Historische Translationskulturen. Группа авторов

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Die übersetzerischen Eingriffe umfassen Korrekturen von Druckfehlern, Ausbesserungen inhaltlicher Mängel und einzelner Termini. An jenen Textstellen, bei denen eine freie Übersetzungsmethode angewandt wurde, wurde eine wortwörtliche Übersetzung angestellt (vgl. N.N. 1890c: 188ff.).

      Während der Redaktionszeit von Fran Vidic werden in den analysierten Ausgaben von KRN keine Beiträge veröffentlicht, die Rückschlüsse auf einen Diskurs über Sprachformen zulassen würden. In SP hingegen wurden im Jahr 1898 die Übersetzungen der Gesetzestexte über die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit ordentlicher Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen kritisiert (vgl. ALEX/ÖNB 1895a: 329ff.; 1895b: 333ff.). Die Übersetzung stellt zwar eine getreue Wiedergabe des deutschen Ausgangstextes dar und ist eigentlich gut, denn „on hrani v sebi mnogo suhega zlata“9 (N.N. 1898a: 126). Sie ist aber nicht exzellent, sondern „povit je preveč v nemško, preveč v starikovo slovenščino“10 (ibid.). Im Beitrag werden zunächst einzelne Termini und weitere grammatikalische Belange diskutiert, deren Übersetzung als gelungen bezeichnet wird (vgl. ibid.). In den nächsten drei Ausgaben von SP werden dann problematische Ausschnitte aus der Übersetzung mit Schwerpunkt Terminologie und Stilistik erörtert. Insbesondere wird hervorgehoben, dass der slowenische Übersetzer sich noch immer zu stark am deutschen Ausgangstext orientiert:

      Nasičeni smo vsi nemškim duhom in mislimo za trdno, da nam je prevajati v naš jezik ad litteram prav vsako nemško besedo, kakor da ne bi smeli pomagati si drugače.11 (N.N. 1898c: 222)

      Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es nicht verwunderlich ist, wenn in den untersuchten Medien der Sprachformendiskurs als Dimension der Translationskultur relativ oft vorgefunden wurde, denn die slowenische Sprache war in der Anfangszeit des Erscheinens der slowenischen Übersetzungen noch nicht standardisiert. Der Schwerpunkt der Anmerkungen und Empfehlungen lag somit vor allem auf der Grammatik, Morphologie und Rechtschreibung. Auch das Unterrichtsministerium schien sich der Wichtigkeit der Schaffung einer einheitlichen slowenischen Sprache bewusst zu sein und ordnete sogar die Befolgung der Regeln aus der slowenischen Ausgabe des RGBl. für Schul- und Lesebücher an (vgl. Vredništvo 1851: 45). Obwohl man offensichtlich auch in den Ministerien erkannt hatte, wie wichtig die Übersetzungen für die Schaffung einer Standardsprache waren, schien die schnelle Abgabe der Translate Vorrang vor der Qualität zu haben.12 Terminologische Angelegenheiten treten erst ab 1871 in den Vordergrund. Das erste nicht grammatische Kriterium, an dem die Translate beurteilt wurden, war die Verständlichkeit. Ebenfalls in der Anfangsphase kreiste die Diskussion um die Dichotomie treue versus freie Übersetzungsmethode. Der Kontrolltranslator Dolenc setzte sich als Jurist für eine treue Übersetzungsmethode ein. Die slawistische Ausbildung des dritten Redakteurs Karel Štrekelj führte vermutlich dazu, dass er eine freie Übersetzungsmethode bevorzugte. In der vorliegenden Untersuchung wurde nicht überprüft, inwiefern die slowenischen Redakteure die Empfehlungen in ihren Übersetzungen konkret beachtet haben, sondern es soll im Folgenden vielmehr der Frage nachgegangen werden, ob die Redakteure bei Übersetzungsproblemen für einen fachlichen Meinungsaustausch offen waren und sich daran beteiligten.

      4.2 Kooperativität und translatorische Netzwerke

      Eines der Konstruktionsprinzipien der Translationskultur stellt nach Prunč (2017: 33) die Maxime der Kooperativität dar. Da das translatorische Handeln stets in einen konkreten sozialen Raum eingebettet ist, schließt Prunč (2008: 30f.) in sein Kooperativitätsprinzip einerseits die Machtasymmetrien zwischen den Handlungspartnern und deren legitimen Eigeninteressen ein. Andererseits stellt die Kooperativität in strukturierten Gesellschaften sicher, dass „komplexe Aufgaben ohne Reibungsverluste gemeinsam gelöst werden können“ (Prunč 2017: 33). Als maßgeblich für die vorliegenden Überlegungen im Rahmen der Kooperativität ist nicht der ethische Bezug, sondern die arbeitsteilige Berufsausübung, die im Rahmen der Übersetzungen des RGBl. in translatorischen Netzwerken identifiziert werden soll.

