Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren. Steffen Stern

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Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren - Steffen Stern Praxis der Strafverteidigung

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der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bielefeld erstellten unveröffentlichten Studie zufolge, die auf der Auswertung einer Stichprobe von 355 aus insgesamt 771 in den Jahren 1983 und 1984 in NRW abgeschlossenen Schwurgerichtsverfahren basiert, fanden sich unter den beteiligten Rechtsanwälten keine ausgeprägten Verteidigermonopolisten, die etwa in mehr als 2 der untersuchten Verfahren fungierten.

       [6]

      BGH Urt. v. 29.04.2010 – 5 StR 18/10, StV 2010, 678 = NJW 2010, 2595 mwN.; Beschl. v. 19.11.1997 – 3 StR 271/97, BGHSt 43, 306 = NStZ 1999, 132 = StV 1998, 199 mwN.

       [7]

      Vgl. OLG Hamm Beschl. v. 21.01.1983 – 4 Ws 373/81, NStZ 1983, 284.

       [8]

      BVerfG Beschl. v. 01.02.2005 – 2 BvR 2456/04, NJW 2005, 1264.

       [9]

      Siehe hierzu Rn. 1920.

       [10]

      BGH Beschl. v. 15.08.2007 – 1 StR 341/07, NStZ 2008, 231.

      Teil 1 Einführung › E. Rechtstatsachen zur Effizienz des Pflichtverteidigers

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      Ob sich die Verhältnisse durch die Neuregelung des § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO nachhaltig bessern, bleibt abzuwarten. Zweifel sind schon deshalb berechtigt, weil nach dem Gesetzeswortlaut mit der Bestellung eines Pflichtverteidigers bis zur Vollstreckung der Untersuchungshaft gewartet werden kann. Die der Haftbefehlsverkündung vorangestellte polizeiliche oder richterliche Vernehmung findet demgemäß auch heute noch viel zu oft ohne Verteidiger statt.

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