Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Группа авторов

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Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Группа авторов Schriften zur Didaktik der Sozialwissenschaften in Theorie und Unterrichtspraxis

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Praxis historisch-politischer Bildung und Erziehung in der Schule“ an alle Lehrkräfte zu denken.

      Aufbau dieses Buches

      Der Band ist als Einheit zu verstehen. Da sich immer fachliche und fachdidaktische Perspektiven ergänzen, wurde auf eine nicht angemessene Untergliederung verzichtet. Dennoch ist der Aufbau nicht beliebig. Auf grundlegende fachliche Beiträge zur historischen Dimension der Thematik (Goll) und zu den [13] Verfassungswerten des Grundgesetzes (Detjen) folgen evidenzbasierte Beiträge zum Wissen von jungen Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen (Hahn-Laudenberg) und von Studierenden der TU Dortmund (Gronostay/ Minkau) über das Grundgesetz und politische Strukturprinzipien der Bundesrepublik Deutschland. Grundlegende fachdidaktische Überlegungen zum postulierten Stellenwert und zur tatsächlichen Präsenz von Verfassung und Verfassungsrecht für und in Schule und Lehrerbildung (Goll) leiten über zu konzeptionellen und methodischen Fragen im Zusammenhang mit der Mappe „Grundgesetz für Einsteiger“ der Bundeszentrale für politische Bildung (Krüger/Goll).

      Der Band beginnt mit dem grundlegenden Beitrag von Thomas Goll „Berlin ist nicht Weimar“. Der Autor erörtert die Bedeutung der Verfassungen in beiden deutschen Demokratien, indem er zunächst die politischen Lagen von damals und heute vergleichend gegenüberstellt. Darauf folgend wird der Stellenwert der Verfassung in Hinsicht auf die politischen Konstellationen und die politische Kultur der Weimarer Republik und der Bundesrepublik reflektiert. Die daraus erwachsenden Folgerungen werden anschließend einer politikdidaktischen Reflexion unterzogen, um die Relevanz der Überlegungen für die politische Bildung begründen zu können.

      Die folgende Abhandlung von Joachim Detjen gibt einen Überblick über 14 maßgebliche Verfassungswerte des Grundgesetzes. Zunächst wird grundlegend das Verhältnis von Verfassung und Werteordnungen erörtert. Dem folgt die Identifikation der Verfassungswerte, die der politischen Ordnung des Grundgesetzes Legitimität verschaffen und damit dessen Fundament bilden. Aufgrund seines überragenden Stellenwertes wird der Wert der Menschenwürde besonders erörtert. Anschließend werden die staatlichen Ordnungswerte des Grundgesetzes, die den Charakter der in Deutschland ausgeübten staatlichen Herrschaft prägen, vorgestellt. Der Text schließt mit der Bedeutung des Erörterten für die politische Bildung.

      Grundlegend ist auch der folgende Beitrag von Katrin Hahn-Laudenberg „Politisches Wissen von Schüler*innen über Grundrechte und das parlamentarische Regierungssystem. Herausforderungen für die schulische Auseinandersetzung mit zentralen Inhalten des Grundgesetzes“. Er präsentiert empirische Erkenntnisse zum konzeptuellen politischen Wissen bei Schülerinnen und Schülern über zwei zentrale Aspekte der politische Ordnung Deutschlands. Nach einer knappen Vorstellung der dabei berücksichtigten Studien werden zunächst herkunftsbedingte Disparitäten im politischen Wissen betrachtet, um im Anschluss die beiden genannten Aspekte genauer in den Blick zu nehmen.

      Dorothee Gronostay und Benjamin Minkau stellen in ihrem gemeinsamen Beitrag die Ergebnisse einer Gelegenheitsumfrage im Rahmen des Verfassungstags vor und verdeutlichen die hohe Bedeutung des Wissens zum Grundgesetz [14] für das historische und demokratische Verständnis der Bundesrepublik. Als Testinstrument wurde ein Fragebogen zur Erhebung konzeptuellen Wissens zum deutschen Grundgesetz entwickelt. Die empirischen Befunde bieten überraschende Erkenntnisse zum Wissen zu fundamentalen Grundprinzipien des Grundgesetzes im Allgemeinen und insbesondere zum Wissen von Lehramtsstudierenden.

      Der Beitrag von Thomas Goll „Rechtsstaat als Thema von Schule und Lehrerbildung“ geht von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.

