Der Wohlstand der Nationen. Adam Smith

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Der Wohlstand der Nationen - Adam Smith

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alle möglichen Eventualitäten, die sich im Fortschritt der Kultur ereignen können, zu erschöpfen, und im Laufe der letzten vier Jahrhunderte ereigneten sich, soweit man nach den Vorgängen in Frankreich und Großbritannien urteilen kann, alle drei Fälle auf dem europäischen Markt, und zwar so ziemlich in derselben Reihenfolge, in der ich sie hier aufgeführt habe.

       Abschweifung

      Über die Schwankungen des Silberwerts während der letzten vier Jahrhunderte

      Erste Periode

      Um das Jahr 1350 scheint der Durchschnittspreis des Quarters Weizen in England nicht weniger als vier Unzen Silber Towergewicht, etwa gleich zwanzig Schilling unsres jetzigen Geldes, gekostet zu haben. Von diesem Preise scheint er allmählich bis auf zwei Unzen Silber also etwa zehn Schilling unsres Geldes gefallen zu sein, zu welchem Preise wir ihn am Anfang des sechzehnten Jahrhunderts veranschlagt finden, und den er bis ungefähr 1570 behalten haben mag.

      Im Jahre 1350, dem fünfundzwanzigsten Eduards III., wurde das sogenannte Arbeiterstatut erlassen. Im Eingange dazu wird über die Ungebührlichkeit der Dienstboten geklagt, die ihren Herrschaften einen höheren Lohn abzunötigen suchen. Deshalb wird verordnet, dass alle Dienstboten und Arbeiter in Zukunft sich mit den nämlichen Löhnen und Livreen (Livery bedeutete damals nicht bloß Kleidung, sondern auch Beköstigung) begnügen sollten, die sie im zwanzigsten Regierungsjahre des Königs und in den vier vorhergehenden zu erhalten pflegten; dass deshalb die Lieferung von Weizen an sie niemals höher angeschlagen werden solle als 10 d. für den Bushel, und dass den Meistern stets die Wahl bleiben solle, Weizen oder Geld zu geben. 10 d. für den Bushel sah man also im fünfundzwanzigsten Regierungsjahre Eduards III. als einen sehr mäßigen Preis des Weizens an, da es eines besonderen Gesetzes bedurfte, die Dienstboten zu seiner Annahme anstatt ihrer üblichen Beköstigung zu nötigen; und schon zehn Jahre früher, im sechzehnten Regierungsjahre des Königs, auf welchen Zeitpunkt das Gesetz zurückgeht, wurde es für einen billigen Preis gehalten. Im sechzehnten Regierungsjahre Eduards III. enthielten aber 10 d. ungefähr eine halbe Unze Silber Towergewicht, und waren etwa so viel als eine halbe Krone (2 ½ sh.) unsres heutigen Geldes. Vier Unzen Silber Towergewicht also 6 sh. 8 d. im Gelde jener Zeit, oder beinahe 20 sh. des jetzigen Geldes, galten als ein mäßiger Preis für den Quarter von acht Bushel.

      Dies Gesetz beweist sicherlich besser, was zu jener Zeit als ein mäßiger Preis des Getreides galt als die von Geschichtsschreibern und anderen Schriftstellern gewöhnlich aufgezeichneten Preise einzelner besonders teurer oder wohlfeiler Jahre, nach denen man sich eben deshalb kein sicheres Urteil über den Durchschnittspreis bilden kann. Es gibt indessen noch andere Gründe, die es glaubhaft machen, dass zu Anfang des vierzehnten Jahrhunderts und etwas früher der gewöhnliche Preis des Weizens nicht unter vier Unzen Silber der Quarter betrug, und der Preis der übrigen Getreidearten im Verhältnis dazu stand.

      1309 gab Ralph de Born, Prior des Augustinerklosters zu Canterbury, am Tage seiner Einsetzung ein Fest, von dem uns William Thorn nicht nur den Speisezettel selbst, sondern auch die Preise vieler Einzelheiten aufbewahrt hat. Bei diesem Feste wurden verzehrt: 1) 53 Quarter Weizen, die zusammen neunzehn Pfund, oder 7 sh. 2 d. der Quarter, d. h. 21 sh. 6 d. jetzigen Geldes kosteten. 2) 58 Quarter Malz, die zusammen 17 £ 10 sh., oder 6 sh. der Quarter, d. h. 18 sh. unseres Geldes kosteten. 3) 20 Quarter Hafer, welche zusammen 4 £, oder 4 sh. der Quarter, d. h. 12 sh. unseres Geldes kosteten. Die Preise von Malz und Hafer scheinen hier höher zu sein als nach ihrem gewöhnlichen Verhältnis zum Preise des Weizens anzunehmen wäre.

      Die Preise wurden nicht wegen ihrer außergewöhnlichen Höhe oder Wohlfeilheit aufgezeichnet, sondern nur zufällig als die Preise großer Getreidemengen, die bei einem durch seine Pracht berühmten Feste verbraucht wurden, erwähnt.

