Verteidigung von Ausländern. Jens Schmidt

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Verteidigung von Ausländern - Jens Schmidt страница 32

Автор:
Жанр:
Издательство:
Verteidigung von Ausländern - Jens Schmidt Praxis der Strafverteidigung

Скачать книгу

       [29]

      Bergmann/Dienelt-Bauer §§ 53–56 AufenthG Rn. 128.

      Teil 1 Verteidigung und AusländerrechtII. Verteidigungsstrategien zur Vermeidung der Ausweisung › 5. Unionsrechtlich privilegierte Ausländer

      114

      115

      Ein Ausländer, der

als Asylberechtigter anerkannt ist,
der im Bundesgebiet die Rechtsstellung eines ausländischen Flüchtlings genießt,
der einen von einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Reiseausweis nach dem Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) besitzt,
dem nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei ein Aufenthaltsrecht zusteht oder
der eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besitzt,

      116

      Eine erhebliche Verbesserung hat das neue Ausweisungsrecht für Asylberechtigte und Flüchtlinge gebracht, da diese – anders als nach altem Recht – nicht mehr aus generalpräventiven Gründen ausgewiesen werden können.

      Hinweis

      Die Ausweisung von Asylbewerbern ist in § 54 Abs. 4 AufenthG geregelt; die Vorschrift orientiert sich an § 56 Abs. 4 AufenthG a.F.

      117

      118

      Hinweis

      119

      Besonders privilegiert sind zukünftig auch Besitzer einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (§ 9a AufenthG).

      120

      Durch die gesetzliche Regelung in § 53 Abs. 3 AufenthG wird zugleich klar gestellt, das im Fall der dort genannten Personengruppe eine generalpräventiv motivierte Ausweisung ausgeschlossen ist; die Ausweisung kann dann lediglich auf spezialpräventive Erwägungen gestützt werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen sei auf die obige Darstellung verwiesen (Rn. 81 ff.).

      Anmerkungen

       [1]

      Vgl. zum Ganzen GK-AufenthG-Discher vor §§ 53 ff. AufenthG Rn. 685 ff.

      

Скачать книгу