      Im abschließenden Beitrag von Thomas Krüger und Thomas Goll „70 Jahre Grundgesetz – Von der Bedeutung des Grundgesetzes als Stoff für die politische Bildung und zur Arbeitsmappe ‚Das Grundgesetz für Einsteiger‘“ formuliert und erörtert zunächst der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung drei zentrale Thesen zur Bedeutung des Grundgesetzes für die politische Bildung, bevor Thomas Goll Konzeption und fachdidaktische Grundsätze der Mappe „Grundgesetz für Einsteiger“ vorstellt und anhand eines konkreten Beispiels erläutert.

      Anmerkung: Die sprachliche Markierung des Genderaspekts wurde den Mitwirkenden aus prinzipiellen Gründen freigestellt. Daher sind Differenzen im Sprachgebrauch möglich und zugleich Anlass, diesen im Lichte des Verfassungsrechtes zu reflektieren.

      Literatur

      Goll, Thomas (2017): Rechtliches Lernen. In: Lange, Dirk / Reinhardt, Volker (Hrsg.): Basiswissen Politische Bildung, Band 1: Konzeptionen, Strategien und Inhaltsfelder Politischer Bildung. Baltmannsweiler: Schneider Verlag Hohengehren, S. 587–596. Poscher, Ralf (1999): Verfassungsfeiern in verfassungsfeindlicher Zeit. In:

      Ders. (Hrsg.): Der Verfassungstag. Reden deutscher Gelehrter zur Feier der Weimarer Reichsverfassung. Baden-Baden: Nomos, S. 11–50.

      [15] Berlin ist nicht Weimar – Deutsche Verfassungen und politische Konstellationen

      Thomas Goll

      „Berlin ist nicht Weimar“ (Stürmer 2018) – so kann man in Anlehnung an das oft zitierte Buch „Bonn ist nicht Weimar“ des Schweizer Journalisten Fritz René Allemann (1956) formulieren und man konnte jahrzehntelang gute Gründe dafür finden: die Stabilität des sich um zwei Volksparteien gruppierenden Parteiensystems, die Einbindung der Bundesrepublik in das westliche Sicherheitssystem und die Europäische Integration, die Sicherheitsarchitektur des Grundgesetzes und die boomende Wirtschaft. Dennoch sind „Weimarer Verhältnisse“ (vgl. Wirsching et al. 2018) zum Menetekel der deutschen Gegenwart 30 Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands geworden. Anders ausgedrückt: Ist das Weimar von 1929/30 eine Blaupause für das Berlin von 2019/20?

      Der Beitrag geht dieser Frage in Hinsicht auf den Stellenwert und die Bedeutung der Verfassungen in beiden deutschen Demokratien in mehreren Schritten nach. Zunächst erfolgt ein Vergleich der politischen Lagen von damals und heute. In einem zweiten Schritt wird der Stellenwert der Verfassung in Bezug auf die politischen Konstellationen und die politische Kultur der Weimarer Republik und der Bundesrepublik reflektiert. Daraus erwachsende Folgerungen werden anschließend einer politikdidaktischen Reflexion unterzogen, um die Relevanz der Überlegungen für die politische Bildung begründen zu können.

      1. Politische Lagen – Deutschland 1930 und 2019

      Die politische Lage in der Weimarer Republik des Jahres 1930 stand im Zeichen der sich seit Oktober 1929 (Beginn der Weltwirtschaftskrise) verschlechternden Wirtschaftslage, das Deutsche Reich „rutschte in eine Dauerkrise“ (Bohr 2017: 212). Daran scheiterte am 27. März 1930 die große Koalition aus SPD, Zentrum, DVP und DDP (1928–1930) (vgl. Hesse et al. 2015: 67ff.). Das Kabinett um Reichskanzler Hermann Müller (SPD) trat zurück. Schon am 29. März 1930 wurde Heinrich Brüning (Zentrum) zum Reichskanzler ernannt und damit der Weg in die Präsidialregierungen beschritten und das parlamentarische Regierungssystem „fortan Schritt für Schritt ausgehöhlt“ (Hengst 2017: 225).

      [16] Angesichts der Ergebnisse der Reichstagwahl vom 14. September 1930 (vgl. Kolb 1988: 258f.), deren Gewinner und damit zweitstärkste Kraft im Reichstag mit 18,3 % der abgegebenen Wählerstimmen (1928: 2,6 %) und einem Zuwachs auf 107 Mandate (1928: 12) die NSDAP

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