Finanzratgeber Immobilien. Gerhard Hofmann

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Finanzratgeber Immobilien - Gerhard Hofmann

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      Aus der Reihe:

       Straightline Investment Bücher

      Finanzratgeber Immobilien - theinvestor.ch

      Verlag und Herausgeber theinvestor.ch (Schweiz) AG, House of Finance,

       Rütistrasse 20, CH-9050 Appenzell

       Fax +41 (0)71 353 35 19, [email protected]

       Für alle Angaben haben wir zuverlässige Quellen benützt.

       Trotzdem müssen wir jede Garantie für deren Richtigkeit ablehnen.

      Redaktion

       Straightline Investment AG, House of Finance,

       Rütistrasse 20, CH-9050 Appenzell

      Bestellung

       Tel. +41 (0)71 353 35 65, [email protected], www.lulu.com

      © 2014 by theinvestor.ch (Schweiz) AG,

       3. Auflage, 2014

       (2. Auflage, 2013)

       (1. Auflage, 2012)

       House of Finance, Rütistrasse 20, CH-9050 Appenzell

       Alle Rechte vorbehalten

       Einbandgestaltung: netz.werk GmbH, St.Gallen

       Herstellung: netz.werk GmbH, St.Gallen

       Druck: Lulu Enterprises, Inc.

      ISBN 978-3-7375-1763-8

      Einleitung

      Im Börsenbrief «theinvestor.ch» sind in den letzten Jahren viele Artikel publiziert worden, welche verschiedene Aspekte von Immobilien ausleuchten. Es zeigt sich immer wieder, dass Immobilien ein grosses Interesse bei unseren Lesern erwecken. Wir wurden von unseren Lesern angefragt, ob wir die vielen Artikel nicht als Sammlung publizieren wollen. Mit dem folgenden Band erfüllen wir diesen Wunsch.

      Um dem Leser eine Hilfe zu bieten, wurden die Artikel geordnet. Die Systematik folgt im Wesentlichen der Lebensphase von Immobilien. Eine Immobilie bezieht sich regelmässig auf ein Grundstück (Kapitel I). Bevor gebaut werden kann, muss die Immobilie erworben (Kapitel II) und der Kauf und der Bau von Gebäuden finanziert werden (Kapitel III). Die Grundstücke sind zudem zu organisieren, d. h. die Gestaltung der Grundstücke ist festzulegen. Diese Aufgabe wird mit öffentlichrechtlichen (Kapitel IV) und mit privatrechtlichen Mitteln (Kapitel V) erfüllt. Eine Planung ist aber nur so viel wert, wie sie umgesetzt werden kann. Die Erstellung von Bauten (Kapitel VI) ist vom Werkvertrag in seinen vielen Untertypen beherrscht. Die Nutzung der Immobilien (Kapitel VII) wird meist in der Form der Miete realisiert. Vergessen wird von Eigentümern oft, dass der Besitz von Immobilien auch mit Haftungsfragen (Kapitel VIII) verbunden ist. Ein ganzer Strauss von Methoden steht für die Bewertung von Immobilien (Kapitel IX) zur Verfügung. Nicht vergessen werden darf, dass der Besitz und die Übertragung von Immobilien immer auch steuerlich (Kapitel X) zu betrachten ist. Wem schliesslich der Besitz einer einzigen Immobilie zu riskant ist, hat heute verschiedene Möglichkeiten eines indirekten Erwerbs, so über Immobilienfunds (Kapitel XI).

      Bei den Artikeln handelt sich in vielen Fällen um aktuelle Bundesgerichtsentscheidungen, welche besprochen und in ihrer Bedeutung herausgehoben werden. Die Sammlung wird monatlich auf www.schweizer-boersenbrief.ch ergänzt.

      Es bleibt mir noch Dank zu sagen. Martin Jäger für die Idee der Sammlung, Roland Köppel für die hartnäckige und gekonnte Zusammenstellung und schliesslich Thomas Lässer für das sorgfältige Redigieren der Texte.

      Appenzell, 26. Januar 2012

       Gerhard Hofmann

      In der 2. Auflage wurde die Sammlung ergänzt und aktualisiert. 30. September 2013

      Inhaltsverzeichnis

       Einleitung

       I. Grundbuch und Grundstück

       Die Grenzen des Eigentums

       II. Erwerb und Verkauf

       Kauf einer Eigentumswohnung ab Plan

       Erwerb von Ferienwohnungen durch Ausländer

       Die Schranken eines Gewährleistungsausschlusses

       Grundstückserwerb durch Aktiengesellschaft

       Gültigkeit und Ausübung eines Kaufrechts

       III. Finanzierung

       Das Bauhandwerkerpfandrecht

       Neue Instrumente im Grundpfandrecht

       Tückisches Stockwerkeigentum

       IV. Öffentlichrechtliche Organisation

       Hobbymässige Pferdehaltung

       Altlasten und Eigentumserwerb

       V. Privatrechtliche Organisation

       Stockwerkeigentum und bauliche Massnahmen

       Achtung bei Wegrechten

       Harter Kampf zwischen Nachbarn

       Ausschluss aus der Stockwerkeigentümergemeinschaft

       VI. Erstellen von Bauten und Anlagen

       Leidiger Streit um Werklöhne

       Mängelrüge bei Planungsfehlern

       VII. Nutzung

       Aufklärungspflichten beim Abschluss eines Mietvertrages

       Ehegatten als Mieter

       Mietvertragliche Gebrauchseinschränkungen

      

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