Die Wiederaufnahme in Strafsachen. Klaus Marxen
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(bbb)Hinreichende Erfolgsaussicht
(6)Festgestellte Verletzung der Menschenrechtskonvention, Nr. 6
(a)Bedeutung des § 359 Nr. 6 StPO
(b)Gesetzliche Voraussetzungen
(e)Wiederaufnahmeverfahren und Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag
d)Kein Ausschluss nach § 364 StPO
e)Kein Verbrauch des Vorbringens
2.Wiederaufnahmeantrag zuungunsten des Angeklagten
c)Vorbringen eines Wiederaufnahmegrundes
bb)Die Wiederaufnahmegründe nach § 362 StPO
(2)Geständnis des Freigesprochenen, Nr. 4
(a)Gesetzliche Voraussetzungen
(b)Schlüssiger Sachvortrag und geeignete Beweismittel
d)Kein Ausschluss nach § 364 StPO
e)Kein Verbrauch des Vorbringens
C.Entscheidungsmöglichkeiten des Wiederaufnahmegerichts
D.Rechtsbehelf und weitere Entscheidungen
Teil 2 Begründetheit des Wiederaufnahmeantrags
A.Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes
I.Erforderlichkeit der Beweisaufnahme
II.Anordnung der Beweisaufnahme
III.Durchführung der Beweisaufnahme
C.Entscheidungsmöglichkeiten des Wiederaufnahmegerichts
I.Verwerfung des Wiederaufnahmeantrags
II. Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens und Entscheidung über die Erneuerung der Hauptverhandlung
1.Wirkungen der Wiederaufnahmeanordnung
2.Erneuerung der Hauptverhandlung und weiteres Verfahren