GmbH-Recht. Harald Bartl

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу GmbH-Recht - Harald Bartl страница 6

Автор:
Жанр:
Издательство:
GmbH-Recht - Harald Bartl Heidelberger Kommentar

Скачать книгу

Sachverhalte mehrere nationale Rechte betreffen (Teilbereich des IPR) erhält zB Relevanz bei Sitzverlegungen, Abschluss und Änderung des Gesellschaftsvertrages oder auch der Anteilsübertragung. Insofern fehlen im deutschen Kollisionsrecht gesetzliche Regelungen. Nach Art 3 Nr 1 und 2 EGBGB gelten vielmehr vorrangig unmittelbar anzuwendendes EU-Recht oder umgesetztes Völkerrecht sowie im Übrigen die Bestimmungen des EGBGB bei grenzüberschreitenden gesellschaftsrechtlichen Sachverhalten. Insofern sind die Gründungs- (Recht des Staates, in der die GmbH gegründet bzw registriert ist) bzw Sitztheorie (Recht des Staates, in der die Gesellschaft vor allem ihre Haupverwaltung hat) zu beachten. Bei Anwendung der Sitztheorie führt dies bei Sitzverlegungen zu einem Wechsel in eine andere nationale Rechtsordnung und damit möglicherweise zur Änderung der Haftung zB bei fehlender Anerkennung als juristische Person in dem Land, in das der Sitz verlegt worden ist. Das kollidiert in der EU ua mit der Niederlassungsfreiheit. Demgemäß hat der EuGH nationale Hürden zB für die Zulassung einer Zweigniederlassung oder die Rechtsfähigkeit einer in einem Mitgliedstaat wirksam gegründeten Gesellschaft europarechtlich unzulässig eingestuft. Selbst sog „Briefkastengesellschaften“ genießen diesen Schutz, wobei der EuGH allerdings für den Fall des Betrugs eine Einschränkung angenommen hat (Baumbach/Hueck/Fastrich Einl Rn 59, insbesondere 61f zur Anknüpfung mwN; auch Lutter/Hommelhoff § 4a Rn 9; Scholz/Westermann Anh § 4a Rn 10 f; im Übrigen auch Palandt/Thron Anh EGBGB Art 12 Rn 6 f ua mit Hinw auf EuGH NJW 1999, 2027 – Centros; EuGH NJW 2003, 3331 – Inspire; EuGH NJW 2009, 569 – Cartesio; EuGH EZW 2011, 954 – Grid Indus). Ausführlich auch Saenger/Aderhold § 8 Rn 12 f, Art 49, 54 AEUV Rn 54 f – zu grenzüberschreitenden Umwandlungen von Gesellschaften EuGH NJW 2012, 2715 – VALE; vgl hierzu auch BGH 14.11.207 – VI ZR 73/17 – zu § 4a und satzungsmäßigem Sitz).

      12

      In der Literatur wird im Übrigen auf teilweise weiter bestehende Defizite des GmbH-Rechts hingewiesen (vgl Scholz/Westermann Einl Rn 70 f (Minderheitenschutz, fehlendes GmbH-Konzernrecht, Gläubigerschutz, Corporate Governance Kodex etc; ferner zur Zukunft der GmbH Rittershaus/Mickel FS Hommelhoff, 2012, S 927; zum Anleger- und Gläubigerschutz Baumbach/Hueck/Fastrich Einl Rn 5 f).

      13

      Zu erwähnen ist ferner das MicroBilG zur Entlastung der Offenlegungspflichten (hierzu Kuntze/Kaufhold GmbHR 2013, 57, kritisch zur am 14.3.2012 verabschiedeten sog Micro-Richtlinie 2012/6/EU (Offenlegung von Jahresabschlüssen – Entlastung) und der Umsetzung durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG), BR-Drucks 738/12 [Beschl des Bundesrats v 14.12.2012 und Annahme durch den Bundestag]).

Kapitel I GmbH-Gesetz

      Kapitel I GmbH-Gesetz › GmbH-Gesetz

      i.d.F. der Bek. vom 20.4.1892 (RGBl. S. 369, 846); (BGBl. III 4123-1),

      zuletzt geändert durch Art. 10 G vom 17.7.2017 (BGBl. I S. 2446)

      Inhaltsverzeichnis

       Abschnitt 1 Errichtung der Gesellschaft

       Abschnitt 2 Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter

       Abschnitt 3 Vertretung und Geschäftsführung

       Abschnitt 4 Abänderungen des Gesellschaftsvertrags

       Abschnitt 5 Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft

       Abschnitt 6 Ordnungs-, Straf- und Bußgeldvorschriften

      Inhaltsverzeichnis

       § 1 Zweck; Gründerzahl

       § 2 Form des Gesellschaftsvertrags

       § 3 Inhalt des Gesellschaftsvertrags

       § 4 Firma

       § 4a Sitz der Gesellschaft

       § 5 Stammkapital; Geschäftsanteil

       § 5a Unternehmergesellschaft

       § 6 Geschäftsführer

       § 7 Anmeldung der Gesellschaft

       § 8 Inhalt der Anmeldung

       § 9 Überbewertung der Sacheinlagen

       § 9a Ersatzansprüche der Gesellschaft

Скачать книгу