Weltweit sicher unterwegs. Kundri Böhmer-Bauer

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Weltweit sicher unterwegs - Kundri Böhmer-Bauer

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wenn Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Bezieht sich diese Warnung nicht auf ein komplettes Land, sondern auf eine oder mehrere Regionen des Landes, werden Teilreisewarnung ausgeschrieben. Deutschen, die in einem betroffenen Land oder einer betroffenen Region leben, wird die Ausreise nahegelegt. Eine Reisewarnung ersetzt den Sicherheitshinweis.

      Experten im Auswärtigen Amt und bei den deutschen Auslandsvertretungen erstellen diese Warnungen. Eine Reisewarnung ist jedoch „nur“ eine Warnung, kein Reiseverbot. Du erhältst keine Strafe, wenn du eine Reisewarnung ignorierst. Der Staat kann die Reisefreiheit seiner Bürger und Bürgerinnen nur einschränken, wenn dadurch die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet wird. Du musst also eigenverantwortlich entscheiden, ob du in ein Land reist oder nicht. Sollte dich der Staat allerdings aus einer Region, für die eine Reisewarnung besteht, herausholen oder befreien müssen, musst du eventuell die Kosten tragen. Außerdem solltest du vor der Reise abklären, ob dein Versicherungsschutz greift, oder der deiner Firma, wenn du dich in ein Land oder eine Region begibst, für die eine Reisewarnung besteht. Denn die Mehrzahl der Reiseversicherungen schließt den Versicherungsschutz für Ziele mit Reisewarnung aus. Trotzdem sind zwei Varianten zu unterscheiden:

      ■ Befindest du dich bereits im betroffenen Reiseland, wenn die Reisewarnung bekannt gegeben wird, endet der Versicherungsschutz erst 14 Tage nach dieser Bekanntgabe. Kannst du aus Gründen, die du nicht beeinflussen kannst, nicht sofort abreisen, bist du auch über diesen Zeitraum hinaus versichert.

      ■ Wenn du aber in eine Region reist, für die bereits zum Zeitpunkt deiner Ankunft eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht, bist du nicht versichert.

      Fazit: Entscheidend ist, ob eine Reisewarnung bereits bei Einreise besteht oder erst während des Aufenthalts ausgesprochen wird.

       Wenn es für Mitarbeiter*innen um die Frage geht, „… muss ich in dieses Land?“, hängt es davon ab, was im Arbeitsvertrag steht. Gibt es jedoch eine Reisewarnung, kann dich niemand zwingen, dein Leben aufs Spiel zu setzen. In dem Fall kannst du (und solltest du) den Arbeitseinsatz ablehnen. Falls du ein Adrenalin-Junkie bist – ich hatte einige in meinen Seminaren – der trotzdem reisen will, kläre mit der Firma ab, wie du versichert bist und wer dich herausholt, wenn etwas passieren sollte! Ich persönlich rate dir von der Reise ab.

       2. Merkmale von Krisenregionen

      Als Krisengebiete, Krisenherde oder Krisenregionen gelten Gegenden, in denen folgende Ereignisse ein schwer oder nicht mehr beherrschbares Ausmaß erreicht haben:

      ■ politische Konflikte

      ■ wirtschaftliche Konflikte

      ■ Umwelt- und Naturkatastrophen

      Manchmal werden auch ethnische Konflikte oder religiöse Konflikte aufgeführt. Sieht man bei diesen beiden Kategorien genauer hin, entpuppen sie sich meist ebenfalls als (macht-)politisch und/oder wirtschaftlich motiviert.

       2.1. Politische Konflikte

      Politische Konflikte können unterschiedlichste Gründe haben. Was dich hier interessieren sollte, sind weniger ihre Gründe als vielmehr ihre Auswirkungen auf Reisende. Es kann z. B. durch mangelhafte politische Strukturen zu Unruhen kommen, zu Waffengewalt oder zum Ausbruch von (Bürger-)Kriegen. Instabile Regierungen erhöhen die Wahrscheinlichkeit von Demonstrationen und Putschgefahr. Die Regierenden können oft weder die Bevölkerung noch Reisende schützen oder nur in sehr eingeschränktem Maß. Mit instabilen Regierungen einhergehen häufig Korruption, Polizeiherrschaft oder hohe Militärpräsenz, die für Reisende eine zusätzliche Herausforderung darstellen. In Ländern mit politischen Konflikten treffen wir oft zusätzlich auf radikale Gruppierungen, Piraterie und Terrorismus, also auf insgesamt eine hohe Gewaltbereitschaft.

