      Siehe etwa Kindhäuser, Strafprozessrecht, Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht.

       [157]

      Zu den Ursachen der heutigen Effektivitätskrise im Strafverfahrensrecht Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, § 2 Rn. 9.

       [158]

      Die im deutschen Sprachraum „klassische“ Textsammlung ist: Sack/König (Hrsg.), Kriminalsoziologie 1968. Dagegen bezeichnet der Ausdruck „Kriminalistik“ die Lehre von der Verfolgung von Straftaten.

       [159]

      Vormbaum, Einführung in die neuere Strafrechtsgeschichte; nach wie vor lesenswert auch Schmidt, Einführung in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege, 2. ND. der 3. Aufl. (1965), 1995.

       [160]

      Berolzheimer, Strafrechtsphilosophie und Strafrechtsreform, 1963; Lampe, Strafphilosophie. Studien zur Strafgerechtigkeit, 1999.

       [161]

      Strafrechtstheorie im hier gemeinten Sinn umfasst mehr als nur die Diskussion der überkommenen Straftheorien (→ AT Bd. 1: Tatjana Hörnle, Straftheorien, § 12). Es geht vielmehr um Fragen wie den Handlungsbegriff, die Kausalität, die objektive Zurechnung, die Unterscheidung von Rechtswidrigkeit und Schuld usw., also Themen, die in der deutschen Strafrechtswissenschaft in aller Regel im Allgemeinen Teil diskutiert werden. Nach wie vor lesenswert sind die Arbeiten K. Engischs, vgl. etwa seine „Beiträge zur Rechtstheorie“, hrsg. von P. Bockelmann und A. Kaufmann, 1984, oder seine bis heute immer wieder aufgelegte „Einführung in das juristische Denken“, 12. Aufl. 2018.

       [162]

      Siehe nur Schurz/Carrier (Hrsg.), Werte in den Wissenschaften. Neue Ansätze zum Werturteilsstreit, 2013 (mit Gesamtbibliographie S. 421 ff.).

       [163]

      Hilgendorf, Zum Begriff des Werturteils in der Reinen Rechtslehre, in: Stadler/Walter (Hrsg.), Logischer Empirismus und Reine Rechtslehre. Beziehungen zwischen dem Wiener Kreis und der Hans-Kelsen-Schule, 2001, S. 117–135.

       [164]

      Das gilt insbesondere für die ab den späten 60er Jahren des 20. Jahrhunderts unter der Bezeichnung „Positivismusstreit“ stattfindende Auseinandersetzung zwischen „Kritischen Rationalisten“ und den Anhängern der „Kritischen Theorie“, zum Ganzen Dahms, Positivismusstreit. Die Auseinandersetzungen der Frankfurter Schule mit dem logischen Positivismus, dem amerikanischen Pragmatismus und dem kritischen Rationalismus, 1994.

       [165]

      Weber, Der Sinn der „Wertfreiheit“ der soziologischen und ökonomischen Wissenschaften (1917), in: J. Winckelmann/M. Weber (Hrsg.), Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre, 7. Aufl. 1988, S. 500.

       [166]

      Albert, Werturteil und Wertbasis, in: ders., Marktsoziologie und Entscheidungslogik. Ökonomische Probleme in soziologischer Analyse, 1967, S. 92–130, insb. S. 95 ff. Albert behandelt die angesprochenen Problemstellungen in einer anderen Reihenfolge als hier vorgeschlagen.

       [167]

      Dazu (am Beispiel des „Erfolgs in seiner konkreten Gestalt“) Hilgendorf, GA 1995, 515–534.

       [168]

      Dazu auch Rottleuthner, Methodologie und Organisation der Rechtswissenschaft, in: Hilgendorf/Schulze-Fielitz (Hrsg.), Selbstreflexion der Rechtswissenschaft, 2015, S. 207–222.

       [169]

      Ähnlich z.B. auch Mayer-Maly, Rechtswissenschaft, 5. Aufl. 1991, S. 8.

       [170]

      Röhl, Rechtssoziologie, S. 86.

       [171]

      Drastisch formulierte M. Weber, „von allen Arten der Prophetie (sei, E.H.) die … ‚persönlich‘ gefärbte Professorenprophetie zahlreicher offiziell beglaubigter Propheten, die nicht auf den Gassen oder in den Kirchen oder sonst in der Öffentlichkeit, … sondern in der angeblich objektiven, unkontrollierbaren diskussionslosen, vor allem Widerspruch sorgsam geschützten Stille des vom Staat privilegierten Hörsaals ‚im Namen der Wissenschaft‘ Kathederentscheidungen von Weltanschauungsfragen zum besten geben, die einzige ganz und gar unerträgliche“ (zit. nach Nau (Hrsg.): Die Äußerungen zur Werturteilsdiskussion im Ausschuß des Vereins für Sozialpolitik (1913), 1996, S. 147–186, insb. S. 151).

       [172]

      Birnbacher, Analytische Einführung in die Ethik, 2. Aufl. 2007, S. 2.

       [173]

      Höffe (Hrsg.), Aristoteles. Nikomachische Ethik, 2010 (Klassiker Auslegen, Bd. 2).

       [174]

      Bereits diesen Ansatz kritisierend Albert, Traktat über kritische Vernunft, 5. Aufl. 1991, S. 13 ff., demzufolge sich jeder Versuch, eine bestimmte Position „letztzubegründen“, im „Münchhausen-Trilemma“ verstrickt und nur die Wahl zwischen einem dogmatischen Abbruch des Begründungsverfahrens, einem Zirkel im Begründungsgang oder einem infiniten Regress

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