Strafrecht Besonderer Teil. Teilband 1. Reinhart Maurach

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Strafrecht Besonderer Teil. Teilband 1 - Reinhart Maurach C.F. Müller Lehr- und Handbuch

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Die Tötung zur Verdeckung eines nur ansehensabträglichen Verhaltens wird von der Rechtsprechung als niedriger Beweggrund (s.u. Rn. 37) angesehen[68].

      Obwohl mit dem Wortlaut schwer vereinbar, bejaht die Rechtsprechung die Verdeckungsabsicht auch, wenn der Täter nicht die Straftat, sondern nur seine Täterschaft verdecken wollte (BGH NJW 52, 431; 15, 295; GA 79, 108; NStZ-RR 99, 235) oder wenn die bisherigen Zeugen nicht ausreichen (BGH 50, 11 m. Anm. Steinberg JR 07, 293).

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