       2.2. Wirtschaftliche Konflikte

      Wirtschaftliche Konflikte bestehen nicht nur zwischen Staaten, sondern auch zwischen einzelnen Landesregionen oder Bevölkerungsgruppen. Es kann bei diesen Konflikten um Rohstoffe, Wasser, bebaubares Land, Weideflächen oder ungleiche Behandlungen durch die Regierung gehen. Kennzeichen solcher Regionen sind meist große soziale Unterschiede gepaart mit Arbeitslosigkeit, Überbevölkerung, schlechtem Bildungssystem, Hunger und Armut. Diese Gegebenheiten führen zu einer angespannten Atmosphäre innerhalb der betroffenen Bevölkerungsgruppen und können sich zum Pulverfass entwickeln. Wo sich Menschen nicht ernähren können, flüchten sich manche in die Kriminalität, was dich als Reisenden unmittelbar betreffen kann.

       2.3. Umwelt- und Naturkatastrophen

      Umwelt- und Naturkatastrophen tragen die unterschiedlichsten Gesichter. Sie reichen von Dauerregen und dadurch verursachte Erdrutsche oder Überschwemmungen bis zu Erdbeben, Tsunamis, Vulkanausbrüchen, Dürren, z. B. verursacht durch Klimawandel oder Heuschrecken. Sie umfassen auch atomar verseuchte Gegenden. Diese Katastrophen können sehr plötzlich auftreten und trotz weltweiter Sicherheitssysteme sind sie nicht immer vorhersehbar.

      Wie wir uns auf Krisengebiete vorbereiten und welche Vorsichtsmaßnahmen wir in den Regionen treffen, ist Thema in Teil III des Buches.

       3. Auswärtiges Amt, Botschaften und Konsulate

      Weltweit gibt es mehr als 220 deutsche Auslandsvertretungen, wie Botschaften, Konsulate und Honorarkonsulate. Letztere werden von ehrenamtlich tätigen Honorarkonsuln geführt. Konsulate sind laut Gesetz verpflichtet, Hilfe zu leisten bzw. beratend zur Verfügung zu stehen. Allerdings sind Umfang und Form der Unterstützung durch internationales Recht und das Recht des Reiselandes eingeschränkt. Deutsche Staatsbürger*innen können im Notfall rund um die Uhr unter +49 30 18170 (Stand 03/2021) das Auswärtige Amt (AA) in Berlin anrufen. Aber auch in vielen Ländern sind die Notfallnummern rund um die Uhr besetzt, suche die entsprechende Nummer auf der Website des Auswärtigen Amtes und schreibe sie dir am besten schon vor deiner Abreise auf deinen Notfallzettel (siehe Seite 29). Für Österreicher*innen ist das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) zuständig; Schweizer*innen wenden sich an das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

       In Nigeria und Tansania habe ich gute Erfahrungen mit der Notfallnummer vor Ort gemacht und auch mit den Anrufbeantwortern. Sie wurden abgehört, ich wurde zurück gerufen, mir wurde geholfen.

       3.1. Botschaften und Konsulate

      Botschaften vertreten die Regierung ihres Landes, manchmal auch mehrerer Länder. Die Mitarbeiter*innen sind für politische Beziehungen zuständig. Sie übermitteln Nachrichten der Regierung und fördern Wirtschaftsbeziehungen zwischen Heimatland und Botschaftssitz.

      Anders Konsulate, sie vertreten einen Staat. Ihnen steht eine Konsul*in vor. Das Aufgabengebiet von Generalkonsulaten und Konsulaten umfasst im Unterschied zu Botschaften vor allem das Rechts- und Konsularwesen, Außenwirtschaftsförderung, kulturelle Zusammenarbeit und Öffentlichkeitsarbeit. Solltest du in einer Notsituation sein, wende dich an die Konsularabteilungen der Botschaften oder an Generalkonsulate und Konsulate, je nachdem was in nächster Nähe ist. Die Konsularbeamt*innen erfüllen zudem Aufgaben deutscher Gerichte, Notare und Kommunalbehörden. Sie helfen dir bei Pass- und Visumangelegenheiten und bei Aufenthaltsfragen.

      Zu unterscheiden sind die Berufs- von Honorarkonsul*innen. Berufskonsul*innen sind hohe

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