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viele Menschen wohnen. Dann wird nach Einwohnerzahl der Bundesländer und nach Wahlbeteiligung ermittelt, wie viele Sitze (einschließlich Direktmandate) auf welche Partei aus den einzelnen Bundesländern entfallen.

       Für 276 Abgeordnete ist es die erste Wahlperiode, das sind fast 40 Prozent.

      Das alte Wahlrecht trug lediglich dem Umstand Rechnung, dass eine Partei in einem Bundesland sehr viele Mandate direkt über die Erststimme gewinnen kann, obwohl ihr nach der Berechnung der Zweitstimmen gar nicht so viele zustehen. Würde man als Folge Direktmandate einfach streichen, wären Mehrheiten für Erststimmen unterschiedlich viel wert. Also entstanden „Überhangmandate“. Die direkt gewählten Abgeordneten saßen alle im Bundestag, wodurch die betroffene Partei dann entsprechend stärker vertreten war. Dieses Prinzip lässt Verschiebungen zu. Wie unter einem Brennglas war das 2005 zu besichtigen, als wegen des Todes eines Bewerbers in Dresden eine Nachwahl nach der eigentlichen Bundestagswahl nötig wurde. Die Wähler konnten einer Partei zu mehr Sitzen verhelfen, indem sie sie nicht mit der Zweitstimme wählten. Das Bundesverfassungsgericht entschied daraufhin, dass es ein derartiges „negatives Stimmengewicht“ nicht geben dürfe.

      Um das künftig auszuschließen, wurde ein komplizierter Mechanismus entwickelt. Wo immer ein Überhangmandat entsteht, muss der Verstärkungs-Effekt durch Ausgleichsmandate für andere Parteien wieder aufgefangen werden. Die Gefahr einer zusätzlichen Aufblähung ist dann besonders groß, wenn mehr Parteien über die Fünf-Prozent-Hürde kommen und Anspruch auf zusätzliche Ausgleichsmandate haben. Und sie wächst noch mehr, wenn die traditionell großen Parteien deutlich schwächer abschneiden bei den Zweitstimmen, dennoch aber in den meisten Wahlkreisen knapp vorne liegen und ihre Bewerber direkt durchbringen. Beides geschah 2017: Die Union gewann 43 Überhangmandate, die SPD drei. Dadurch wurden 65 Ausgleichsmandate fällig: 19 für die SPD, 15 für die FDP, elf für die AfD und je zehn für Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Alles in allem sind das 111 Abgeordnete mehr als eigentlich vorgesehen – da verstand es sich fast von selbst, dass schnell Forderung nach einer zügigen Überarbeitung des Wahlrechts laut wurden. Am 8. Oktober 2020 beschloss der Bundestag eine Änderung in zwei Schritten. Bei der nächsten Bundestagswahl am 26. September 2021 wird es kleinere Veränderungen bei den Berechnungen und der Zahl der Überhangmandate geben. Die Zahl der Wahlkreise wird für die übernächste Wahl verringert.

       So setzt sich der Bundestag zusammen

      Die Bundestagswahl 2017 führte zu einer stark veränderten Zusammensetzung des Bundestages. Gegenüber der 18. Wahlperiode verlor die CDU 55 Sitze und kam auf 200 Mandate, die CSU verlor zehn Sitze und hat nun 46 Abgeordnete, 40 Sitze verlor die SPD, die mit 153 Abgeordneten in den Bundestag einzog. Nach dem Austritt eines SPD-Abgeordneten, der dem Parlament weiter als fraktionsloses Mitglied angehört, besteht die SPD-Fraktion aus 152 Mitgliedern. Alle anderen Fraktionen lagen im Plus: Die Linke kletterte um fünf auf 69 Mandate, Bündnis 90/Die Grünen um vier auf 67 Mandate. Nach einer Pause von vier Jahren kam die FDP mit 80 Abgeordneten wieder in den Bundestag. Die AfD gewann bei ihrem ersten Einzug in den Bundestag 94 Sitze; allerdings verlor die Fraktion durch Austritt und Ausschluss bis Ende 2020 sechs Mitglieder. Sie werden nun als fraktionslos verzeichnet.

       Der Bundestagspräsident strahlt zudem weit über seine innerparlamentarische Rolle hinaus. Er ist protokollarisch zweiter Mann im Staat.

      Der Bundestag hat sich durch die Wahl sehr stark erneuert. Für 276 Abgeordnete ist es die erste Wahlperiode, das sind fast 40 Prozent. Man erkennt sie in den nachfolgenden Biografien daran, dass ein Stern ihrem Namen vorangestellt ist. Für weitere 169 Abgeordnete hat erst die zweite Legislatur begonnen. Bei ihnen sind es zwei Sterne. Zieht man diese beiden Gruppen zusammen, so kommen wir auf über 60 Prozent der Abgeordneten, die man noch nicht als „alte Hasen“ des Parlamentsgeschehens bezeichnen kann. Einer ragt weit heraus: Für den CDU-Politiker Dr. Wolfgang Schäuble ist es bereits die 13. Wahlperiode. Der mit Abstand erfahrenste Abgeordnete ist nun also auch der „Chef“. Ihm kommt zugute, dass er das parlamentarische Geschehen aus unterschiedlichster Perspektive kennt. Er war Teil der Mehrheit wie Teil der Minderheit, er gehörte selbst der Regierung an und führte die Opposition an. Wenn der Bundestag nach dem Wahlergebnis nun vor größeren Herausforderungen steht, wenn es um die Würde des Hohen Hauses, um Debattenkultur und Minderheitenrechte geht, kann es nicht schaden, wenn an der Spitze so viel Erfahrung in einer Person angesiedelt ist.

