Strafrecht Besonderer Teil. Teilband 1. Reinhart Maurach

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Strafrecht Besonderer Teil. Teilband 1 - Reinhart Maurach C.F. Müller Lehr- und Handbuch

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96, 216; Fischer NStZ 96, 419. Wie der BGH jedoch schon Groth aaO.

       [50]

      Hanack 46. DJT 1967, Verhandl. II C 53; LG Hamburg NJW 76, 1756 m.Anm. Hanack.

       [51]

      Lackner NStZ 81, 348; Eser NStZ 81, 384; Bruns JR 81, 358 und 83, 29; Günther NJW 82, 353; Spendel JR 83, 269; Fischer § 211 17; zust. aber Rengier NStZ 82, 225; Frommel StV 82, 533; Kratzsch JA 82, 401; Jähnke FS Spendel 1992, 537.

       [52]

      Die ablehnende Konzeption von Bernsmann JZ 83, 45, der bei Vorliegen der Mordmerkmale die Tatbestandsmerkmale der §§ 213–216 ausschließen will, ist mit ihrer Verschärfung weder zeit- noch verfassungsgemäß. Gegen die Figur der „Sperrwirkung“ auch Seiler, Die Sperrwirkung im Strafrecht, 2002, S. 45 ff.

B. Die mordqualifizierenden Merkmale

      1. Die subjektiven Merkmale (Motive und Absichten)

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      Sieht man mit der h.L. das Rechtsgut dieser Qualifikation in der Strafverfolgung (umfassende Nachw. bei La/Kühl 12), so erscheint diese Qualifikation als weitere „Straftat gegen die Durchsetzung des Strafrechts“ (s. Tlbd. 2, §§ 92 ff.).

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