Weltweit sicher unterwegs. Kundri Böhmer-Bauer
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Honorarkonsul*innen werden ernannt, wenn die Einrichtung einer berufskonsularischen Vertretung zu aufwendig bzw. zu teuer wäre, oder, wenn der Amtsbezirk der zuständigen Auslandsvertretung sehr groß ist und wegen der Zahl der ansässigen oder durchreisenden Deutschen eine örtliche Anlaufstelle sinnvoll ist. Honorarkonsul*innen müssen keine deutschen Staatsbürger*innen sein. Es sind oft Leute mit langjähriger Berufserfahrung im Gastland. Sie haben vielfältige Kontakte, sind mit den örtlichen Verhältnissen vertraut und können deshalb fundierte Hilfe leisten. Sie müssen allerdings nicht permanent anwesend sein und dürfen nicht alle konsularischen Amtshandlungen ausüben. Visumangelegenheiten oder die Beglaubigung von Urkunden liegen nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich, es gibt aber Ausnahmen.
Diese Hilfen bieten Konsulate an:
■ Hilfe bei Passverlust
■ Information bei Geldverlust
■ Unterstützung bei Gewaltverbrechen
■ Betreuung bei Verhaftung
■ Unterstützung in Krisensituationen und bei Evakuierung
■ Unterstützung im Vermissten- und Todesfall
Für folgende Aktionen sind Konsulate nicht zuständig:
■ Ausstellung von Führerscheinersatzpapieren
■ Anwaltliche oder gerichtliche Vertretung
■ Eingriffe in laufende Gerichtsverfahren oder Erteilung von Weisungen an lokale Behörden
■ Begleichung offener Hotel- oder Krankenhausrechnungen und Bußgelder
■ Finanzierung der Fortsetzung der Reise
■ Übernahme der Kosten von Such- und Rettungsaktion und Auslegen von Überführungskosten bei Todesfällen
■ Tätigkeiten von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken
Achte darauf, dass relevante Punkte über die Firmenversicherung abgedeckt sind. Manche Weltreisende schließen noch zusätzlich eine private Reiseversicherung ab.
In bestimmten Ländern kannst du auch konsularische Hilfe bei Vertretungen anderer EU-Staaten suchen. Durch die Unionsbürgerschaft haben alle EU-Bürger Anspruch auf konsularischen Schutz jedes anderen Mitgliedstaates (Art. 23 des Vertrags zur Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV), falls es im jeweiligen Land keine deutsche Vertretung gibt. Das gilt für akute Notlagen, wie Hilfe bei Todesfällen, schweren Unfällen oder Erkrankungen, Festnahmen oder Haft sowie Gewaltverbrechen. Es kann sein, dass man an eine andere Auslandsvertretung weiterverwiesen wird, je nach Absprachen, wer für die konsularische Betreuung von Deutschen zuständig ist.
3.1.1. Passverlust
Deinen Reisepass brauchst du, um im Hotel einzuchecken, dich bei Polizeikontrollen auszuweisen und für die Ausreise und Rückreise nach Hause. Botschaften, Generalkonsulate, Konsulate und in Ausnahmefällen Honorarkonsulate können einen „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ ausstellen. Mit einer vorhandenen Passkopie geht das deutlich schneller.
Prinzipiell ist auch die Ausstellung eines befristeten vorläufigen Passes möglich. Die dauert jedoch länger als der erwähnte Passersatz, weil die Heimatbehörde kontaktiert werden muss.
Wenn dein Pass weg ist, warum auch immer, rufe bei der zuständigen Auslandsvertretung an, mache einen Termin aus und frage, was du zum Termin für die Ausstellung des Ersatzdokumentes mitbringen musst. Normalerweise brauchst du:
■ Polizeiprotokoll, in dem der Verlust dokumentiert ist
■ zwei aktuelle Passfotos (Checkliste Gepäck siehe Seite 167)
■ ein Antragsformular
■ Verlustanzeige
■ Nachweis deiner Identität durch Personalausweis oder die erwähnte Passkopie
3.1.2. Geldverlust
Konsulate verleihen kein Geld und übernehmen weder deine Rechnungen für ärztliche Behandlung oder Krankenhausaufenthalt, noch die Kosten für eine Weiterreise. Sie helfen, indem sie dich bei Geldverlust über Möglichkeiten schnellen Geldtransfers informieren und sie unterstützen dich, Verwandte oder Freunde zu kontaktieren.
3.1.3. Gewaltverbrechen
Wenn du Opfer von einem Gewaltverbrechen wirst, vermitteln dir die Auslandsvertretungen ärztlichen Beistand und Rechtsberatung. Dazu gehört die Information, wie du bei der Anzeige des Verbrechens vorgehen kannst und welche Behörde in Deutschland für die Opferentschädigung zuständig ist. Denn Deutsche, die während eines vorübergehenden Aufenthalts Opfer einer Gewalttat geworden sind, haben Anspruch auf Entschädigung, wenn ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist, für den weder der ausländische Staat eine Entschädigung zahlt, noch eine Versicherung einspringt. Zudem darf die Gewalttat nicht leichtfertig herbeigeführt oder provoziert worden sein. Das wäre bereits der Fall, wenn du eine Reisewarnung ignorierst!
3.1.4. Verhaftung
Wenn du verhaftet wirst, sind die Behörden des Reiselandes auf deinen Wunsch hin verpflichtet, sofort die deutsche Auslandsvertretung zu unterrichten. Sollte der örtliche Beamte nicht Bescheid wissen oder sich unwissend stellen, weise ihn auf die Wiener Konvention (Vienna Convention) hin oder verlange seinen Vorgesetzten zu sprechen.
Konsularbeamt*innen haben die Erlaubnis, dich während der Haft zu besuchen und bei der Vermittlung seriöser lokaler Anwält*innen sowie Dolmetscher*innen zu helfen. Sie prüfen auch, ob die Verhaftung legal war und ob Behandlung, Verpflegung und gesundheitliche Betreuung den Vorschriften entsprechen. Sie können deine Angehörigen informieren und Geldüberweisungen an dich weiterleiten. Auf Strafverfahren kann das Team der Auslandsvertretung aber keinen Einfluss nehmen, es zählt Landesrecht.
Solltest du neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit des Reiselandes besitzen, ist konsularische Hilfe, wenn überhaupt, nur eingeschränkt möglich.
3.1.5. Krisensituationen und Evakuierung
Im Fall von Unruhen, Revolution, Krieg oder bei Naturkatastrophen, wie Vulkanausbruch, Erdbeben oder Tsunami, setze dich schnellstmöglich mit der nächsten Auslandsvertretung in Verbindung. Nenne deinen Aufenthaltsort und befolgen die Hinweise, die man dir gibt. Wenn nötig, wirst du evakuiert. Die Kosten dafür sind in der Regel von dir bzw. von der Firma zu tragen.
3.1.6. Vermisst
Konsularbeamte