      Der Bundestagspräsident strahlt weit über seine innerparlamentarische Rolle hinaus. Er ist protokollarisch zweiter Mann im Staat. Auch außerhalb des Bundestages hat sein Wort somit Gewicht.

      24 Sterne kommen durch die weiteren Mitglieder des Bundestagspräsidiums, den Vizepräsidenten, zusammen. Sie unterstützen den Bundestagspräsidenten und leiten mit ihm im Wechsel die Plenardebatten. Hans-Peter Friedrich von der CSU ist bereits seit 1998 im Bundestag und hat ebenfalls Erfahrungen sowohl in der Opposition als auch als Minister in der Regierung. Wolfgang Kubicki von der FDP hat vor allem jahrzehntelange Parlamentserfahrung im schleswig-holsteinischen Landtag und war zuvor bereits von 1990 bis 1992 und kurz 2002 im Bundestag. Das dienstälteste Präsidiumsmitglied ist Petra Pau von der Fraktion Die Linke. Sie gehört dem Bundestag seit 1998 und dem Präsidium seit 2006 an. Und auch Claudia Roth von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kam erstmals im Jahr 1998 in den Bundestag. Dagmar Ziegler von der SPD sammelte in Brandenburg Erfahrungen in Parlament und Regierung und gehört dem Bundestag seit 2009 an. Sie folgte im November 2020 auf den überraschend verstorbenen SPD-Politiker Thomas Oppermann (66). Der Bundestagspräsident würdigte ihn als „Vollblut-Parlamentarier“. Er habe sich in seiner Zeit als Parlamentarischer Geschäftsführer und Fraktionsvorsitzender genauso auf den leidenschaftlich geführten Schlagabtausch verstanden, wie er in seinem Amt als Vizepräsident auf die Wahrung der Würde des Hauses bedacht gewesen sei. Der Bundestag verliere mit ihm „einen besonnenen Kollegen von hohem juristischen Sachverstand und großer politischer Erfahrung“, erklärte Schäuble. In der Konstituierenden Sitzung beschloss der Bundestag, dass auch die AfD einen Vizepräsidenten vorschlagen kann; bis Ende 2020 gab es für die jeweils nominierten Personen jedoch in mehreren Anläufen nicht die erforderliche Mehrheit.

      Vor allem die parlamentarische Erfahrung und weniger das Lebensalter zählt – anders als der Name vermuten lässt – bei der Zusammensetzung des Ältestenrates. Dieser besteht aus dem Präsidium und weiteren Abgeordneten aller Fraktionen und unterstützt ebenfalls den Bundestagspräsidenten. Hier geht es um die Arbeitsabläufe im Parlament vor und hinter den Kulissen, etwa auch um die Klärung von Konflikten und besonderen Vorkommnissen während der Debatten. Der Ältestenrat legt mittelwie kurzfristig die Themen für die Beratungen im Plenum fest und setzt eine Reihe von Kommissionen ein, die sich intensiv zum Beispiel mit dem Einsatz der Informationstechnik im Bundestag oder mit den Belangen der Mitarbeiter auseinandersetzen.

      Verändert hat sich auch das Geschlechterverhältnis im Bundestag. Nach einem zuletzt gestiegenen Frauenanteil ging er nun von 37,3 auf 30,9 Prozent zurück. Die einzelnen Fraktionen trugen sehr unterschiedlich dazu bei. Die Fraktion von Bündnis 90 /Die Grünen besteht zu 58 Prozent aus Frauen, bei der Fraktion Die Linke aus 54 Prozent. 33 Prozent sind es bei der SPD, 24 bei der FDP, 16 bei der Union und elf bei der AfD. Zum Vergleich: Das Statistische Bundesamt zählt insgesamt 35,8 Millionen deutsche Männer und 37,5 Millionen deutsche Frauen im Land. Hier liegt der Frauenanteil also bei über 51 Prozent. Allerdings hatte der Bundeswahlleiter darauf hingewiesen, dass unter den 4828 Personen, die zur Bundestagswahl 2017 in Wahlkreisen und auf Landeslisten für den Bundestag kandidierten, der Frauenanteil ebenfalls lediglich 29 Prozent betrug.

       Wie Gesetze wirklich entstehen

      Es gibt eine dreifache Annäherung an den Kern der Arbeit des Bundestages als Gesetzgeber. Da ist zum ersten die Gewaltenteilungslehre, wie

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