Total Compensation. Frank Maschmann

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Total Compensation - Frank Maschmann Recht Wirtschaft Steuern - Handbuch

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JArbSchGZmarzlik/Anzinger, Kommentar zum Jugendarbeitsschutzgesetz, 5. Aufl., 1998Zmarzlik/RoggendorffZmarzlik/Roggendorff, Kommentar zum Ladenschlussgesetz, 2. Aufl., 1997Zöller-BearbeiterKommentar zur ZPO, 32. Aufl., 2018ZwanzigerDas Arbeitsrecht der Insolvenzordnung, 5. Aufl., 2015ZZVV-BearbeiterZmarzlik/Zipperer/Viethen/Vieß, Mutterschutzgesetz, Mutterschaftsleistungen, Bundeserziehungsgeldgesetz, Kommentar, 9. Aufl., 2005

      Kapitel 1 Total Compensation aus betriebswirtschaftlicher Sicht

      Schrifttum: Benner (Hrsg.), Crowdwork – zurück in die Zukunft?, Perspektiven digitaler Arbeit, 2015; Bennett/Maton/Kervin, The ‚digital natives’ debate: A critical review of the evidence, British Journal of Educational Technology (BJET) 2008, Vol. 39 (5), 775; Biemann/Weckmüller, Generation Y: Viel Lärm um fast nichts, Personalquarterly 01/2013, 46; CEB Corporate Leadership Council, Performance Management and Productivity, HR News Report, Second Quarter 2015, 22; Däubler/Klebe, Crowdwork: Die neue Form der Arbeit – Arbeitgeber auf der Flucht?, NZA 2015, 1032; Meyer, Industrie 3 3/4 – die Cloud als Treiber der Transformation, Personalwirtschaft 01/2016, 20; Mueller-Hanson/Pulakos, Putting the „Performance“ Back in Performance Management, SHRM SIOP Science of HRWhite Paper Series, 2015; Oechsler/Paul, Personal und Arbeit, Grundlagen des Human Resources Managements und der Arbeitgeber-Arbeitsnehmer-Beziehungen, 10. Aufl. 2015; Rock/Jones, Performance Measurement. What Really Happens When Companies Nix Performance Ratings, Harvard Business Review Nov. 2015, 3 f.; Wiskemann, Abschied vom Performance Rating. Dialog als Basis leistungsorientierter Vergütung, Personalführung 04/2016, 28; ders., Early Talents – wirklich so verschieden?, HR Perspectives. Talent & Rewards: Themen, Trends, News, Juni 2015, 14.

       Übersicht

I. Total Compensation1
1. Komponenten der Gesamtvergütung8
2. Aktuelle Trends15
II. Gestaltungsanforderungen an die Gesamtvergütung20
1. Anforderungen aus der Globalisierung21
2. Anforderungen aus dem demographischen Wandel und einer multiplen Generationenstruktur22
3. Anforderungen aus der Digitalisierung der Arbeitswelt26
III. Leistungsorientierte Vergütung und Performance Rating42

      1

      Mit dem Begriff „Gesamtvergütung“ geht ein Verständnis einher, das über den engen arbeitsrechtlichen Zusammenhang zwischen Entgelt und Arbeitsleistung hinausgeht. § 611a Abs. 1 BGB begründet die Verpflichtung des Arbeitsgebers gegenüber dem Arbeitnehmer zur Zahlung des vereinbarten Arbeitsentgelts, der Arbeitnehmer schuldet im Gegenzug die Arbeitspflicht – vereinbart nach Inhalt, Umfang, Zeit und Ort. Die Gesamtvergütungsperspektive umfasst neben Grundvergütung und Leistungszulagen weitere Komponenten wie Gewinn- oder Erfolgsbeteiligung, freiwillige (über die gesetzlichen oder tariflichen Mindeststandards hinausgehende) Zusatzleistungen und Kapitalbeteiligungsmodelle.

      2

      Aus unternehmerischer Sicht werden über eine systematische Gestaltung des Gesamtvergütungsansatzes verschiedene Ziele angestrebt.

      3

      4

      Der Fokus bei der Gestaltung eines Gesamtvergütungsansatzes liegt damit auf motivatorischen und strategischen Funktionen der betrieblichen Vergütungs- und Zusatzleistungspolitik. Dies zeigt sich insbesondere in der Bedeutung leistungs- und ergebnisorientierter Vergütungsbestandteile, welche sowohl eine Variabilisierung der Vergütung als auch eine Orientierung der Mitarbeiter an den Unternehmenszielen und dem Unternehmenserfolg anstreben. Über eine flexible wie differenzierte Gestaltung des Gesamtvergütungssystems werden Motivationseffekte wie auch gleichzeitig eine gewünschte unternehmerische Steuerung angestrebt.

      5

      Der richtige Mix aus variablen und fixen Gestaltungselementen muss jedoch immer marktgerecht sein, also bedarf es regelmäßiger Vergleiche mit Wettbewerbsunternehmen. Darüber hinaus erfordern flexible Vergütungselemente einen höheren Kommunikationsaufwand, denn grundsätzlich beinhalten variable Vergütungselemente neben dem Element der Chance (etwa mehr als die 100 % einer Erfolgsbeteiligung ausbezahlt zu bekommen) immer auch ein Risiko, welches je nach Programmgestaltung dazu führen kann, dass es in Jahren, in denen kein Gewinn erwirtschaftet wurde oder ein Mitarbeiter seine individuellen Leistungsziele nicht ganz oder nur sehr eingeschränkt erreicht hat, zu keiner Auszahlung oder zu einer Auszahlung deutlich unter der 100 %-Zielgröße kommt. Wesentlich dabei ist natürlich, dass bei allem Wunsch nach Flexibilisierung der Vergütung der Mitarbeiter mit seinem Grundgehalt nach wie vor über eine verlässliche Gestaltungsgröße verfügt. Es kann keinesfalls das Ziel sein, über den Ausbau flexibler Gestaltungselemente das unternehmerische

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