Handbuch Brandschutzbegehungen. Forum Verlag Herkert GmbH

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4.9.8 Berücksichtigung von Personenkreisen mit eingeschränkter Mobilität

       4.10 Feuerwehr

       4.10.1 Zu- und Durchgänge

       4.10.2 Feuerwehrzu- und -durchfahrten

       4.10.3 Wendeplätze

       4.10.4 Aufstellflächen

       4.10.5 Bewegungsflächen

       4.10.6 Feuerwehrumfahrt

       4.10.7 Beschilderungen von Feuerwehrflächen

       4.11 Lagerung brennbarer Flüssigkeiten

       4.12 Feuergefährliche Arbeiten, Heißarbeiten

       4.13 Kennzeichnung, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitssysteme

       4.13.1 Sicherheitskennzeichnung/Sicherheitskennzeichen

       4.13.2 Sicherheitsbeleuchtung

       4.13.3 Sicherheitsleitsysteme

       4.14 Rauch- und Wärmeabzug

       4.14.1 Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA)

       4.14.2 Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (MRA)

       4.14.3 Wärmeabzüge (WA)

       4.14.4 Rauchschürzen

       4.14.5 Zuluftöffnungen

       4.15 Überprüfung: Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten, Flucht- und Rettungspläne

       4.15.1 Brandschutzordnung

       4.15.2 Feuerwehrpläne

       4.15.3 Feuerwehr-Laufkarten

       4.15.4 Flucht- und Rettungspläne

       5 Rechtliche Grundlagen kompakt

       5.1 Rechtsgrundlagen von Brandverhütungsschauen, Betriebsbegehungen und wiederkehrenden Prüfungen

       5.1.1 Brandverhütungsschauen nach den landesrechtlichen bauordnungsrechtlichen Vorschriften

       5.1.2 Wiederkehrende Prüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung

       5.1.3 Überprüfungen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz

       5.1.4 Wiederkehrende Kontrollen gemäß Arbeitsschutzgesetz

       5.1.5 Wiederkehrende Prüfungen gemäß Arbeitsschutzgesetz

       5.1.6 Wiederkehrende Prüfungen gemäß der (Muster-)Verwaltungsvorschriften für technische Baubestimmungen

       5.2 Regelmäßige Überprüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

       5.3 Wiederkehrende Prüfungen nach anderen rechtlichen Vorgaben

       5.4 Unterweisung betriebsintern

       5.5 Brandschutzhelfer

       6 Begehungsdokumentation

       6.1 Anforderung an die Begehungsdokumentation

       6.2 Muster Checkliste: Organisatorischer Brandschutz

      6.3 Erstellen von Checklisten für die eigene Begehung

       Stichwortverzeichnis

      

1 Tabellen, Grenz- und Richtwerte

      

1.1 Fluchtwegbreiten

      Nachvollziehbare und juristisch tragfähige Maximalwerte für die Personendichte je Flächeneinheit können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

NutzungPersonendichte [Pers./m2]
Stadion, Tribüne, Theater etc.:
-Stehplätze3,3
-freie Bestuhlung1,5
-feste Bestuhlungunverrückbare Stühle, Sitzplatzbreite mind. 50 cm, zwischen den Sitzplatzreihen ein Gang mit mind. 40 cm Breite, zwischen zwei Seitengängen max. 50 Stühle
-Lobby/Foyer1,0
Passagen, Umgänge (bei Nutzung als Versammlungsstätte)1,4
Kunstgalerie, Museum0,25
Bibliothek:
-Lesesaal0,2
-Magazin0,1
Ausstellung, Messe0,7
Spielcasino1,0
Trainingsraum, Fitnesscenter:
-mit Geräten0,2
-ohne Geräte0,7
Restaurant0,9
Bar, Club:
-Sitzbereich1,0
-Stehbereich2,0
-Tanzfläche1,7
Schule:
-Klassenzimmer0,5
-Labor/Übungsraum0,2
Tagesstätten0,3
Ladenpassage, Geschäft (für Einkaufszwecke)0,3
Einkaufsmarkt (für Großgeräte, Möbel etc.)0,1
Ausstellungsraum0,2
Büro0,2
Schwimmbad:
-Wasserbecken0,2
-Ruhe- und Spielbereich0,35

      Tab. 1: Diese Angaben basieren unter anderem auf dem NFPA 101 Life Safety Code, den Britischen Building Regulations und dem Neuseeländischen Fire Engineering Design Guide. Bezugsgröße ist die nutzbare Nettofläche (Fläche innerhalb des inneren Umfangs der Außenwände, abzüglich Treppenhäuser, Liftanlagen, Sanitäranlagen, Innenwände etc.).

      Mindestbreiten von Fluchtwegen nach Punkt 5 (3)

      ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“:

      Die Fluchtwegbreiten müssen ausreichend bemessen sein, damit in Notsituationen die Flucht realistisch möglich ist. Als „ausreichend“ gilt:

Art des RaumesMindestbreite der Fluchtwege
bis 5Personenmin. 0,875 m(lichte Breite)
6 bis 20Personenmin. 1,0 m(lichte Breite)
21 bis 200Personenmin. 1,2 m(lichte Breite)
201 bis 300Personenmin. 1,8 m(lichte Breite)
301 bis 400Personenmin. 2,4 m(lichte Breite)

      Tab. 2: Eine Einschränkung der Mindestbreite von

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