Sexuelle Gewalt gegen Frauen. Daniela Pollich
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![Sexuelle Gewalt gegen Frauen - Daniela Pollich Sexuelle Gewalt gegen Frauen - Daniela Pollich Lehr- und Studienbriefe Kriminalistik / Kriminologie](/cover_pre911850.jpg)
53Rabe, 2017, S. 31.
54BT-Drs., 18/9097, S. 22–23; siehe auch Nolden, 2017.
55BT-Drs., 18/9097, S. 24.
56Die Strafrahmen der im Folgenden aufgeführten Qualifikationen gem. Abs. 4 bis 8 wurden durch den Gesetzgeber in der neuen Fassung nicht verändert. Lediglich die Strafrahmen der in Abs. 9 (n.F.) aufgeführten minder schweren Fälle wurden entsprechend angepasst. Auf eine explizite Beschreibung dieser Änderungen wird an dieser Stelle verzichtet.
57Papathanasiou, 2016, S. 136.
58BT-Drs., 18/9097, S. 27–28.
59Beispielhaft hierzu Freudenberg, 2017, S. 48–49.
60Papathanasiou, 2016, S. 136.
61BT-Drs., 18/9097, S. 26.
62BGH, Urt. v. 25.09.1959 – 4 StR 332/59.
63BT-Drs., 18/9097, S. 31.
64Bei einer Personengruppe im Sinne des § 184j StGB handelt es sich um eine Mehrheit von mindestens drei Personen, die eine andere Person bedrängt. Vgl. BT-Drs., 18/9097, S. 32.
65Michaelis-Arntzen, 1994, S. 5–19.
66Michaelis-Arntzen, 1994, S. 7, 12–13.
67Michaelis-Arntzen, 1994, S. 8–10.
68Michaelis-Arntzen 1994, S. 17; siehe hierzu auch Schorsch, 1971, S. 214; Bock, 2013, S. 371.
69Michaelis-Arntzen, 1994, S. 5.
70Michaelis-Arntzen, 1994, S. 5–7.
71Elsner/Steffen, 2005, S. 15–16, 19; Mokros, 2007, S. 1; Goedelt, 2010, S. 3–10; Elz, 2011, S. 85–88; Niemeczek, 2015, S. 17, 20–22; Uhlig, 2015, S. 32–33.
72Niemeczek, 2015, 17–19.
73Dern, 2011, S. 39; ähnlich auch Litzcke/Horn/Schinke, 2015, S. 12–14; 123–124; Elsner/Steffen, 2005, 59.
74Alle Müller/Schröttle, 2004, S. 64.
75Müller/Schröttle, 2004, S. 64, 67–71.
76Menzel/Peters, 2003, S. 15–17.
3Erklärungsansätze für sexuelle Gewalt
Die theoretischen Erklärungsansätze für sexuelle Gewalt gegen Frauen sind vielfältig. Im folgenden Abschnitt wird eine Übersicht über die wesentlichen Strömungen ursächlicher Erklärungen von Sexualdelikten gegeben. Die Übersicht ist auf solche Ansätze begrenzt, die sexuelle Gewalt gegen erwachsene Personen zum Gegenstand haben. Die Darstellung von Risikofaktoren, also von Merkmalen und Eigenschaften, die zwar mit sexuellen Gewalthandlungen gemeinsam auftreten, diese aber noch nicht erklären, wird in Abschnitt 5 vorgenommen.
Aufgrund der Fülle von Ansätzen zur Erklärung sexueller Gewalt erhebt die folgende Darstellung nicht den Anspruch, umfassend zu sein. Auch die gewählte Art der Systematisierung erhebt keinen Anspruch auf Absolutheit.
3.1Evolutionstheoretische und biologische Ansätze
Aus Sicht der Evolutionstheorie, die „Vergewaltigung [als] ein Relikt unserer unzivilisierten Vorfahren“77 sieht, ist es ein Drang männlicher Lebewesen, sich so oft wie möglich zu reproduzieren, um das Fortbestehen des eigenen Erbgutes sicherzustellen. Um diese Chance möglichst zu erhöhen, sei es aus männlicher Sicht erstrebenswert, möglichst viele Nachkommen zu zeugen. Frauen, die naturgemäß weniger Nachkommen haben können als Männer, legen dagegen bei der Fortpflanzung größeren Wert auf die Auswahl adäquater Partner. Durch diese widerstreitenden Interessen kann es den evolutionstheoretischen Ansätzen zufolge zu einer Mangelsituation für die Männer und in der Folge zu erzwungenen sexuellen Handlungen an Frauen kommen.78 In der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion sind derartige Ansätze allerdings in den Hintergrund getreten.
Daneben existieren biologische Erklärungsansätze, welche die Ausübung (sexueller) Gewalt auf biologische bzw. körperliche Merkmale zurückführen. Derartige biologische Ursachen sexueller Übergriffe können beispielsweise ein erhöhter Testosteronspiegel oder Probleme im System der Neurotransmitter sein.79 Darüber hinaus werden in jüngster Zeit auch verstärkt genetische Faktoren sowie Aspekte der Gehirnentwicklung und Neurowissenschaften im Bereich der biologischen Theorien diskutiert.80 Nachweise kausaler, d.h. ursächlicher Zusammenhänge biologischer Faktoren und der Ausübung sexueller Gewalt sind allerdings, wie für alle Kriminalitätsphänomene, schwer zu erbringen und bislang wenig erhärtet bzw. Gegenstand aktueller Forschungsbemühungen.
3.2Psychologische Erklärungsansätze
Insgesamt sind bei den Erklärungen von Sexualdelinquenz psychologische bzw. psychiatrische Ansätze deutlich in der Überzahl. Regelmäßig wird zur Erklärung sexueller Gewalt auf Zusammenhänge mit Persönlichkeitseigenschaften81 sowie mit einer allgemeinen Dissozialität oder „Krankhaftigkeit“ der Täter hingewiesen, beispielsweise in Form von Persönlichkeitsstörungen oder Psychopathie.82 Aufgrund der Vielschichtigkeit der in der Literatur angeführten möglichen psychologischen und psychiatrischen Hintergründe83 wird im Folgenden lediglich eine