Das 1x1 der Baumkontrolle. Forum Verlag Herkert GmbH
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OLG Celle NJW 1957, 1637; OLG Frankfurt NJW 1989, 2824; VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 29.04.2003, Az.:7 K 300/00
BGH NJW 2001, 2019; NJW 2004, 1449
Voraussetzung: Die Regel ist in der Fachpraxis erprobt und bewährt; maßgebend ist die Durchschnittsmeinung, die sich in Fachkreisen gebildet hat.
Herausgegeben von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)
Herausgegeben vom Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN)
Herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV)
Herausgegeben von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)
Herausgegeben von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)
Herausgegeben von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG), herausgegeben von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - SVLFG
Herausgegeben von der Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA)
Die RSA sind Bestandteil der VwV-StVO (Ziffer I VwV-StVO zu § 43 Abs. 3 Nr. 2).
Nach der Beaufortskala liegt Sturm erst ab einer Windstärke von neun Beaufort vor; OLG Brandenburg, Urt. v. 22.10.2015, Az.: 5 U 104/13, ließ allerdings bereits eine Windgeschwindigkeit von acht Beaufort ausreichen.
LG Köln, Urt. v. 05.05.2015, Az.: 5 O 409/14
OVG Münster, Beschl. v. 13.07.2016, Az.: 1 A 1194/15
{Verkehrssicherungspflicht, bei Bäumen}
Allgemeines zur Durchführung der Kontrollen
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind Baumkontrollen grundsätzlich nur an Stellen durchzuführen, an denen auch ein Verkehr stattfindet. Dies betrifft v. a. Bäume und baumartige Gehölze an Straßen, in öffentlichen Grünanlagen, auf Spiel- und Sportplätzen sowie Friedhöfen, an Kindergärten und Schulen und in Wohnanlagen. Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen richten sich generell nach den im Einzelfall vorhersehbaren Risiken und danach, welche Vorkehrungen aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten geboten sind. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere[1]:
• | Zustand des Baums (Alter, Baumart, Vorschädigungen, Vitalität) |
• | Standort des Baums (z. B. an einer öffentlichen Straße, in einer öffentlichen Parkanlage, neben baulichen Anlagen, an privaten Waldwegen oder im Waldbestand) |
• | Art des Verkehrs (Verkehrsbedeutung und Verkehrshäufigkeit bei öffentlichen Straßen, fließender oder ruhender Verkehr, Kfz- oder Fahrradverkehr) |
• | berechtigte Sicherheitserwartungen des jeweiligen Benutzers (mit welchen Gefahren muss der Benutzer rechnen und welche kann er erkennen; stark frequentierte Straße oder öffentlicher Feldweg, innerörtliche Parkanlage oder naturbelassener Steig im Wald) |
• | Art der drohenden Schadensfolgen (Sachschäden oder auch Körperschäden, Schadenshöhe) |
• | Zumutbarkeit der erforderlichen Maßnahmen (Berücksichtigung von Kosten und ökologischen Interessen an der Erhaltung von Baumbeständen; je größer die Wahrscheinlichkeit der Schädigung und je schwerer der drohende Schaden ist, desto höher ist das Maß des wirtschaftlich Zumutbaren) |
• | Status des Verkehrssicherungspflichtigen (Die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht sind bei einer Behörde höher als bei einer Privatperson; dies gilt aber nicht bei privaten Waldbesitzern: Diese müssen den gleichen Sicherheitsstandard einhalten wie die öffentliche Hand[2].) |
Im Ergebnis ist eine Gesamtabwägung aller Gesichtspunkte vorzunehmen.
Arten der Kontrollen
Regelkontrolle {Regelkontrolle}
Die Regelkontrolle findet in der Form einer Sichtkontrolle {Sichtkontrolle} statt. Hierbei handelt es sich um eine äußere Besichtigung, die der Gesundheits- und Zustandsprüfung des Baums zur Feststellung seiner Stand- und Bruchsicherheit dient. Sie stellt die erste Stufe der Baumkontrolle dar. Auch wenn es in erster Linie eine bloße Inaugenscheinnahme des Baums ist, hat sich das Mitführen einfacher Werkzeuge, wie z. B. eines Schonhammers, Sondierstabs oder einer Taschenlampe, bewährt. So kann bereits im Rahmen der Sichtkontrolle der eine oder andere nicht sicher einordenbare Defekt vollständig geklärt werden. Die Sichtkontrolle erfolgt grundsätzlich vom Boden aus. Bei sehr hohen Bäumen bietet sich die Zuhilfenahme eines Fernglases an. Eine Kontrolle aus einem fahrenden Fahrzeug genügt nicht. Der Baum ist nach Möglichkeit von allen Seiten fußläufig zu prüfen. Dabei sollte er zunächst aus größerer Entfernung betrachtet werden, dann aus der Nähe. Bei der Kontrolle von flächigen Baumbeständen gelten die gleichen fachlichen Ansprüche wie bei der Kontrolle von Einzelbäumen[3].