Stahlbau-Kalender 2021. Ulrike Kuhlmann

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Stahlbau-Kalender 2021 - Ulrike Kuhlmann

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      (4) Bezüglich der Exzentrizität von einseitigen nicht durchgeschweißten Stumpfnähten siehe 4.12.

      (1) Lochschweißungen können verwendet werden, um :

       – Schub zu übertragen,

       – Beulen oder das Klaffen von überlappten Teilen zu verhindern, und

       – Komponenten von mehrteiligen Bauteilen zu verbinden.

      Sie sollten jedoch nicht in zugbeanspruchten Verbindungen verwendet werden.

      (2) Für eine Lochschweißung sollte der Durchmesser eines Kreisloches oder die Breite eines Langloches mindestens 8 mm größer sein als die Blechdicke.

      (3) Die Enden von Langlöchern sollten entweder halbkreisförmig sein, oder es sollten ausgerundete Ecken mit einem Radius vorgesehen werden, der mindestens der Blechdicke entspricht, außer wenn die Langlöcher über den Rand des betreffenden Teiles hinausgehen.

      (4) Die Dicke einer Lochschweißung sollte bei Blechdicken bis zu 16 mm der Blechdicke entsprechen. Bei Blechdicken über 16 mm sollte die Dicke der Lochschweißung mindestens der Hälfte der Blechdicke entsprechen, jedoch nicht kleiner als 16 mm sein.

      (5) Die Abstände der Mittelpunkte von Lochschweißungen sollten die Grenzwerte zur Vermeidung lokalen Beulens nicht überschreiten, siehe Tabelle 3.3.

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      Bild 4.2. Wirksame Nahtdicke von Hohlkehlnähten an Vollquerschnitten

      (1) Wird mit Futterblechen geschweißt, so sollte das Futterblech bündig zum Rand des zu verschweißenden Bauteils angepasst werden.

      (2) Liegt zwischen zwei zu verschweißenden Bauteilen ein Futterblech mit einer kleineren Dicke als der zur Übertragung der Kraft erforderlichen Schenkellänge der Schweißnaht, so ist in der Regel die erforderliche Schenkellänge der Schweißnaht um den Betrag der Futterblechdicke zu vergrößern.

      (3) Liegt zwischen zwei zu verschweißenden Bauteilen ein Futterblech mit einer gleichgroßen oder größeren Dicke als der zur Übertragung der Kraft erforderlichen Schenkellänge der Schweißnaht, sollten die Bauteile jeweils mit dem Futterblech mit einer separaten Schweißnaht verbunden werden, die zur Übertragung der Kräfte ausreicht.

      4.5.1 Schweißnahtlänge

      (1) Als wirksame Länge ℓeff einer Kehlnaht ist die Gesamtlänge mit voller Nahtdicke anzusetzen. Diese kann als die tatsächliche Länge der Schweißnaht abzüglich des zweifachen Betrages der wirksamen Kehlnahtdicke a angesetzt werden. Ist die Kehlnaht über die gesamte Länge einschließlich der Nahtenden voll ausgeführt, braucht keine Abminderung der wirksamen Länge um die Nahtenden durchgeführt werden.

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      Bild 4.3. Kehlnahtdicke

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      Bild 4.4. Kehlnahtdicke bei tiefem Einbrand

      (2) Die wirksame Nahtdicke einer Kehlnaht sollte mindestens 3 mm betragen.

      NCI DIN EN 1993-1-8/NA

       zu 4.5.2 Grenzwert für Kehlnahtdicken

      Bei Flacherzeugnissen und offenen Profilen mit Querschnittsteilen t ≥ 3 mm muss folgender Grenzwert für die Schweißnahtdicke a von Kehlnähten zusätzlich eingehalten werden :

      mit a und t in mm.

      Anmerkung : Der Richtwert nach Bedingung (NA.1) vermeidet ein Missverhältnis von Nahtquerschnitt und verbundenen Querschnittsteilen, siehe auch [1] und [4].

       Zu 4.5.1 und 4.5.2

      Die in DIN EN 1993-1-8 geforderten Mindestlängen von Kehlnähten entsprechen den aus DIN 18800-1, Element (820) bekannten Regeln. Blechdickenabhängige Nahtdickenempfehlungen sind in DIN EN 1993-1-8 nicht direkt aufgenommen worden. Für Kehlnähte gilt aber entsprechend Gleichung (NA.1) des Nationalen Anhangs die aus Element (519) der DIN 18800-1 bekannte Mindestnahtdicke. Als untere Grenze fordert DIN EN 1993-1-8 für Kehlnähte a ≥ 3 mm und liegt damit etwas über den Vorgaben der DIN 18800-1.

       Zu 4.5.2(3) und Bild 4.4

      Wenn die Kehlnaht mit einem automatischen Unter-Pulver-Schweißverfahren hergestellt wird, darf im Allgemeinen unter Bezugnahme auf den DIN-Fachbericht 103 [K16], Absatz II-6.6.5.2(4) ohne eine Verfahrensprüfung die rechnerische Nahtdicke a um 20 % oder 2 mm vergrößert werden. Maßgebend ist der kleinere der beiden Werte.

      Bei Eisenbahnbrücken wird eine Verfahrensprüfung gefordert, wenn die vergrößerten Nahtdicke bei der Ermittlung der Beanspruchbarkeit angesetzt werden soll.

       Zu NCI zu 4.5.2 Grenzwert

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