Vernehmungen. Heiko Artkämper

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Vernehmungen - Heiko Artkämper

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ihre Verbote beachtet, ohne dass diese Wahrnehmungen dann eine Speicherung erfahren haben.

      Alltägliche Vorgänge und Routineangelegenheiten werden zwar wahrgenommen, aber gar nicht erst gespeichert.

       1.1.3Fehlerquellen bei der Speicherung

      24Hat eine Wahrnehmung ihre Repräsentation im Gedächtnis erhalten, muss diese codierte Information in das System des Gedächtnisses integriert, also gespeichert, werden. Auch hier kann es vorkommen, dass gar keine oder eine unzutreffende Speicherung erfolgt.

      25Zudem sind insbesondere die unterschiedlichen Speicherungszeiten zu berücksichtigen: Informationen im Kurzzeitgedächtnis sind zwar vorhanden, werden dann aber kurze Zeit später wieder gelöscht. Erfolgte allerdings eine Ablage im bzw. Überführung in das Langzeitgedächtnis, besteht die Möglichkeit einer Reproduktion noch nach Jahr(zehnt)en.

      26Auch bei einer zunächst stattfindenden Speicherung kann es während der Speicherungsphase zu ungewollten Umgestaltungen, Änderungen und Auffüllungen kommen. Nachträgliche Informationen, die vor der Vernehmung an die Person herangetragen werden, können hier ihre Einflüsse ausüben.

       Beispiel:

      27Warten mehrere Zeugen eines Bankraubes nicht getrennt, sondern gemeinsam auf ihre Vernehmung, so werden sie natürlich über das Geschehene – genauer gesagt das Wahrgenommene – sprechen. Es bildet sich so leicht eine „herrschende Meinung“ – etwa die Bekleidung eines der Täter betreffend –, die nur ein Zeuge so aufgenommen hat, die dann aber später von allen Zeugen als eigene Erinnerung wiedergegeben wird. Fälle, in denen hier völlig unzutreffende Beschreibungen erheblichen und sinnlosen Ermittlungsaufwand zur Folge haben, sind in der Praxis keine Seltenheit.

       1.1.4Fehlerquellen bei der Wiedergabe

      28Gespeicherte Informationen bedürfen – um für eine Vernehmung nutzbar gemacht werden zu können – des Abrufes und der Wiedergabe. Zunächst wird das latent vorhandene Wissen in das aktuelle Bewusstsein gerufen und damit dann abrufbar.

      29Die hierbei möglicherweise auftretenden Blockaden sind jedem aus dem Alltag bekannt: Namen, Ortsbezeichnungen oder Rufnummern „kennt“ man, kann sie aber gerade nicht benennen. Die Information ist vorhanden, aber aktuell nicht verfügbar. Gedächtnis und Bewusstsein sind momentan nicht identisch, wobei aber, teilweise durch Gedankenbrücken und/oder Stichworte, diese Information dann wie aus dem Nichts doch wieder verfügbar ist und wiedergegeben werden kann.9

      30Die eigentliche Wiedergabephase wird unmittelbar durch den Vernehmenden beeinflusst; hier ist er anwesend, und sein Verhalten kann positive oder negative Stimulationen bewirken. Sein Auftreten und seine Vorgehensweise haben Auswirkungen auf das Ergebnis, sodass an dieser Stelle insbesondere die strukturierten Vernehmungsmodelle10 ihre Auswirkungen tätigen: Der Zugang zu der zu vernehmenden Person, die Kontaktphase und insbesondere die Möglichkeit eines ungestörten durchgängigen Vortrages tragen hier zu positiven Ergebnissen bei.

      31Defizite in der Wiedergabephase können in Ausnahmefällen möglicherweise – sofern die Spielregeln eingehalten werden – im Rahmen einer Hypnose behoben werden.11

       1.2Personenbezogene Faktoren

      32Der wichtigste personenbezogene Faktor der Wahrnehmung und der Reproduktion ist die Emotion; starke emotionale Beteiligung an einem wahrgenommenen Ereignis steigert grundsätzlich die Fähigkeit zur Wahrnehmung, Speicherung und Wiedergabe, aber auch die Möglichkeit einer bewussten oder unbewussten Verfälschung.

       1.2.1Weitere subjektive Determinanten

      33Neben der Emotion und dem Interesse an der Wahrnehmung sind auf der personellen Ebene aber weitere subjektive Determinanten zu berücksichtigen:

      –Geschlecht und Alter,

      –Entwicklungs- und Gesundheitszustand,

      –Wahrnehmungsfähigkeit,

      –Wahrnehmungsmöglichkeit,

      –Sachkunde oder Sonderwissen, etwa aufgrund privater/beruflicher Vorbefassung,

      –Vorurteile,

      –Aussagemotivation.

       1.2.2Wahrnehmungsverzerrungen

      34Unbeschadet der gerade dargestellten Unzulänglichkeiten muss der Vernehmende sich die Möglichkeit und Problematik sogenannter Wahrnehmungsverzerrungen vergegenwärtigen: Sachverhalte werden häufig so wahrgenommen, wie man sie sehen will – und nicht, wie man sie tatsächlich gesehen hat. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen dieses Phänomen eindrucksvoll.

       Beispiele:

      35Kreise bzw. Ringe, die eine kleine Öffnung aufweisen, werden regelmäßig als geschlossen wahrgenommen und beschrieben.

      Je nach Vorgabe (und/oder vorangegangener Suggestion) wird ein und dieselbe Zeichnung entweder nur als alte oder nur als junge Frau gesehen, also erkannt (Kippbild).

      Sofern ein Referent als besonders kompetent und eloquent vorgestellt wird, bewerten die Zuhörer seinen Vortrag als durchweg äußerst positiv; eine andere Personengruppe, der der Vortragende negativ präsentiert wurde und die denselben Vortrag zeitgleich mithört, gelangt zu einer schlechten Beurteilung der Leistung des Referenten.

      36Diese Beispiele könnten beliebig fortgesetzt werden; sie sollen nur verdeutlichen, dass Wahrnehmungsverzerrungen unsere Wahrnehmungs- und Erinnerungsfähigkeit stärker beeinflussen, als es bei unreflektierter Betrachtung scheint; ihrer Existenz und ihrer unheilvollen Einflüsse auf eine Aussage muss sich der Vernehmende stets bewusst sein.

       1.2.3Alters- und Größenschätzungen

      37Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Ergebnisse eines empirischen Forschungsprojektes, das im Rahmen einer phänomenologischen Untersuchung zu allein handelnden Bankräubern die Zuverlässigkeit von Alters- und Größenschätzungen untersucht hat.12 In diesem – in besonderem Maße – praxisrelevanten Bereich treten eklatante Fehler auf, deren Existenz sich der polizeiliche Sachbearbeiter bewusst sein muss. Diese sind bei der Altersschätzung u. a. vom Maskierungsgrad des Täters, dessen Alter und vom sogenannten „own-age-effect“ geprägt: Menschen derselben Altersklasse können präziser eingeschätzt werden. Die Validität einer Größenschätzung hängt von der Größe des Täters und der Größendifferenz zum Zeugen – auch hier gibt es einen „own-size-effect“ – ab. Die Qualität

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