Freie und faire Wahlen?. Michael Krennerich

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Freie und faire Wahlen? - Michael Krennerich Politisches Sachbuch

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Jahrs 2016 verlor. Auf nationalen und internationalen Druck, auch seitens der Economic Community of West African States (ECOWAS), trat er schließlich zurück und ging ins Exil nach Äquatorialguinea.

      Meist dominieren Autokraten jedoch den Wahlprozess und greifen gegebenenfalls auf Wahlbetrug zurück, um eine Wahlniederlage zu vermeiden oder sich eine eindrucksvolle Stimmenmehrheit zu schaffen. Allzu unverblümter Wahlbetrug kann jedoch Anlass für Massenproteste sein. Über solche Proteste stürzten beispielsweise die Regierungen in Georgien (2003), der Ukraine (2004) und Kirgistan (2005). Auch in der DDR verlieh der offenkundige Wahlbetrug bei den Kommunalwahlen des Jahrs 1989 der Protestbewegung Auftrieb. Oft bleiben aber selbst Massenproteste erfolglos, wie etwa im Iran 2009, in Russland 2012 oder in Kasachstan 2019. In Belarus wurden Wahlproteste bereits mehrfach gewaltsam unterdrückt, besonders brutal nach den Präsidentschaftswahlen von 2006 und 2010.33

      2 Als Autokratien werden in der Politikwissenschaft alle nicht demokratischen Systeme verstanden, also sowohl autoritäre als auch totalitäre politische Systeme.

      3 Zu den Wahlen in verschiedenen Weltregionen im 20. Jahrhundert siehe: Nohlen 1993 und 2005, Nohlen/Krennerich/Thibaut 1999, Nohlen/Grotz/Hartmann 2003, Nohlen/Stöver 2010.

      4 Vgl. die entsprechenden Beiträge von Richard Rose, Michael Bratton, Mark P. Jones und Stephen White zu Founding Elections in verschiedenen Weltregionen in: Rose 2000: 104 – 116.

      5 Im Zusammenhang mit der dritten Demokratisierungswelle bezeichnet der Begriff „Transition“ den Übergang von einem autoritären Regime zu einer politischen Demokratie. Er war begriffsbildend für die politikwissenschaftliche „Transitionsforschung“, die sich mit den Ursachen, dem Verlauf und den Bestandsaussichten demokratischer Übergänge zunächst in Südeuropa und Lateinamerika beschäftigte. Der Begriff der „Transformation“ ist umfassender, bezieht sich allgemein auf Systemwandel und gewann im Kontext der tiefgreifenden politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umbrüche nach dem Niedergang der realsozialistischen Regime vor allem in Bezug auf Ost(mittel)europa an Bedeutung.

      6 So der Titel eines älteren Beitrags des Autors zu Wahlen in Lateinamerika: Krennerich 1999.

      7 Neben den demokratischen Frühentwicklern Botsuana und Mauritius zählen dazu etwa Ghana, Kap Verde, Namibia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Südafrika sowie, zumindest bis vor Kurzem, auch Benin.

      8 Neben Japan und Indien gehören Südkorea, die Mongolei, Taiwan und Timor-Leste zu den Ländern, die dort 2019 das beste demokratische Profil aufwiesen. Auch die südpazifischen Staaten werden mehrheitlich demokratisch regiert.

      9 Vgl. etwa: Rose/Massawir 1967, Nohlen 1978 und 2014, Harrop/Miller 1987, van der Eijk 1993, Powell 2000, Rosenberger/Seeber 2008, Behnke/Grotz/Hartmann 2017.

      10 Vgl. etwa Gyimah-Boadi 2019.

      11 Siehe etwa die überzogene Pauschalkritik von Paul Collier (2008) an Wahlen in Afrika (kritisch hierzu: Krennerich 2009a). Vgl. stattdessen etwa Bleck/van de Walle 2019: 15 oder bereits Bratton/van de Walle 1997, Lindberg 2006.

      12 Im Unterschied zu präsidentiellen und semi-präsidentiellen Regierungssystemen entscheiden in parlamentarischen Regierungssystemen nationale Wahlen nur über die Zusammensetzung des Parlaments, das seinerseits dann die Regierungschefin oder den Regierungschef wählt.