      Einen ersten Hinweis auf Kooperativität findet man zu Beginn Cigales translatorischer Arbeit beim RGBl. in seinem Brief an den Schriftsteller und Übersetzer des LGBl., Jožef Muršec.1 Darin bittet er Muršec, die slowenischen Übersetzungen des RGBl. zu lesen und ihm seine Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge mitzuteilen. Auch die Materialien für die Juridisch-politische Terminologie (JpT) wäre Cigale bereit, slowenischsprachigen Autoren zur Durchsicht zu schicken, wenn er das selbst finanzieren könnte (Cigale 1849).2

      Ein weiterer Hinweis auf Kooperativität findet sich in der Zeitung KRN aus dem Jahr 1850. Es wird darüber berichtet, dass der Verein Slovensko društvo bereits im Jahr 1848 mit Übersetzungsarbeiten am Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und am Strafgesetzbuch begonnen hat. Matej Cigale wurde mit der Übersetzung des Strafgesetzbuches, der Jurist Anton Mažgon mit der Übersetzung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches beauftragt. Nachdem Mažgon 1850 starb und Cigale 1849 nach Wien ins Redaktionsbureau des RGBl. wechselte, wurden die Übersetzungsarbeiten an den beiden Gesetzestexten eingestellt. Als Cigale den Redakteursposten übernahm, wurde der Verein gebeten, die slowenischen Translatoren im Redaktionsbureau in terminologischen und linguistischen Angelegenheiten zu unterstützen. KRN berichtete, dass der Austausch über die erwähnten Fragen bereits im Gange war. Der Verein forderte seine Mitglieder auf, ihre Wünsche, Kommentare und Anmerkungen zu den Übersetzungen an den Verein zu schicken, damit diese dann an die Translatoren in Wien weitergeleitet werden (vgl. N.N. 1850d: 78).

      In der ersten Ausgabe der Fachzeitschrift PS (N.N. 1870: 5ff.) wurde Cigales Beitrag zu den Übersetzungen von Gesetzestexten ins Slowenische veröffentlicht. Darin argumentiert er seinen Wunsch, dass die Übersetzungsarbeiten für das RGBl. weiterhin zentral in Wien erfolgen, zumindest so lange, bis in Ljubljana oder anderswo in Slowenien eine zentrale Übersetzungsstelle eingerichtet wird. Seiner Meinung nach würde man mit der Übersetzung von Gesetzen an drei unterschiedlichen Orten lediglich eine babylonische Verwirrung schaffen. Um dies zu untermauern, führt Cigale Beispiele aus dem Wehrgesetz an, welches zuerst in Wien und danach in Graz und Triest übersetzt worden ist. Der Übersetzer aus Graz folgte dem Vorbild aus Wien, der Übersetzer in Triest tat das jedoch nicht. Das Ergebnis dieser Übersetzung veranschaulicht Cigale anhand einiger konkreter Übersetzungen einzelner Termini. Die slowenischen Übersetzungen des RGBl. betrachtet er als eine wichtige Grundlage für die Einführung der slowenischen Sprache als Verkehrssprache. Dabei spielt eine wichtige Rolle, dass die Öffentlichkeit die Übersetzer des RGBl. durch Vorschläge und Anmerkungen bei der Arbeit unterstützt:

      Če Slovenci res hočejo, da se kdaj slovenščina vpelje v sodne in sploh uradne pisarnice, če hočejo, da se osnuje pripraven opravilni jezik, mora jim mar biti tudi slovenskega zakonika, morajo, kar je zmožnih, na prestave paziti, prestavljalce podpirati in opominjati.3 (Ibid.: 12)

      Als Forum für diesen Austausch ist seiner Meinung nach die Fachzeitschrift PS besonders gut geeignet.

      Auch im Jahr 1871 geht es in der Fachzeitschrift PS um Netzwerke und die Zusammenarbeit mit anderen Experten, Sprachwissenschaftlern und Juristen. In diesem Sinne bietet PS anlässlich der geplanten Überarbeitung bzw. Erweiterung der JpT aus dem Jahre 1853 Platz für die Diskussion allfälliger neuer slowenischer Entsprechungen in der Zeitschrift an. PS erwartete Wort- und Rückmeldungen vor allem vom slowenischen Redakteur Matej Cigale, aber auch von anderen Sprachwissenschaftlern (vgl. N.N. 1871: 158). Bereits in der nächsten Ausgabe bittet Cigale (1871: 189) um Meinungen und Stellungnahmen slowenischer Juristen und Sprachwissenschaftler zu den 14 Paragrafen des Gesetzes über die neue Maß- und Gewichtsordnung (vgl. ALEX/ÖNB 1872: 29ff.).

      Aus der Korrespondenz von Cigale im Jahre 1880 geht hervor, dass ihn der slowenische Schriftsteller Josip Vošnjak um Rat bei der Übersetzung von militärischen Termini, wie z.B. Landsturm und Landsturmmann, gebeten hatte. Cigale bedauerte, dass er wenig Kontakt mit den Abgeordneten in Wien hatte und nicht wusste, wen er diesbezüglich konsultieren sollte (vgl. Cigale 1886).

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