Handbuch Brandschutzbegehungen. Forum Verlag Herkert GmbH
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Piktogramm | Brandklasse | Löschmittel der Feuerlöscher |
Brandklasse A:Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur,verbrennen normalerweise unter GlutbildungBeispiele: Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen | Wasser,Wasser mit Zusätzen,ABC-Löschpulver,BC-Löschpulver,Löschschaum,Fettbrand-Löschmittel | |
Brandklasse B:Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffenverbrennen mit FlammeBeispiele: Benzin, Öle, Schmierfette, Lacke, Harze, Wachse, Teer, Alkohole, | Löschschaum,ABC-Löschpulver,BC-Löschpulver,Fettbrand-Löschmittel,Kohlenstoffdioxid (CO2) | |
Brandklasse C:Brände von Gasenverbrennen mit FlammeBeispiele: Methan, Propan, Wasserstoff, Erdgas, Acetylen, Butan | ABC-Löschpulver,BC-Löschpulver,Kohlenstoffdioxid (CO2) | |
Brandklasse D:Brände von Metallenverbrennen mit GlutBeispiele: Aluminium, Magnesium, Kalium, Natrium, Lithium | D-Löschpulver | |
Brandklasse F:Brände von Speiseölen/-fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -gerätenverbrennen mit Flamme | Fettbrand-Löschmittel |
Tab. 5: Einteilung der Brandklassen mit Beispielen (Quelle: Forum Verlag Herkert GmbH)
Eine eigenständige Brandklasse für Brände von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist nicht ausgewiesen. Hierfür geeignete Feuerlöscher sind mit einer maximalen Spannung in Volt und dem daraus resultierenden Mindestabstand bezeichnet.
Brandgefährdung
Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV ermittelt der Arbeitgeber, ob neben der normalen auch eine erhöhte Brandgefährdung in der Arbeitsstätte bzw. in Bereichen vorliegt bzw. vorliegen kann. Wird eine erhöhte Brandgefährdung festgestellt, müssen zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten festgelegt und angewandt werden.
Die ASR A2.2 definiert den Begriff der Brandgefährdung und unterscheidet zwischen der normalen und der erhöhten, wie folgt:
• | Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind und die Möglichkeit für eine Brandentstehung besteht. |
• | Normale Brandgefährdung liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung, die dabei frei werdenden Stoffe und die damit verbundene Gefährdung für Personen, Umwelt und Sachwerte vergleichbar ist mit den Bedingungen bei einer Büronutzung. |
• | Erhöhte Brandgefährdung liegt vor, wenn – entzündbare bzw. oxidierende Stoffe oder Gemische vorhanden sind, – die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse für eine Brandentstehung günstig sind, – in der Anfangsphase eines Brandes mit einer schnellen Brandausbreitung oder großen Rauchfreisetzung zu rechnen ist, – Arbeiten mit einer Brandgefährdung durchgeführt werden (z. B. Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten) oder Verfahren angewendet werden, bei denen eine Brandgefährdung besteht (z. B. Farbspritzen, Flammarbeiten) oder – erhöhte Gefährdungen vorliegen, z. B. durch selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische, Stoffe der Brandklassen D und F, brennbare Stäube, extrem oder leicht entzündbare Flüssigkeiten oder entzündbare Gase. |
Löschvermögen
Das Löschvermögen klassifiziert die Feuerlöscheinrichtung (z. B. Feuerlöschgeräte, Löschspraydose) nach der Leistungsfähigkeit.
Nach der praktischen Ermittlung des Löschvermögens ist es möglich, zusammen mit der eingeführten Hilfsgröße, der Löschmitteleinheit (LE), die unterschiedlichen Feuerlöschertypen zu vergleichen. Die Löschmitteleinheiten einzelner Feuerlöscher aufaddiert, ergibt das mögliche Gesamtlöschvermögen mehrerer Feuerlöscher. Mit Zuhilfenahme der folgenden Tabellen ist eine Auswahl der Feuerlöscher möglich. Verschiedene Beispiele für normale und erhöhte Brandgefährdung im Anhang der ASR A2.2 zeigen das praktische Auslegen von Feuerlöscheinrichtungen in einer Arbeitsstätte.
Die Löschmitteleinheiten bestehen nur für die Brandklassen A und B und können mit Hilfe des Löschvermögens aus der Tabelle 2 abgelesen werden. Für die Brandklassen C, D und F ist dieses nicht möglich.
Für die Brandklassen C und D wird lediglich die Eignung festgestellt, ohne das Löschvermögen zu bestimmen, wobei für die Brandklasse F das Löschvermögen auf einem geeigneten Feuerlöscher vermerkt ist.
Die Zahlen und Buchstaben geben das Löschvermögen in den jeweiligen Brandklassen an. Beispielsweise bedeutet die Kennzeichnung 21A, dass ein Löschvermögen von 21 (Prüfobjekt: 2100 mm x 500 mm) in der jeweiligen Brandklasse A (Holzstapel) besteht. Die Angabe 40F bedeutet auf einem Fettbrand-Feuerlöscher, dass dieser geeignet ist zum Löschen von Speiseölen und -fetten (Brandklasse F) und das das Löschvermögen ausreicht, 40 Liter davon unter Prüfbedingungen abzulöschen.
Löschvermögen | ||
LE | Brandklasse A | Brandklasse B |
1 | 5A | 21B |
2 | 8A | 34B |
3 | 55B | |
4 | 13A | 70B |
5 | 89B | |
6 | 21A | 113B |
9 | 27A | 144B |
10 | 34A | |
12 | 43A | 183B |
15 | 55A | 233B |
Tab. 6: Zuordnung des Löschvermögens zu den Löschmitteleinheiten (ASR A2.2)
Richtet der Arbeitgeber die Arbeitsstätte mit Feuerlöscher unterschiedlicher Brandklassen ein, muss das Löschvermögen für jede der vorhandenen Brandklassen ausreichend sein.
Beschriftung Feuerlöscher
Feuerlöscher müssen rot und einheitlich beschriftet sein. Die Beschriftung unterteilt sich in fünf Schriftfelder.
Inhalt der Schriftfelder | Beispiel |
Schriftfeld 1•Wort „Feuerlöscher“•Löschmittel•Füllmenge•Löscheinheiten | |
Schriftfeld 2•Bedienungsanleitung•Brandklassen | |
Schriftfeld 3•Warnhinweise•Beschränkungen | |
Schriftfeld 4•Allgemeine Hinweise | |
Schriftfeld 5•Herstellername |
Auslegungsbeispiele für die Ausstattung mit Feuerlöschern
Beispiel 1: normale Brandgefährdung
Verwaltungsgebäude einer Werft | |
Vorhandene Brandklassen | A |
Betriebsgröße in m2 | 500 |
Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung | normale Brandgefährdung |
Ergebnis:
• | normale Brandgefährdung = Grundausstattung |
• | Tabelle 1 ergibt die Forderung nach 21 LE. |
• |
Gewählt werden Pulver-Feuerlöscher mit Löschvermögen 21A und 113B (Herstellerangabe), was nach Tabelle 1 für diesen Feuerlöscher 6 LE entspricht.
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