Das 1x1 der Baumkontrolle. Forum Verlag Herkert GmbH

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Das 1x1 der Baumkontrolle - Forum Verlag Herkert GmbH

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zusätzliche Maßnahmen aus Gründen des Artenschutzes mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt und umgesetzt werden.

      Haben sich gegenüber den Feststellungen bei der letzten Regelkontrolle deutliche Veränderungen des Baums selbst oder im Baumumfeld ergeben (z. B. erhebliche Zunahme von Schäden, deutliche Vitalitätsveränderung, Freistellung), oder beim Erreichen einer neuen Entwicklungsphase ist künftig eine Änderung des Regelkontrollintervalls erforderlich, um ggf. jetzt schneller entstehende Gefahren rechtzeitig zu erkennen.

      Die vorgenannten Handlungsmöglichkeiten werden nachfolgend ausführlich erläutert.

      Weiterführende Inaugenscheinnahmen {Inaugenscheinnahme, weiterführende}

      Die Regelkontrolle ist in den meisten Fällen ausreichend, um auch die Baumkrone bereits abschließend zu beurteilen und die ggf. erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit abzuleiten. In manchen Fällen lassen sich Symptome vom Boden aus nicht ausreichend genau bewerten – die Verkehrssicherheit des Baums ist unklar. In diesem Fall hat der Verantwortliche die Pflicht, den Baum (sofern er erhalten werden soll) eingehend fachmännisch zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen.

      Immer wird bei einer solchen eingehenden Baumuntersuchung zunächst der gesamte Baum von allen Seiten und an all seinen Teilen intensiv visuell untersucht.

      Gerade bei Auffälligkeiten am Stammkopf oder in der Krone umfasst die intensive visuelle Untersuchung auch die weiterführende Inaugenscheinnahme von Symptomen am oberen Stamm, in der Krone oder die nähere Untersuchung des Zustands von Kronensicherungen. In der Regel muss dazu der Baum bestiegen werden. Als Aufstiegsmöglichkeit kommen dabei z. B. Hubarbeitsbühnen, das Verfahren der Seilklettertechnik (Bild 3) oder auch eine Leiter infrage. Generell ist für die weiterführende Inaugenscheinnahme keine besondere zusätzliche Qualifikation notwendig, theoretisch kann dies der mit der Regelkontrolle beauftragte Baumkontrolleur zu einem späteren Zeitpunkt mithilfe von Aufstiegstechniken selbst erledigen.

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      Bild 3: Untersuchung von Kronenschäden von einer Hubarbeitsbühne aus (links); Dokumentation des Zustands einer Kronensicherung mithilfe der Seilklettertechnik (rechts) (Quelle: H. Weiß)

      Höhlungen an Starkästen oder im oberen Stamm können mit einfachen Hilfsmitteln vermessen und ggf. kann ihre Auswirkung auf die Bruchsicherheit mithilfe einfacher Modelle zur Windlastabschätzung bewertet werden (Bild 4).

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      Bild 4: Messen der radialen Tiefe einer Höhlung und des Stämmlingsdurchmessers an dieser Stelle zum Abschätzen der Restwandstärke (links) für die anschließende statische Beurteilung der Bruchgefahr (rechts) (Quelle: H. Weiß)

      In manchen Fällen können bei der Baumkontrolle Teile des Stamms oder der Krone wegen starkem baumfremden Bewuchs (z. B. Efeu) oder wegen massiver Stamm- und Stockaustriebe nicht eingesehen werden, sodass die Gefahr des Übersehens von Schadsymptomen (Risse, Pilzfruchtkörper) besteht. Da das Entfernen des Bewuchses oder der Austriebe den Umfang einer Regelkontrolle weit überschreitet, ist als zusätzlicher Arbeitsschritt vor einer anschließenden weiterführenden Inaugenscheinnahme die teilweise Beseitigung des Fremdbewuchses oder der Stamm- und Stockaustriebe erforderlich. Vor dem Beseitigen muss dann geprüft werden, ob dadurch ggf. geschützte Tierarten gestört werden (z. B. brütende Vögel) und die Untersuchung deshalb verschoben werden muss.

