Die Wiederaufnahme in Strafsachen. Klaus Marxen
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b)Verfahren in der neuen Hauptverhandlung
c)Entscheidungsmöglichkeiten des neu erkennenden Gerichts
3.Entscheidung ohne neue Hauptverhandlung, § 371 Abs. 2 StPO
D.Rechtsbehelf und weitere Entscheidungen
Teil 3 Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrags zugunsten des Verurteilten
A.Weitere Aufklärung des Sachverhalts
B.Antrag auf Bestellung eines Verteidigers
I.Antrag auf Bestellung eines Verteidigers für das Wiederaufnahmeverfahren, § 364a StPO
1.Voraussetzungen der Verteidigerbestellung
b)Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage
c)Keine offensichtliche Aussichtslosigkeit des Wiederaufnahmeantrags
2.Entscheidung über den Antrag und Rechtsbehelf
II. Antrag auf Bestellung eines Verteidigers zur Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens, § 364b StPO
1.Voraussetzungen der Verteidigerbestellung
b)Erfolgsaussicht des Wiederaufnahmeantrags
c)Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage
d)Mittellosigkeit des Verurteilten
2.Entscheidung über den Antrag und Rechtsbehelf
Teil 4 Vollstreckungsaufschub oder -unterbrechung
Teil 5 Besonderheiten der Wiederaufnahme zugunsten eines Verstorbenen
Teil 6 Besonderheiten der Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG
A.Bedeutung des § 79 Abs. 1 BVerfGG
C.Gesetzliche Voraussetzungen des § 79 Abs. 1 BVerfGG
E.Wiederaufnahmeverfahren und Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag
Teil 7 Besonderheiten der Wiederaufnahme in Bußgeldsachen