Vernehmungen. Heiko Artkämper

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Vernehmungen - Heiko Artkämper

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von Zeugenaussagen

       Bewertung von Aussagen

       Warnsignale bei Vernehmungen

       Ziele einer Vernehmung

       Personeller Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts

       Grundzüge der Kommunikation

       TALK-Modell

       Kommunikationsstufen und -probleme

       Grundregeln kompetenter Kommunikation

       Erscheinenspflichten von Zeugen und Beschuldigten

       Anwesenheitsrechte bei Vernehmungen

       Teilnahmerecht eines Rechtsanwalts an Vernehmungen des Mandanten

       Teilnahmerecht eines Rechtsanwalts an Vernehmungen Dritter

       Fragenkreise zum Kennenlernen des zu Vernehmenden

       Qualitätsstandards für optimale Übersetzungen

       Zulässigkeitsvoraussetzungen der Hypnose bei Zeugen

       Zulässigkeit der Hypnose beim Beschuldigten

       Ablauf einer Zeugenvernehmung

       Zeugenbelehrungen

       Sprachentwicklung

       Entwicklung des Gedächtnisses

       Entwicklung des Denkvermögens

       Entwicklung der Fähigkeit zu lügen

       Zusammenfassung der Belehrungsinhalte

       Tateröffnung

       Einlassungsverweigerungsrecht

       Recht zur Verteidigerkonsultation

       Beweisanregungsrecht

       Täter-Opfer-Ausgleich

       Aufgaben des Belehrenden

       Ablauf einer Beschuldigtenvernehmung

       Sprachunkundige Beschuldigte

       Verteidigungspflichtige Beschuldigte

       Ablauf eines einfach gelagerten Ermittlungsverfahrens

       Ablauf eines Ermittlungsverfahrens unter Beteiligung von SE-Kräften

       (Vorläufig) Festgenommene Beschuldigte

       Ausländische Beschuldigte

       Beispiel eines Anhörungsbogens

       Jugendliche Beschuldigte

       Besonderheiten bei der Vernehmung jugendlicher Beschuldigter

       Grenzen präventiver Gewinnabschöpfung

       Geeignetes Identifizierungsmaterial

       Ordnungsgemäße Dokumentation von Vernehmungen

       Schwere des Dienstvergehens und Folgen

       Rechtliche Bewertungen im Militäralltag

       Kognitive Prozesse und Aussageverhalten von Verdächtigen in der Befragungsinteraktion

       Erweiterte Darstellung der kognitiven und verbalen Prozesse von Verdächtigen in der Befragungsinteraktion

       1Vernehmungen im Kontext von menschlicher Erinnerung, Irrtum und Lüge

      1Vernehmungen sind Kommunikationsprozesse, deren Ziel es ist, möglichst umfassende Informationen über einen Sachverhalt zu gewinnen. Selbst bei optimaler Professionalität des Vernehmenden sind ihnen gewichtige Unsicherheitsfaktoren immanent: Die bewussten oder unbewussten Fehlleistungen des Faktors „Mensch“ und seiner Erinnerung.1

Praxistipp:
2 Die nachfolgenden Ausführungen zeigen weniger juristische Probleme auf, sondern beschäftigen sich mit naturwissenschaftlichen Fragestellungen.

      3Das menschliche Gehirn speichert Informationen nicht gebündelt und unveränderbar gesichert wie ein Computer ab; die Signalverwertung ist einerseits bedeutend komplexer, andererseits aber anfälliger gegen Umgestaltungen, Änderungen, Auffüllungen, Blockaden bis hin zu Löschungen. Informationen, also Reizungen der Sinnesorgane, gelangen in das sog. limbische System und werden von dort an unterschiedlichen Stellen kurz- oder langfristig gespeichert.

      4Wissen und Wahrgenommenes sind keine Computerdateien; es werden keine historischen Vorgänge und Wahrheiten gespeichert. Vielmehr bleiben Informationen nur für kurze Zeit – maximal zwei Minuten – in einer Art „Arbeitsspeicher“ und werden dann in einem „Zwischenspeicher“ – dem Hippocampus – abgelegt. Die hier angehäuften Tagesreste werden in der Nacht während des Schlafes weiter verarbeitet, indem das Gehirn diese neuen (Er-)Kenntnisse mit bereits vorhandenen Informationen assoziiert, also clustert.

       Beispiel:

      5Wer einen Vortrag hört, speichert die Veranstaltung nicht als Datei „Vortrag vom …“. Vielmehr werden interessante Informationen an unterschiedlichen Stellen gespeichert. Das Gesamtbild „Vortrag vom …“ kann nur durch Assoziationsketten – eine Auslösung durch sog. Trigger-Reize – hervorgerufen werden.

      6Diese Assoziationsketten sind von Person zu Person unterschiedlich und von einer persönlichen (emotionalen) Betroffenheit und gewissen Einmaligkeiten des Wahrgenommenen abhängig; sie funktionieren beispielsweise bei traumatisierten Zeugen nicht oder nicht vollständig.2

      7Zur Beurteilung der Qualität und Aussagekraft einer Äußerung bzw. Vernehmung ist es erforderlich,

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