      Im Jahre 1262, dem 51sten Heinrichs III., wurde ein altes Gesetz, die sogenannte Brot- und Biertaxe, das, wie der König im Eingange sagt, in den Zeiten seiner Voreltern, unter denen einige Könige von England, gegeben worden, wieder erneuert. Es fällt demnach wahrscheinlich in die Zeit seines Großvaters, Heinrichs II., oder kann auch bis in die Zeit der Eroberung zurückreichen. Das Gesetz regelt den Preis des Brotes nach den jedesmaligen Weizenpreisen, die von einem bis zu zwanzig sh. damaligen Geldes der Quarter schwankten. Gesetze dieser Art pflegen aber ihre Fürsorge auf alle Abweichungen vom mittleren Preise also sowohl die unter als die über ihm zu erstrecken. Unter dieser Voraussetzung müssen 10 sh. oder sechs Unzen Silber Towergewicht, gleich 30 sh. unseres jetzigen Geldes als der mittlere Preis des Quarters Weizen zu der Zeit als jenes Gesetz zuerst gegeben wurde, angesehen worden und es auch bis in das 51ste Jahr Heinrichs III. geblieben sein. Wir werden daher kaum irregehen, wenn wir annehmen, dass der Mittelpreis nicht weniger als ein Drittel des von jenem Gesetze für den Brotpreis festgesetzten höchsten Preises betrug, d. h. 6 sh. 8 d. damaligen Geldes oder vier Unzen Silber Towergewicht.

      Diese verschiedenen Tatsachen berechtigen wohl zu dem Schlusse, dass um die Mitte des vierzehnten Jahrhunderts und ziemlich lange vorher der Durchschnittspreis des Quarters Weizen nicht unter vier Unzen Silber Towergewicht betrug.

      Ungefähr von der Mitte des vierzehnten bis zum Anfang des sechszehnten Jahrhunderts scheint dieser als billig und mäßig, d. h. als der Durchschnittspreis angesehene Preis allmählich auf etwa die Hälfte gesunken zu sein, so dass er zuletzt bis auf zwei Unzen Silber Towergewicht oder etwa 10 sh. unseres Geldes fiel. Auf diesem Satze verblieb er bis gegen 1570.

      In dem Haushaltungsbuche Heinrichs, des fünften Grafen von Northumberland, für 1512 finden sich zweierlei Schätzungen des Weizens. Nach der einen wird der Quarter zu 6 sh. 8 d., nach der anderen nur zu 5 sh. 8 d. berechnet. 1512 enthielten aber 6 sh. 8 d. nur zwei Unzen Silber Towergewicht und betrugen nach heutigem Gelde etwa 10 sh.

      Vom 25. Regierungsjahre Eduards III. bis in den Anfang der Regierung Elisabeths, in einem Zeitraum von mehr als zweihundert Jahren, blieben, wie man aus verschiedenen Gesetzen ersieht, sechs Schilling und acht Pence der Durchschnittspreis des Weizens. Die in dieser nominellen Summe enthaltene Silbermenge nahm jedoch im Laufe dieser Zeit infolge einiger Münzveränderungen beständig ab; allein der gleichzeitig steigende Wert des Silbers scheint die Verminderung der in der gleichnamigen Summe enthaltenen Silbermenge soweit ausgeglichen zu haben, dass die Gesetzgebung es nicht für nötig erachtete, diesen Umstand zu berücksichtigen.

      So wurde 1436 bestimmt, dass der Weizen in dem Falle ohne besondere Erlaubnis ausgeführt worden dürfe, wenn sein Preis bis auf 6 sh. 8 d. gefallen wäre, und 1463 wurde bestimmt, dass, wenn der Preis des Quarters nicht über 6 sh. 8 d. stände, kein Weizen eingeführt werden solle. Der Gesetzgeber war also der Meinung, dass die Ausfuhr bei so niedrigem Preise keinen Schaden bringe, dass aber, sobald der Preis höher steige, die Einfuhr aus Vorsicht zu gestatten sei. Mithin galten 6 sh. 8 d., die ungefähr die nämliche Menge Silber enthielten, wie jetzt 13 sh. 4 d. (ein Drittel weniger als die gleichnamige Summe zur Zeit Eduards III. enthielt), damals für einen mäßigen und billigen Preis des Weizens.

      Im Jahre 1554 unter Philipp und Maria, und im Jahre 1558, dem ersten Regierungsjahre Elisabeths, wurde die Ausfuhr des Weizens gleicherweise für den Fall verboten, dass der Preis des Quarters nicht 6 sh. 8 d. übersteige, eine Summe die damals kaum für 2 d. mehr Silber enthielt als die gleiche Summe in unserer Zeit. Indessen fand man bald, dass diese Beschränkung der Weizenausfuhr in der Tat einem völligen Verbote gleichkomme. Deshalb wurde 1562, im fünften Jahre Elisabeths, die Ausfuhr des Weizens aus gewissen Häfen für den Fall gestattet, dass der Preis des Quarters nicht mehr als 10 sh., die ungefähr dasselbe Silberquantum enthielten wie jetzt, betrage. Mithin galt dieser Preis damals als ein mäßiger und billiger. Es stimmt dies mit der Schätzung des Buches Northumberlands vom Jahre 1512 ziemlich überein.

      Dass auch in Frankreich der Durchschnittspreis

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