Grundlagen des NPL-Geschäftes. Группа авторов

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ist das Kreditvolumen in Deutschland dennoch ansteigend. So sind die Kredite an Unternehmen und Selbständige mit Zuwachsraten von 0,78% in 2013 auf 4,16% in 2017 (Privatkredite ähnlich) kontinuierlich gewachsen.[36] Im Gegenzug zeigen die Deutschen, v.a. aufgrund der bis zuletzt sehr guten wirtschaftlichen Lage des Landes, eine gute Zahlungsmoral, die sich bei Ratenkrediten bspw. in einer Rückzahlquote von 97,9% in 2018 widerspiegelt.[37] Das gesteigerte (Privat-)Kreditvolumen hat dadurch nicht zu einer höheren NPL-Quote geführt.

       Zum einen sorgen staatliche Unterstützungsprogramme, allen voran das bis Ende 2021 ausgezahlte Kurzarbeitergeld, dafür, dass die Corona-bedingte Wirtschaftskrise nur abgeschwächt auf die Verbraucher durchschlägt. Dies zeigt sich in einer im Jahre 2020 vergleichsweise moderat gestiegenen Arbeitslosenquote (ca. 20%iger Anstieg ggü. 2019 auf 6% im Oktober 2020). Viele Unternehmen, deren Geschäftsmodell unter der Corona-Krise leidet und deren größte Aufwandsposition Personalkosten sind, dürften sich durch diese Maßnahme wirtschaftlich über Wasser halten.

       Zum anderen hat die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis Ende April 2021[42] dafür gesorgt, dass weit weniger Insolvenzen beantragt worden sind als in einem normalen Marktumfeld.[43] Für zahlungsunfähige Unternehmen gilt diese Regelung nicht, jedoch wird diese Maßnahme flankiert von der Zahlung von Kurzarbeitergeld, was wiederum für einen Aufschub der Zahlungsunfähigkeit bei vielen Unternehmen sorgt.

       Die niedrige Zahl an Insolvenzanträgen ist auch im Bereich der Verbraucher spürbar. Die seitens der Bundesregierung früher als ursprünglich geplant verabschiedete und nahezu ohne Übergangsfrist rückwirkend zum 01.10.2020 eingetretene dreijährige Frist zur Erlangung der Restschuldbefreiung (ohne die Erfüllung von Voraussetzungen) hat dazu geführt, dass Insolvenzanträge aufgeschoben wurden, um diese Regelung als Entschuldungsinstrument nutzen zu können.

       Des Weiteren haben viele Institute in den zurückliegenden, wirtschaftlich erfolgreichen Jahren Reserven aufgebaut, von denen sie jetzt zehren. Diese dürften allerdings in den Folgejahren aufgebraucht oder zumindest empfindlich geschmälert worden sein, so dass in den Risikoabteilungen auch mit einem deutlich steigenden Transaktionsgeschäft gerechnet wird.[44] Dies dürfte sich insbesondere in den Jahren 2021 und 2022 zeigen.

       Weiterentwicklung der Sekundärmärkte für notleidende Aktiva: Hiermit der wird der Kommissionsvorschlag über Kreditdienstleister und Kreditkäufer aus dem Jahr 2018 wieder aufgegriffen und erweitert.[49] Kernelemente dieser Richtlinie sind:Erweiterter Konsumentenschutz mit Informationspflichten und Vorschriften zum Umgang mit Schuldnern.Niedrigere Markteintrittsbarrieren für Investoren und Servicer zur Förderung des Wettbewerbsumfelds und Passporting, das die Arbeit in anderen EU-Mitgliedstaaten erlaubt, wenn in einem Mitgliedstaat die Zulassung erteilt worden ist.Einführung von verbindlichen Data Templates zum Datenaustausch zwischen Verkäufer und Käufer.

       Erweiterte Möglichkeiten zur außergerichtlichen Realisierung von Kreditsicherheiten (speziell Immobilien).

       Reform der EU-Vorschriften zu Unternehmensinsolvenzen und Schuldenbeitreibung: Der Fokus liegt hier auf der Harmonisierung des Insolvenzrechts und der Schaffung einheitlicher Verfahrensweisen. Die Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie in die nationalen Rechtsvorschriften ist ein erster Schritt.

       Schaffung einer zentralen elektronischen Datenplattform auf EU-Ebene. Eine solche Plattform würde als Datenregister für den Handel mit notleidenden Krediten fungieren, einen besseren Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten (Kreditverkäufern, Kreditkäufern, Kreditdienstleistern, Vermögensverwaltungsgesellschaften und privaten NPL-Handelsplattformen) ermöglichen und so einen effizienten Umgang mit notleidenden Krediten sicherstellen.[50]

       Förderung von Einrichtung und EU-weiter Zusammenarbeit nationaler Vermögensverwaltungsgesellschaften: Die EU plant Errichtung eines EU-Netzwerks aus nationalen Vermögensverwaltungsgesellschaften (Asset Management Companies (AMCs)). Diese AMCs könnten in größerem Umfang notleidende

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