Die Wiederaufnahme in Strafsachen. Klaus Marxen
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(1)Geltendmachen eines gesetzlichen Wiederaufnahmegrundes
(a)Angabe eines gesetzlichen Wiederaufnahmegrundes
(2)Anführen eines geeigneten Beweismittels
bb)Die Wiederaufnahmegründe nach § 359 StPO
(1)Unechte oder verfälschte Urkunden, Nr. 1
(a)Gesetzliche Voraussetzungen
(2)Falsche Aussagen oder Gutachten, Nr. 2
(a)Gesetzliche Voraussetzungen
(3)Strafbare Amtspflichtverletzung, Nr. 3
(a)Gesetzliche Voraussetzungen
(4)Aufhebung eines zivilgerichtlichen Urteils, Nr. 4
(a)Gesetzliche Voraussetzungen
(5)Neue Tatsachen oder Beweismittel, Nr. 5
(a)Gesetzliche Voraussetzungen
(aa)Tatsachen oder Beweismittel
(bb)Neuheit von Tatsachen oder Beweismitteln
(bbb)Neuheit von Beweismitteln
(bbb)Hinreichende Erfolgsaussicht