      13 Damit sind alle drei wesentlichen Legitimationsobjekte der klassischen politischen Systemtheorie benannt: politische Amtsinhaber, politische Ordnung und politische Gemeinschaft.

      14 Vgl. auch Behnke/Grotz/Hartmann 2017: 14.

      15 Siehe die Kapitel zur Repräsentation von Frauen und von Minderheiten.

      16 Vgl. auch Rosenberger/Seeber 2008: 19.

      17 Sartori 1992: 95.

      18 So brachte Dieter Nohlen (2014: 34) radikal-demokratische Kritiken an Wahlen auf den Punkt.

      19 Söderberg Kovacs 2018: 3.

      20 So hat Kai-Olaf Lang (2015) das politische System in Ungarn beschrieben. Er stufte es seinerzeit ausdrücklich noch nicht als autoritäres Regime ein.

      21 Das Kapitel beruht in Teilen auf Krennerich 2017b.

      22 Hermet/Rouquié/Linz 1986 (1978).

      23 Damit sind drei klassische Legitimationsquellen angesprochen, die bereits Max Weber benannt hat.

      24 Katzenberger, Paul: Abstimmung über Präsidenten. Was Sie über die Wahl in Russland wissen müssen, in: Süddeutsche Zeitung, Artikel v. 17. März 2018. Online unter: https://www.sueddeutsche.de/politik/abstimmung-ueber-praesidenten-was-sie-ueber-die-wahl-in-russland-wissen-muessen-1.3910353.

      25 Vgl. Merloe 2016, Cooley 2015.

      26 Vgl. auch Gandhi/Lust-Okar 2009: 412.

      27 Vgl. Krennerich 1996a: 36 f., 1997.

      28 Siehe das Kapitel zu Wahlsystemen.

      29 Vgl. Merzlou 2019: 2.

      30 So auch Thompson 2019.

      31 Vgl. auch Schedler 2002a.

      32 Vgl. Nohlen 2014: 39.

      33 Vgl. Legal Transformation Center 2012.

      Mit der Zunahme von Mehrparteienwahlen in Demokratien wie Autokratien stellt sich die Frage, wann Wahlen „kompetitiv“ oder „frei und fair“ sind. Versteht man „Kompetitivität“ nicht nur im engeren Sinne als reine Parteienkonkurrenz, sondern umfassender als Merkmal von Wahlen in Demokratien,34 dann sind die beiden Konzepte nahezu deckungsgleich und nicht einfach mit Mehrparteienwahlen gleichzusetzen. In beiden Fällen geht es darum, dass das allgemeine aktive und passive Wahlrecht sowie Vereinigungs-, Versammlungs-, Meinungsund Pressefreiheit rechtlich wie faktisch gewährleistet werden und dass die Kontrahentinnen und Kontrahenten gleichberechtigt und möglichst chancengleich um Wählerstimmen werben können. Auch müssen die Wahlberechtigten tatsächlich frei entscheiden können. Dazu muss die Stimmabgabe geheim sein und es darf im Vorfeld oder bei den Wahlen kein unzulässiger Druck auf die Wählerschaft ausgeübt werden. Eine korrekte, transparente und überparteiliche Organisation der Stimmabgabe, Stimmenauszählung und Dokumentation der Wahlergebnisse soll weiterhin sicherstellen, dass keine der kandidierenden Personen und Parteien bevorteilt oder benachteiligt werden. Wahlbeschwerden wiederum müssen neutral geprüft und geahndet werden. Auch ist wichtig, dass es sich um eine Wahlentscheidung auf Zeit handelt und das Wahlsystem nicht die Wählerentscheidung „auf den Kopf stellt“.

      An solchen Kriterien für freie und faire Wahlen richten sich mehr oder minder deutlich auch die internationalen Standards aus, wie sie beispielsweise die Europäische Union (EU), der Europarat (CoE), die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa mit dem Office for Democratic Institutions and Human Rights (OSZE/ODIHR), die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), die Afrikanische Union (AU) sowie die Vereinten Nationen (VN) an Wahlen anlegen. Entsprechende Prüffragen finden sich in Handbüchern zur Wahlbeobachtung internationaler Organisationen

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