      Eingehende Baumuntersuchungen {Baumuntersuchung, eingehende}

      Unter bestimmten Voraussetzungen sind zur sinnvollen Entscheidungsfindung für den Erhalt wertvoller Bäume sowie für die weitere Vorgehensweise beim Umgang mit geschützten Arten oder zur Festlegung von Maßnahmen zur Standortverbesserung eingehende Untersuchungen erforderlich, z. B.:

bei unklaren baumstatischen Verhältnissen (auffällige Klopfprobe, unklare Ast- oder Stämmlingsanbindung, vermutete Wurzelschäden, Pilzbefall)
bei akuten Stress- und Krankheitssymptomen
bei komplexeren Fragestellungen zu Möglichkeiten der Baumsicherung
bei Fragestellungen zu Möglichkeiten der Standortsanierung
bei Verdacht der Besiedelung mit geschützten Arten

      Eingehende Untersuchungen erfolgen durch dafür speziell weiter- und fortgebildete sowie erfahrene Personen, die über entsprechende Fertigkeiten und Fachkenntnisse verfügen. Baumeigentümer, die nicht über entsprechende Fachkunde oder sachkundiges Personal für eingehende Untersuchungen verfügen, müssen solche Fachkräfte hinzuziehen.

      Die Vorgehensweise bzw. die verschiedenen Möglichkeiten der eingehenden Untersuchungen sind in den aktuellen FLL-Baumuntersuchungsrichtlinien ausführlich dargelegt (FLL 2013). Eingehende Untersuchungen beginnen i. d. R. mit einer oft bereits ausreichenden intensiven visuellen Untersuchung durch einen erfahrenen Sachverständigen. Ähnlich wie bei den Baumkontrollen erfolgt hier die Beurteilung als qualifizierte Inaugenscheinnahme mithilfe einfacher Werkzeuge (Fernglas, Diagnosehammer, Sondierstab, Handhacke, Messer, Taschenlampe), meist aber bereits auch schon des Kronenbereichs mithilfe von Aufstiegstechnik oder im Wurzelraum nach gezieltem wurzelschonenden Aufgraben und Freilegen von Wurzeln.

      Bei komplizierten baumstatischen Fragestellungen hinsichtlich der Tragfähigkeit der oberirdischen Baumteile (z. B. Stamm, Astanbindungen, Stämmlinge usw.) oder der standfesten Verankerung des Wurzelsystems ist neben aufwendigen Analysen der am konkreten Standort vermutlich auftretenden Belastungen (Windlastanalysen) auch eine annäherungsweise Quantifizierung von tragfähigen Querschnitten, der Baumreaktion bei Belastung (Bild 5) oder des durchwurzelten Raums nötig. Hierfür kommen dann unterschiedliche technische Untersuchungsverfahren zum Einsatz, deren Ergebnisinterpretation oft einen hohen Sachverstand voraussetzt.

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Bild 5: Versuchsaufbau zur Beurteilung der Standsicherheit eines wertvollen Parkbaums mithilfe einer Windlastanalyse und Auswerten der Ergebnisse eines Zugversuchs (links: Zugseil am Baum; rechts: hochauflösende Messgeräte am Baum) (Quelle: H. Weiß)

      Baumpflege {Baumpflegemaßnahmen}- und Sicherungsmaßnahmen {Sicherungsmaßnahmen}

      Die Empfehlung von Baumpflege- und/oder Sicherungsmaßnahmen gehört zu den Entscheidungen des Baumkontrolleurs mit den am weitreichendsten Konsequenzen. Bei der hohen Anzahl von Bäumen, die ein Baumkontrolleur täglich bzw. innerhalb eines kurzen Zeitraums beurteilt, können Routinefehler erhebliche ökonomische Konsequenzen haben (bei Empfehlung unnötiger Maßnahmen) oder sich sogar baumschädigend auswirken. Übersehene Schäden und Gefahren wiederum bergen das Risiko von Personen- oder Sachschäden.

      Bei der Maßnahmenplanung geht es in erster Linie um solche vorbeugenden, erhaltenden, verkehrssichernden und nachsorgenden Maßnahmen, die als fachlich anerkannter Stand der Technik geeignet sind, die Bruch- und Standsicherheit wiederherzustellen. Um Umfang und Intensität notwendiger Eingriffe (i. d. R. Leistungen aus der jeweils aktuellen Fassung der ZTV Baumpflege), wie

schonende Form- und Pflegeschnitte (z. B. Jungbaumpflege, Kronenpflege, Lichtraumprofilschnitt und das Entfernen von Stamm- und Stockaustrieben),
stark eingreifende

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