Stahlbau-Kalender 2021. Ulrike Kuhlmann
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(4) Schweißanschlüsse sind in der Regel so zu konstruieren, dass sie ein ausreichendes Verformungsvermögen aufweisen. Allerdings sollte die Duktilität von Schweißnähten nicht von vornherein in Ansatz gebracht werden.
(5) Wenn sich in den Anschlüssen plastische Gelenke bilden können, sind in der Regel die Schweißnähte so zu bemessen, dass sie mindestens dieselbe Tragfähigkeit aufweisen wie das schwächste angeschlossene Bauteil.
(6) Wenn in Anschlüssen auf Grund von Gelenkrotationen plastische Rotationskapazität gefordert wird, sind die Schweißnähte für eine Tragfähigkeit auszulegen, mit der ein Bruch der Nähte vor dem Fließen des angrenzenden Bauteils verhindert wird.
(7) Bei der Ermittlung der Tragfähigkeit unterbrochen geschweißter Schweißnähte unter Verwendung der Gesamtlänge ℓtot, ist die Scherkraft für die Schweißnaht je Längeneinheit Fw,Ed mit dem Beiwert (e + ℓ)/ℓ zu vergrößern, siehe Bild 4.7.
Zu 4.7.3(1)
Im Hinblick auf die Ermüdungsfestigkeit darf ein wirksam durchgeschweißter T-Stoß nach Bild 4.6 nicht wie eine durchgeschweißte Stumpfnaht behandelt werden. Hier ist nach DIN EN 1993-1-9, Tabelle 8.5 der Kerbfall 36 anzusetzen.
Bild 4.7. Berechnung der Scherkräfte auf unterbrochen geschweißte Schweißnähte
4.10 Steifenlose Anschlüsse an Flansche
(1) Wird ein Blech (oder Trägerflansch) quer an den Flansch eines I-, H- oder anderen Querschnitts ohne Steifen angeschweißt, siehe Bild 4.8, und ist die Anforderung in 4.10(3) erfüllt, so ist in der Regel für die einwirkende Kraft senkrecht zu dem Flansch der folgende Nachweis zu führen :
– für Stege von I- oder H-Querschnitten, nach 6.2.6.2 oder nach 6.2.6.3;
– für das Querblech von RHP-Trägern, nach Tabelle 7.13;
– für Flansche nach Gleichung (6.20) in 6.2.6.4.3(1), wobei die einwirkende Kraft über eine wirksame Breite beff, nach 4.10(2) oder 4.10(4) verteilt, angenommen werden darf.
(2) Bei einem unausgesteiften I- oder H-Querschnitt ist in der Regel die wirksame Breite beff wie folgt zu ermitteln :
(4.6a)
Dabei gilt
(4.6b)
Dabei ist
f y,f | die Streckgrenze des Flansches des I- oder H-Querschnitts; |
f y,p | die Streckgrenze des angeschweißten Blechs. |
Die Abmessung s sollte wie folgt bestimmt werden :
– für gewalzte I- oder H-Querschnitte :(4.6c)
– für geschweißte I- oder H-Querschnitte :(4.6d)
(3) Bei einem unausgesteiften I- oder H-Querschnitt sollte die wirksame Breite beff folgende Bedingung erfüllen :
(4.7)
Dabei ist
f u,p | die Zugfestigkeit des angeschweißten Blechs; |
b p | die Breite des angeschweißten Blechs. |
Wird die Bedingung (4.7) nicht erfüllt, ist der Anschluss auszusteifen.
(4) Bei anderen Querschnitten, z. B. Kasten- oder U- Querschnitte, bei denen die Breite des angeschweißten Blechs der Breite des Flansches entspricht, ist in der Regel die wirksame Breite beff wie folgt zu ermitteln :
(4.8)
Anmerkung : Für Hohlprofile siehe Tabelle 7.13.
(5) In jedem Fall, auch für beff ≤ bp, sind die Schweißnähte des an den Flansch angeschlossenen Blechs so zu bemessen, dass sie die Kraft bp tp fy,p/γM0, die der Fließbeanspruchbarkeit des Blechs bei Annahme gleichmäßiger Spannungsverteilung entspricht, übertragen können.
4.11 Lange Anschlüsse
(1) Bei überlappten Stößen ist in der Regel die Tragfähigkeit einer Kehlnaht mit einem Abminderungsbeiwert βLw abzumindern, um die Auswirkungen ungleichmäßiger Spannungsverteilungen über die Länge zu berücksichtigen.
(2) Die Regelungen in 4.11 gelten nicht, wenn die Spannungsverteilung in der Schweißnaht durch die Spannungsverteilung im angrenzenden Grundmaterial erzeugt wird, wie z. B. im Fall einer Halsnaht zwischen Flansch und Stegblech eines Blechträgers.
(3) Bei überlappten Stößen, die länger als 150a sind, ist der Abminderungsbeiwert βLw, hier als βLw,1 bezeichnet, wie folgt anzunehmen :
Bild 4.8. Wirksame Breite bei steifenlosen T-Stößen
(4.9)
Dabei ist
L j | die Gesamtlänge der Überlappung in Richtung der Kraftübertragung. |
(4) Bei Kehlnähten, die Quersteifen in Blechträgern anschließen und länger als 1,7 m sind, darf der Abminderungsbeiwert βLw, hier als βLw,2 bezeichnet,